Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im Funkloch

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Plädoyer

von Tilly » 9. März 2008 18:16

Plädoyer
Herr W. ist Opfer! Nicht Täter!
Opfer von einer ausschließlich auf Profit ausgerichteten Mobilfunk-Industrie.

Keiner von uns kann vermutlich ermessen, was es bedeutet, so leben zu müssen,
wie mein Mandant.
Wenn der Betroffene Strahlung ausgesetzt ist, so verschlechtert sich sein
Gesundheitszustand unmittelbar.
Sein Strahlenschutzanzug kann die Strahlung nur lindern, die Symptome aber nicht
abhalten. Ein dauerhaftes Verweilen ist für ihn auch mit Strahlenschutzanzug nicht
möglich.
Die einzige Chance, noch einigermaßen würdig zu leben, sind die Funklöcher. Und
ein solches ist eben der Waldparkplatz bei St.Märgen.
Dort stellt er gelegentlich –und jahrelang durch die Behörden geduldet- seinen
Wohnanhänger ab. Eine der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet zuwider
gehende Störung liegt nicht vor.
Es handelt sich um einen Parkplatz, einen Waldparkplatz an der Landstraße L 128.
Dieser Waldparkplatz wird von einer Vielzahl an Anwohnern als Durchgangsstraße
genutzt.
Eine Behinderung, Lärm, Abfall o.ä. war nie Gegenstand von Beschwerden aus der
Nachbarschaft. Allein der Anzeigenerstatter stört sich an der Anwesenheit.
Alle Bewohner unterstützen Herrn Weiner, freuen sich gar, dass er kommt.
Vor diesem Hintergrund sollte man –und das passt ja zu St. Märgen ganz gut- die
Kirche im Dorf lassen.

Nach unserer Auffassung ist schon mehr als fraglich, ob der behauptete objektive
Tatbestand überhaupt erfüllt ist. Die Verbote der Verordnung, enumerativ in § 4
aufgeführt, sind nicht erfüllt.
Und die Handlung bedarf nach hier vertretener Auffassung auch nicht einer
Erlaubnis. Denn eine solche ist nur bei Handlungen geboten, die den Charakter des
LSG verändern oder dem Zweck zuwider laufen können, § 5 Abs. 1. Dies ist hier
gerade nicht der Fall.
Im übrigen muß berücksichtigt werden, dass es sich um einen Parkplatz handelt,
auf dem das Abstellen von Fahrzeugen grds. nicht als verboten anzusehen ist.
Jedoch auch dann, wenn man den objektiven Tatbestand als erfüllt betrachtet, liegt
eine Ordnungswidrigkeit m.E. nicht vor.
Denn Herr W. darf hier stehen. Sein Verhalten ist gerechtfertigt. Als
Rechtfertigungsgrund steht § 34 StGB einer Verurteilung entgegen. Danach handelt
jemand nicht rechtswidrig, wenn er eine gegenwärtige Gefahr nur durch einen
Verstoß gegen ein Rechtsgut abwehren kann. Dies ist hier der Fall. Es gibt keine
Alternativen zu dem Parkplatz in zumutbarer Nähe.
Es reicht nicht aus, lediglich zu behaupten, es gäbe alternative Stellplätze, auf denen
mein Mandant stehen dürfte. Hier bedarf es des Nachweises. Aber ein solcher ist
nicht erbracht, weil es nämlich keinen gibt.
Eine Verurteilung würde darüber hinaus auch an der Verhältnismäßigkeit scheitern.
Das Interesse der Gemeinde, zu keinem Zeitpunkt einen Wohnanhänger auf dem
Waldparkplatz dulden zu müssen steht völlig ausser Verhältnis zu dem Interesse, ja
der Notwendigkeit meines Mandanten, wenigstens ein paar Stunden lang der
Strahlung nicht ausgesetzt zu sein.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Staates seinen Bürgern gegenüber, besteht
nach hier vertretener Auffassung sogar eine Pflicht, den Strahlengeschädigten
Schutzzonen einzurichten, in denen ein strahlungsfreies Leben möglich ist.
Nach all dem Gesagten beantrage ich, Herrn W. freizusprechen.

Wie aufgeklärt sind die Menschen?

von Tilly » 8. März 2008 19:02

Hallo Mobilfunkpropagandisten,
den nachfolgenden Videobeitrag solltet ihr euch ganz genau ansehen, weil er den Beweis
liefert, was elektromagnetische Strahlung aus einem Menschen machen kann.
Nur dadurch, dass Herr Weiner ein Fachmann auf dem Gebiet der Mobilfunkstrahlung
darstellt, konnte er bisher mit Infusionen und andere Behandlungen noch überleben.
Stellt sich die Frage, wie viel am Mikrowellensyndrom leidenden Menschen sind bereits
daran gestorben, weil man ihnen nicht die Wahrheit gesagt hat und sie nicht wussten, was die Ursache ihres Leidens gewesen ist?

