Blume hat geschrieben:Frage: Kann mir jemand sagen, warum es kein Gesetz gibt, dass ab 22 Uhr eine Reduktion der Strahlung vorschreibt? Ich wohne 40 Meter neben einer GMS Antenne mit grosser Ausstrahlung 2 V / Meter und es wird noch mehr werden da eine UMTS Antenne zusätzlich vorgesehen ist. Notrufe sollen doch noch durchkommen können, aber ansonsten soll eine Elektrosmog-Nachtruhe eingeführt werden, wenn man ja schon weiss dass es Schlafstörungen bewirkt...
Grüsse
^Blume
Nachts, wenn die Handybesitzer schlafen, senden die Mobilfunksender mit ihren Organisationskanälen munter weiter. Die Organisationskanäle sind die "Leuchtfeuer" damit die Handys wissen wohin sie ihre dringenden Botschaften senden können, falls es ihren süchtigen Besitzern plötzlich in den Sinn kommt auch nachts Botschaften abzusetzen zu müssen.
Organisationskanäle senden dauernd mit voller Leistung, das heisst mit 1/4 der Gesamtleistung der Basisstation. Das ergibt bei den geplagten Anwohnern in V/m gemessen immer noch die halbe Strahlung, welche sie tagsüber bei Volllast der Basisstation zu ertragen haben.
Bei abgeschalteten Organisationskanälen wäre die Basisstation tot.
Im heutigen Mobilfunk gibt es keine Kompromisse. Deshalb wurde in Mobilfunkfragen mit der Einführung der NISV auch gleich die Demokratie abgeschaft und Behörden und Gerichte mit Lobbyisten unterlaufen.
Hans-U. Jakob
[quote="Blume"]Frage: Kann mir jemand sagen, warum es kein Gesetz gibt, dass ab 22 Uhr eine Reduktion der Strahlung vorschreibt? Ich wohne 40 Meter neben einer GMS Antenne mit grosser Ausstrahlung 2 V / Meter und es wird noch mehr werden da eine UMTS Antenne zusätzlich vorgesehen ist. Notrufe sollen doch noch durchkommen können, aber ansonsten soll eine Elektrosmog-Nachtruhe eingeführt werden, wenn man ja schon weiss dass es Schlafstörungen bewirkt...
Grüsse
^Blume[/quote]
Nachts, wenn die Handybesitzer schlafen, senden die Mobilfunksender mit ihren Organisationskanälen munter weiter. Die Organisationskanäle sind die "Leuchtfeuer" damit die Handys wissen wohin sie ihre dringenden Botschaften senden können, falls es ihren süchtigen Besitzern plötzlich in den Sinn kommt auch nachts Botschaften abzusetzen zu müssen.
Organisationskanäle senden dauernd mit voller Leistung, das heisst mit 1/4 der Gesamtleistung der Basisstation. Das ergibt bei den geplagten Anwohnern in V/m gemessen immer noch die halbe Strahlung, welche sie tagsüber bei Volllast der Basisstation zu ertragen haben.
Bei abgeschalteten Organisationskanälen wäre die Basisstation tot.
Im heutigen Mobilfunk gibt es keine Kompromisse. Deshalb wurde in Mobilfunkfragen mit der Einführung der NISV auch gleich die Demokratie abgeschaft und Behörden und Gerichte mit Lobbyisten unterlaufen.
Hans-U. Jakob