Standortdatenblatt

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Re: Standortdatenblatt

von Hans-U.Jakob » 26. März 2004 09:06

Nach dem Buchstaben des Gesetzes JA. Nur werden die Bauverwalter der Gemeinden meistens recht agressiv, wenn sie ihre verstaubten Archive durchforsten müssen. Lassen Sie sich keinesfalls abwimmeln.
Hans-U.Jakob

Re: Standortdatenblatt

von Martin » 25. März 2004 12:21

Ist die Einsichtnahme auch nach der Planauflagefrist für jeden Bürger möglich?

Re: Standortdatenblatt

von Hans-U.Jakob » 24. März 2004 20:09

Lieber Alfred Germann,
Das steht in den Ausführungsbestimmungen (Vollzugsempfehlungen) zur NISV des Bundesrates vom Februar 2000 resp. des BUWAL aus dem Jahre 2002.
Genauer steht das dort unter Art 2.4, unter Rechte der Bevölkerung. Das heisst dass die Gemeinden seit 2 Jahren dieses Recht anwenden müssen. Da die Gemeinden alle Baugesuche 25 Jahre archivieren müssen, können Sie sämtliche Antennendaten Ihrer Wohngemeinde herausverlangen. Nach Bundesgerichtspraxis muss Ihnen die Gemeinde die Datenblätter nicht nur zur Ansicht vorlegen, sondern auch noch gleich alles fein säuberlich fotokopieren.
Nach Bundesgerichtspraxis darf Ihnen die Gemeinde jedoch bis zu 2 Franken pro Kopie in Rechnung stellen.
Wenn Ihnen die Gemeinde die Herausgabe verweigert, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir haben da einen schönen Normbrief, der Wunder wirkt.
Mit besten Grüssen, Hans-U.Jakob

Standortdatenblatt

von Alfred Gertsch » 23. März 2004 20:48

Guten Abend
Ich suche schon länger nach dem Gesetzesartikel über die Pflicht der Gemeindebehörden, die Standortdatenblätter für Handymasten aufzubewahren und auf Verlangen von Anwohnern zum Kopieren freizugeben.
Kann mir jemand weiterhelfen.
Gruss vom Thunerse
Alfred Gertsch

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