von A.Masson » 10. März 2004 17:23
Ob die NISV Makulatur ist oder nicht, mag jedermann für sich beurteilen, aber leider ist sie juristisch relevant.
Dass man bei der Polizeikontrolle bei 2.5 Promille Alkohol im Blut nicht gut vorrechnen kann, die ersten 0.5 seien vom Bier, also erlaubt, die zweiten 0.5 Promille seien vom Wein, also ebenfalls erlaubt, etc.... das denke ich auch. Beim Elektrosmog ist das aber so, viermal den Grenzwert durch verschiedene Antennen oder verschiedene Transformatoren einzeln ausgeschöpft, ist immer noch erlaubt.
Es gibt eben zwei verschiedene Grenzwerte, eines ist der Anlagegrenzwert, der durch EINE Anlage allein eingehalten werden muss. Das zweite ist der Immissionsgrenzwert, der ist viel höher (100 Mikrotesla beim Transformator, resp. ca. 60 V/m bei den Antennen), den erreicht man im Falle der Antennen ganz unmöglich.
Das Handy selber, also zwischen Hand und Ohr, das erzeugt natürlich klar über 60 V/m. Das wäre eigentlich verboten nach NISV. Da hat man nun jenen anderen Trick gefunden, dass die NISV für das Handy selber gar nicht gilt. Wenn man nämlich die Handys nicht erlauben würde wegen der NISV, dann hätte man ein sog. nichttarifarisches Handelshemmnis (oder so ähnlich), und der Bundesrat glaubt, die Hersteller hätten keine Freude daran, wenn man durch Grenzwerte den Mobilfunk verbietet. Also, glaubt der Bundesrat, muss man in der NISV extra schreiben, dass die Verordnung für Handys überhaupt nicht gilt. Hier ist es nach oben wirklich unbegrenzt! Der Handel und die Wirtschaft darf nicht unterbunden werden, selbst wenn der Grenzwert (direkt am Kopf) klar verletzt wird.
Schliesslich muss man noch wissen, dass bei 3 V/m von der ersten Antenne, 4 V/m von der zweiten Antenne, zusammengezählt nicht 7 V/m resultieren, sondern weniger, nämlich 5 V/m. Alle Zahlen quadrieren, alle Quadrate addieren, daraus wieder die Wurzel ziehen. Normal addiert wird die Leistung, die geht quadratisch mit der Feldstärke.
Und weiter gilt es nachzutragen, dass das Handy beim Gespräch nicht immer mit voller Leistung sendet. Meistens hat es viel weniger, besonders bei einem guten Signal. Deshalb sollte man direkt neben den Schulhäusern viele Basisstationen haben, sagt man, dann sind die Köpfe der Kinder vom eigenen Handy besser dran, obgleich es von den Hausdächern mehr strahlt. Alles hat ja seine Logik.
Bitte nicht mit den Fingern während des Gespräches die Antenne des Handys stören, wie man es immer wieder sieht! Sonst dreht der Sender in der Hand nämlich seine Leistung voll auf. Dann hat der Kopf noch mehr. Dort, wo man die Antenne vermutet, sollte nichts stören, keine Hand, keine Finger. Oder noch viel besser, man telephoniert vom Festnetz aus.... wenn man noch kann. Bei uns an der Schule mit 1500 Leuten drin haben sie die Telephonkabine am Haupteingang unbrauchbar gemacht, weil das rentiere nicht, heisst es, ohne dass das jemand kontrollieren kann. Der Kanton wollte die Differenz (???) nicht draufzahlen. Also hat man das Telephon abmontiert. So konditioniert man junge Leute sehr sanft und diskret, sich doch ja ein eigenes Handy anzuschaffen, wer denn immer noch keines hat. Und dann sagt man noch, der Bedarf steige eben, die jungen Leute wollten mobil sprechen, nicht drahtgebunden.