Nachfolgend nun der Link:

http://www.tvtouring.de/default.aspx?ID ... ews=171430


Tilly

Freiburger Gerichtsverhandlung

von Tilly » 8. März 2008 10:15

Liebe Freunde und Mitstreiter,

mich haben die letzte Zeit sehr viele Nachfragen zum Verlauf der Freiburger
Gerichtsverhandlung und natürlich zu meinem Gesundheitszustand nach dem
aufrüttelnden Beitrag in der ARD und dem SWR
(http://de.youtube.com/watch?v=8nobhDnVii0) erreicht. Vorweg gesprochen hab
ich mich gesundheitlich so langsam wieder erholt. Auch der Unfall am
23.02.2008 auf dem Weg zu einer Veranstaltung ist ohne gesundheitliche
Auswirkungen geblieben, der Wohnwagen ist knapp einem
Totalschaden entgangen und kann wieder repariert werden. Trotzdem werde ich
nicht darum herum kommen mich mittelfristig nach einem anderen umzusehen.
Darüber hinaus wird es bis zu 4 Wochen dauern, bis die nötigen Ersatzteile
geliefert werden können, solange ist er fahruntüchtig.

Da die Urteilsbegründung erst diese Tage kam und ich Euch diese nicht
vorenthalten wollte, bekommt Ihr jetzt die gesammelten Werke zum Thema darf
ein Elektrosensibler an einem ausgewiesenen Waldparklatz seinen Wohnwagen
aufstellen oder nicht. Natürlich ist klar, daß wir Rechtsbeschwerde
eingelegt haben und das Verfahren weitergeht, wobei die öffentliche
Wirksamkeit und die 35 Euro Strafe wirklich prima sind. Dennoch geht es mir
dabei nicht darum, daß ich mich möglichst gut aus der Sache heraus komme,
sondern daß das Bewußtsein in der Bevölkerung zu dem Thema steigt und
endlich der Staat seiner im Grundgesetz verankerten Vorsorgepflicht wieder
nachkommt. Bedanken möchte ich mich bei all denen die durch Ihre Anwesenheit
dafür gesorgt haben daß der Gerichtssaal mehr als voll war und damit gezeigt
haben wie wichtig das Thema ist. Auch bei denen die durch ihre treuen
Spenden es überhaupt möglich machen, daß ich diese Prozesse überhaupt führen
und vorallem an Schulen gehen kann, die nicht einmal das Geld für die
Fahrtkosten aufbringen können. Besonders wertvoll sind auch all diejenigen,
die Daueraufträge erstellt haben und mit
monatlichen Beträgen ein kleines planbares Budget bilden.
Mein Dank gilt weiter denjenigen die anonym per Post, durch Zustecken, mit
Lebensmitteln ect. dafür sorgen, daß ich bis heute nicht verhungert bin und
das wenige daß ich zum Lebensunterhalt benötige bestreiten kann. Auch für
die Angebote von privaten, zinslosen Darlehen, damit wieder ein Auto
angeschafft werden kann. Diese muß ich allerdings dankend ablehnen, da ich
ja nicht weis, wann und ob ich diese zurück bezahlen kann und werd erst mal
weiter versuchen ohne Auto auskommen.

Eine weitere häufige Frage ist, wie es sich mit den beiden Spendenkonten
verhält. Ganz einfach, das Konto
KtoNr.: 438 64 13
Blz: 680 510 04
bei der Sparkasse Hochschwarzwald mit dem Stichwort "Schulen", der
Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden e.V, kann nur für die Dinge
verwendet werden, die der Gemeinnützigkeit des Vereines entsprechen. Sprich
das Geld kommt Zweckgebunden direkt der Aufklärungsarbeit zum Thema
Elektrosmog zu Gute. Damit werden z.B. die Flyers, Broschüren ect. bezahlt,
die ich an die Schüler und bei Vorträgen verteile. Darüber hinaus werden die
Fahrtkosten übernommen wenn die betreffende Schule diese nicht aufbringen
kann. Dafür besteht aber die Möglichkeit eine Spendenquittung zu bekommen.
Bei Beträgen bis 200 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt.
Wenn der Betrag höher ist und eine Spendenquittung gewünscht wird, bitte die
Adresse mit im Verwendungszweck angeben.

