von The Future is Black » 26. Januar 2004 17:10
Grünes Licht für Mobilfunkantennen in Flawil und Degersheim
Bundesgericht weist Beschwerden ab
Lausanne (sda) Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen zwei Mobilfunkantennen in Flawil SG und Degersheim SG abgewiesen. Die Opponenten hatten unter anderem eine neue Methode zur Messung schädlicher Strahlung ins Spiel gebracht.
Bei der auszubauenden Anlage neben der landwirtschaftlichen Schule in Flawil handelt es sich um eine Gemeinschaftsantenne von Swisscom, Orange Communications und TDC Switzerland. Die von der Gemeinde 2002 erteilte Baubewilligung wurde vom St. Galler Verwaltungsgericht im vergangenen März bestätigt.
Bekannte Unterlagen
Für die Orange-Anlage in Degersheim liegt zwar noch keine Baubewilligung vor. Indessen wurde die Gemeinde vom St. Galler Baudepartement 2002 angewiesen, eine Baubewilligung zu erteilen, was das Verwaltungsgericht später bestätigte. Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen beide Entscheide nun abgewiesen.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, bei «elekrosensiblen» Personen würde bereits Strahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte zu Gesundheitsstörungen führen. Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich laut Bundesgericht jedoch weitgehend um bereits bekanntes Material, dem zu Recht keine Bedeutung zugemessen wurde.
Weiter führten die Antennen-Gegner eine neue Messtechnik an, mit der erstmals die schädlichen Eigenschaften der Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht werden könnten. Gemäss den Lausanner Richtern ist es indessen nicht Sache der Justiz, Erfindungen zu begutachten und zu erproben.
Justiz greift nicht ein
Vielmehr sei es Aufgabe der Fachbehörden des Bundes, die technische Entwicklung im Bereich des Mobilfunks zu verfolgen und allenfalls die Grenzwerte anzupassen. Die Justiz könne erst eingreifen, wenn die zuständigen Stellen diesen Verpflichtung nicht nachkommen würden.
Das sei aber nicht der Fall: Beim gegenwärtigen Forschungsstand sei dem Bundesrat kein Ermessensmissbrauch vorzuwerfen, wenn er an den geltenden Grenzwerten festhalte. Auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) komme seinen Forschungs- und Prüfungsaufgaben in diesem Bereich nach. (Urteile 1A.86/2003, 1P.248/2003, 1A.92/2003, 1P.260/2003 vom 15. Dezember 2003)
(SDA-ATS)
Grünes Licht für Mobilfunkantennen in Flawil und Degersheim
Bundesgericht weist Beschwerden ab
Lausanne (sda) Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen zwei Mobilfunkantennen in Flawil SG und Degersheim SG abgewiesen. Die Opponenten hatten unter anderem eine neue Methode zur Messung schädlicher Strahlung ins Spiel gebracht.
Bei der auszubauenden Anlage neben der landwirtschaftlichen Schule in Flawil handelt es sich um eine Gemeinschaftsantenne von Swisscom, Orange Communications und TDC Switzerland. Die von der Gemeinde 2002 erteilte Baubewilligung wurde vom St. Galler Verwaltungsgericht im vergangenen März bestätigt.
Bekannte Unterlagen
Für die Orange-Anlage in Degersheim liegt zwar noch keine Baubewilligung vor. Indessen wurde die Gemeinde vom St. Galler Baudepartement 2002 angewiesen, eine Baubewilligung zu erteilen, was das Verwaltungsgericht später bestätigte. Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen beide Entscheide nun abgewiesen.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, bei «elekrosensiblen» Personen würde bereits Strahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte zu Gesundheitsstörungen führen. Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich laut Bundesgericht jedoch weitgehend um bereits bekanntes Material, dem zu Recht keine Bedeutung zugemessen wurde.
Weiter führten die Antennen-Gegner eine neue Messtechnik an, mit der erstmals die schädlichen Eigenschaften der Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht werden könnten. Gemäss den Lausanner Richtern ist es indessen nicht Sache der Justiz, Erfindungen zu begutachten und zu erproben.
Justiz greift nicht ein
Vielmehr sei es Aufgabe der Fachbehörden des Bundes, die technische Entwicklung im Bereich des Mobilfunks zu verfolgen und allenfalls die Grenzwerte anzupassen. Die Justiz könne erst eingreifen, wenn die zuständigen Stellen diesen Verpflichtung nicht nachkommen würden.
Das sei aber nicht der Fall: Beim gegenwärtigen Forschungsstand sei dem Bundesrat kein Ermessensmissbrauch vorzuwerfen, wenn er an den geltenden Grenzwerten festhalte. Auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) komme seinen Forschungs- und Prüfungsaufgaben in diesem Bereich nach. (Urteile 1A.86/2003, 1P.248/2003, 1A.92/2003, 1P.260/2003 vom 15. Dezember 2003)
(SDA-ATS)