von Hans-U.Jakob » 24. März 2004 20:09
Lieber Alfred Germann,
Das steht in den Ausführungsbestimmungen (Vollzugsempfehlungen) zur NISV des Bundesrates vom Februar 2000 resp. des BUWAL aus dem Jahre 2002.
Genauer steht das dort unter Art 2.4, unter Rechte der Bevölkerung. Das heisst dass die Gemeinden seit 2 Jahren dieses Recht anwenden müssen. Da die Gemeinden alle Baugesuche 25 Jahre archivieren müssen, können Sie sämtliche Antennendaten Ihrer Wohngemeinde herausverlangen. Nach Bundesgerichtspraxis muss Ihnen die Gemeinde die Datenblätter nicht nur zur Ansicht vorlegen, sondern auch noch gleich alles fein säuberlich fotokopieren.
Nach Bundesgerichtspraxis darf Ihnen die Gemeinde jedoch bis zu 2 Franken pro Kopie in Rechnung stellen.
Wenn Ihnen die Gemeinde die Herausgabe verweigert, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir haben da einen schönen Normbrief, der Wunder wirkt.
Mit besten Grüssen, Hans-U.Jakob
Lieber Alfred Germann,
Das steht in den Ausführungsbestimmungen (Vollzugsempfehlungen) zur NISV des Bundesrates vom Februar 2000 resp. des BUWAL aus dem Jahre 2002.
Genauer steht das dort unter Art 2.4, unter Rechte der Bevölkerung. Das heisst dass die Gemeinden seit 2 Jahren dieses Recht anwenden müssen. Da die Gemeinden alle Baugesuche 25 Jahre archivieren müssen, können Sie sämtliche Antennendaten Ihrer Wohngemeinde herausverlangen. Nach Bundesgerichtspraxis muss Ihnen die Gemeinde die Datenblätter nicht nur zur Ansicht vorlegen, sondern auch noch gleich alles fein säuberlich fotokopieren.
Nach Bundesgerichtspraxis darf Ihnen die Gemeinde jedoch bis zu 2 Franken pro Kopie in Rechnung stellen.
Wenn Ihnen die Gemeinde die Herausgabe verweigert, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir haben da einen schönen Normbrief, der Wunder wirkt.
Mit besten Grüssen, Hans-U.Jakob