Für, alles weitere, insbesondere zur Weiterführung der Gerichtsprozesse,
Unterhalt des Wohnwagens ect. gib es bei der Sozietät Mann & Müller ein
Treuhandkonto.
Sozietät Mann & Müller
GLS Bank
Kto: 80 427 388 01
BLZ: 430 609 67
Dafür kann leider keine Spendenquittung ausgestellt werden, dennoch wird
aber alles erfaßt und es kann jederzeit genau über alles Rechenschaft
abgegeben werden.

Darüber hinaus muß ich auch um Euer Verständnis wegen vieler unbeantworteter
Emails bitten. Leider ist es mir nicht mehr möglich, die ständig zunehmende
Zahl an Anfragen zeitnah zu beantworten. So gern ich das auch mache, aber
ohne Hilfe ist es mir nicht mehr möglich. Bin aber offen für tatkräftige
Unterstützung, auch was das Fahren angeht, so freue ich mich auch da immer
um weitere Helfer, die mit eigenem Auto, aber auch die ohne, welche mich von
Zeit zu Zeit durch Ihre Fahrdienste unterstützen.

Nun aber noch einige Links zu aktuellen Fernseh- und Radiobeiträgen:

http://www.swr.de/report/-/id=233454/di ... index.html

http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell_vide ... icle=17537

http://www.tvtouring.de/default.aspx?ID ... ews=171430

Beitrag zum Thema Abhörbarkeit von Handys:

http://www.rtl.de/ratgeber/pc_technik_9 ... t_id=10889

Das mal einige gebündelte Informationen, am Samstag den 08.03.2008 bin ich
auch telefonisch unter 07000/6240662 zu erreichen.

Viele Grüße

Euer

Uli Weiner

Wo ist der demokratische Rechtsstaat?

von Tilly » 30. Januar 2008 16:15

Hallo
Am 29.01.08 wurde im ARD ( Brisant ) über Herrn Weiner berichtet und gezeigt, wie
er in seinem Wohnwagen weiter in dem Funkloch übernachtet.
Ein Arzt, der ihn untersucht hatte, durfte nur seine persönliche Meinung äußern,
dass Herr Weiner wirklich krank sei und den Mobilfunkstrahlen ausweichen müsse.
Damit wurde der Öffentlichkeit wiederum gezeigt, wie beschämend unsere Demokratie
ist und wie mit Hilfe suchenden Mobilfunkkranken umgegangen wird.
Herr Uli Weiner ist regelrecht von Beamten verfolgt worden, obwohl er niemanden
behindert hatte.
Wie dumm müssen sich diese Wichtigtuer gefühlt haben, als die Richterin ganz anders
entschieden hatte.

Es grüßt
Tilly

von mips als » 29. Januar 2008 19:18

Leider denken viele wie Peter, dass Paragraphen mehr zählen als Leben. Unter diesem Vorwand wurden schon Tausende von Menschen (z.Bsp. Juden, die während dem 2.Weltkrieg an der Grenze nach Aufnahme flehten) in den Tod geschickt.

Nicht wilde Camper, sondern Paragraphenreiter, sind der wahre Abschaum unserer Gesellschaft!

von Elisabeth Buchs » 29. Januar 2008 19:04

Peter hat geschrieben:Irgend wo müssen auch Grenzen gesetzt werden. Wild camieren geht auch nicht.
Wenn eine Ausnahme gemacht wird kommen alle.

Kann auch nicht im Schwarzwald wild campieren nur weil die Deutschen uns Schweizer mit dem Flugverkehr fragwürdie Anflugregime auferlegt haben.
In einem Rechtsstatt geht das nicht.
Aber in einem Rechtsstaat soll es gehen, dass Menschen ohne Ausweg aufgrund der flächendeckenden ständig zunehmenden Verstrahlung gesundheitlich schwer geschädigt werden und immer weniger einen Ort finden, wo sie noch wohnen können.

Wir Betroffenen fordern entweder einen sofortigen Ausbaustopp für das weitere Aufrüsten oder als Minimum wenigstens ein garantiertes elektrosmogfreies Menschenschutzgebiet.

Elisabeth Buchs

von Peter » 29. Januar 2008 18:51

Irgend wo müssen auch Grenzen gesetzt werden. Wild camieren geht auch nicht.
Wenn eine Ausnahme gemacht wird kommen alle.

Kann auch nicht im Schwarzwald wild campieren nur weil die Deutschen uns Schweizer mit dem Flugverkehr fragwürdie Anflugregime auferlegt haben.
In einem Rechtsstatt geht das nicht.

von unwichtig » 29. Januar 2008 16:31

Sehr interessanter Beitrag. Danke an Ulrich Weiner, dass er hier vor Gericht gegangen ist. Die Öffentlichkeit muss viel mehr darüber erfahren, wie hier Menschen in ihrer Existenz zerstört werden und die wenige Zufluchten die noch bleiben nutzen um halbwegs über die Runden zu kommen.