Ach, grübeln wir nicht! Das ändern wir ohnehin nicht. A.Masson
Ob die NISV Makulatur ist oder nicht, mag jedermann für sich beurteilen, aber leider ist sie juristisch relevant.
Dass man bei der Polizeikontrolle bei 2.5 Promille Alkohol im Blut nicht gut vorrechnen kann, die ersten 0.5 seien vom Bier, also erlaubt, die zweiten 0.5 Promille seien vom Wein, also ebenfalls erlaubt, etc.... das denke ich auch. Beim Elektrosmog ist das aber so, viermal den Grenzwert durch verschiedene Antennen oder verschiedene Transformatoren einzeln ausgeschöpft, ist immer noch erlaubt.
Es gibt eben zwei verschiedene Grenzwerte, eines ist der Anlagegrenzwert, der durch EINE Anlage allein eingehalten werden muss. Das zweite ist der Immissionsgrenzwert, der ist viel höher (100 Mikrotesla beim Transformator, resp. ca. 60 V/m bei den Antennen), den erreicht man im Falle der Antennen ganz unmöglich.
Das Handy selber, also zwischen Hand und Ohr, das erzeugt natürlich klar über 60 V/m. Das wäre eigentlich verboten nach NISV. Da hat man nun jenen anderen Trick gefunden, dass die NISV für das Handy selber gar nicht gilt. Wenn man nämlich die Handys nicht erlauben würde wegen der NISV, dann hätte man ein sog. nichttarifarisches Handelshemmnis (oder so ähnlich), und der Bundesrat glaubt, die Hersteller hätten keine Freude daran, wenn man durch Grenzwerte den Mobilfunk verbietet. Also, glaubt der Bundesrat, muss man in der NISV extra schreiben, dass die Verordnung für Handys überhaupt nicht gilt. Hier ist es nach oben wirklich unbegrenzt! Der Handel und die Wirtschaft darf nicht unterbunden werden, selbst wenn der Grenzwert (direkt am Kopf) klar verletzt wird.
Schliesslich muss man noch wissen, dass bei 3 V/m von der ersten Antenne, 4 V/m von der zweiten Antenne, zusammengezählt nicht 7 V/m resultieren, sondern weniger, nämlich 5 V/m. Alle Zahlen quadrieren, alle Quadrate addieren, daraus wieder die Wurzel ziehen. Normal addiert wird die Leistung, die geht quadratisch mit der Feldstärke.
Und weiter gilt es nachzutragen, dass das Handy beim Gespräch nicht immer mit voller Leistung sendet. Meistens hat es viel weniger, besonders bei einem guten Signal. Deshalb sollte man direkt neben den Schulhäusern viele Basisstationen haben, sagt man, dann sind die Köpfe der Kinder vom eigenen Handy besser dran, obgleich es von den Hausdächern mehr strahlt. Alles hat ja seine Logik.
Bitte nicht mit den Fingern während des Gespräches die Antenne des Handys stören, wie man es immer wieder sieht! Sonst dreht der Sender in der Hand nämlich seine Leistung voll auf. Dann hat der Kopf noch mehr. Dort, wo man die Antenne vermutet, sollte nichts stören, keine Hand, keine Finger. Oder noch viel besser, man telephoniert vom Festnetz aus.... wenn man noch kann. Bei uns an der Schule mit 1500 Leuten drin haben sie die Telephonkabine am Haupteingang unbrauchbar gemacht, weil das rentiere nicht, heisst es, ohne dass das jemand kontrollieren kann. Der Kanton wollte die Differenz (???) nicht draufzahlen. Also hat man das Telephon abmontiert. So konditioniert man junge Leute sehr sanft und diskret, sich doch ja ein eigenes Handy anzuschaffen, wer denn immer noch keines hat. Und dann sagt man noch, der Bedarf steige eben, die jungen Leute wollten mobil sprechen, nicht drahtgebunden.
Ach, grübeln wir nicht! Das ändern wir ohnehin nicht. A.Masson