Die ihn angezeigt haben müssen die Vorgänge ja schon sehr genau beobachtet haben. Eine Nacht darf man in Deutschland auf einem beliebigen Parkplatz Nächtigen.

Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im Funkloch

von Elisabeth Buchs » 29. Januar 2008 10:12

> Ganzer Text des Stadtkuriers,
>
> kleiner Schreibfehler Hr. Schwär ist Jäger und nicht Revierförster
>
> 100 Zuschauer verfolgen Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im
> Funkloch
>
> Am Dienstag mittag wurde im Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung
> bezüglich des Bussgeldverfahrens gegen Ulrich Weiner abgehalten.
> Weiner wurde zu Last gelegt, auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen
> wild gecampt zu haben. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er sei,
> und das bescheinigen ihm mehrere Ärzte, hochgradig elektrosensibel und
> könne nur in einem Funkloch leben. Der Waldparkplatz sei einer der
> raren funkfreien Orte und er komme gewiss nicht dorthin, "um Urlaub zu
> machen" (der Stadtkurier berichtete).
>
> Schon vor Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier
> nicht allein um eine Bagatelle handelt: Der geplante Verhandlungsraum
> musste kurzfristig gewechselt werden, denn selbst der größere Saal
> fasste nur mit Mühe die über 100 Zuschauer, die gekommen waren, um den
> Prozess zu verfolgen. Darunter befanden sich Menschen, die wie Weiner
> mit Krankheitssymptomen auf Handystrahlung reagieren, sowie Ärzte und
> Vertreter von Bürgerinitiativen. Auch einige Jugendliche waren gekommen.
>
> Zunächst schilderte Weiner, dass er schon seit über fünf Jahren immer
> wieder mit seinem Wohnanhänger auf dem Waldparkplatz stehe. "Wenn ich
> zur Untersuchung in die Uniklinik muss, kann ich nicht 100 km entfernt
> übernachten", schilderte Weiner seine Situation, "und ich muss mich in
> einem Funkloch aufhalten, da sonst mein Nervenzentralsystem aussetzen
> kann." Zur Gerichtsverhandlung kam er in einem Strahlenschutzanzug.
> "Der hält aber nicht die gesamte Strahlung ab", erklärte Weiner der
> Richterin, "nach den zwei Stunden Aufenthalt hier brauche ich wieder
> ein paar Tage Ruhe, um zu regenerieren." An der Uniklinik nimmt Weiner
> an einer Untersuchungsreihe teil, denn bislang gibt es keine
> Therapiemöglichkeiten für Elektrosensible.
>
> Die beiden als Zeugen vorgeladenen Forstbeamten und der Polizeibeamte
> beriefen sich hingegen auf das Landschaftsschutzgesetz, gegen das
> Weiner verstoße. Forstrevierleiter H. Willmann mutmaßte, der
> Erholungsgenuss könne durchaus gestört werden, wenn tagelang ein
> Campingwagen auf dem Waldparkplatz stünde. Die Richterin konnte jedoch
> keine Anzeichen dafür erkennen, da Weiner von den Anwohnern nicht nur
> toleriert, sondern unterstützt werde. Revierförster Schwär räumte zwar
> ein, dass "es immer mal wieder Urlauber gibt, die eine Nacht dort
> stehen. Die stören uns nicht." Er sorge sich aber darum, dass Weiners
> Vorgehen "Schule macht". Die Anzeige habe er erstattet, weil das seine
> Pflicht gewesen sei.
>
> Für die Richterin überwogen schliesslich Weiners gesundheitliche
> Interesse gegenüber dem allgemeinen Interesse am
> Landschaftsschutzgebiet, das - wie sie auch feststellte - durch das
> gelegentliche Abstellen eines Campingwagens nicht gestört sei. In
> ihrem Urteil reduzierte sie das Bussgeld drastisch von 250 auf 35 ?
> und riet Weiner dazu, erneut eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
> "Ich drück' Ihnen die Daumen, dass es diesmal klappt."
>
> Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann erwägt dennoch, in Berufung zu gehen:
> "Hier wird ein Strahlengeschädigter dafür bestraft, dass er sich dort
> aufhält, wo es ihm gut geht. Jeder Bürger hat ein Recht auf freie
> Bewegung. Der Staat muss strahlungsfreie Räume schaffen - wie in
> Schweden." Auch Umweltmedizinerin Barbara Dohmen, die die 1 1/2
> Stunden dauernde Verhandlung verfolgt hatte, meinte: "Ulrich Weiner
> kämpft hier einen Schauprozess für viele. Wir müssen strahlenfreie
> Menschenschutzgebiete einrichten."

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