Antennenleistung wird nicht erhöht!

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Re: Antennenleistung wird fast immer erhöht!

von A.Masson » 28. März 2004 16:57

Lieber Herr Jakob,

Zu den Messungen und Überfallmessungen und Leistungsreduktionen folgendes. Ich unterscheide drei Arten von Messungen, mit unterschiedlichem Ziel:

A Geeichte Messung mit anschliessender Hochrechnung auf maximale Sendeleistung (Sprache BUWAL: Abnahmmessung)

B Geeichte Messung ohne anschliessende Hochrechnung (Sprache BUWAL: Kontrollmessung)

C Relativmessung, ganz ungeeicht, nur Vergleiche zwischen gestern und morgen, zwischen verschiedenen Zimmern, vor und nach den Abschirmmassnahmen, usw.


Ich habe Elektrobiologen gehört, die wollen nur noch B machen. Wer die vielen Unsicherheiten abschätzen kann (Polarisationsrichtungen, falscher Standort, vielleicht sogar falsches Haus gemessen, biologische Nebelwanderung ohne jedes exakte Wissen, mögliche Fehler, die man nicht berücksichtigen darf, usw), kann vielleicht auch mit C leben, aber der Erklärungsbedarf ist gross und schwierig.

Bei A nützt es den Betreibern nichts, die Sendeleistung zu reduzieren, wenn man anschliessend wieder mit einem grösseren Faktor hochrechnen muss. Das heisst, man müsste einmal schauen, ob bei Berücksichtigung aller Unsicherheiten und Fehler netto doch etwas bleibt. Überfallmessungen werden dann interessant und zugleich auch überflüssig, wenn einmal alle BCCH-Sendeleistungen online im Internet abrufbar sind, und zwar für jedermann, nicht nur für den Amtsobmann. Dann können die Bewohner der bestrahlten Häuser in aller Ruhe und zu jeder Zeit ihre Messungen machen. Wenn man nichts zu verstecken hätte, müssten die Betreiber damit eigentlich einverstanden sein.

Noch ein kleines Müsterli zu den Abnahme- und Kontrollmessungen. Bei der ersten UMTS-Antenne im Kanton Zug haben wir zweieinhalb Jahre lang die Gerichte beschäftigt, weil nicht klar war, wie man bei UMTS auf die maximale Sendeleistung umrechnen muss. Wir haben verloren, die Antenne sendet, man hätte in der vom Bundesgericht gesetzten Frist Messungen machen sollen. Das hat man natürlich nicht. Orange will die Frist nicht ab Sendebeginn verstanden wissen, sondern erst ab einem fiktiven Termin, bei dem man von blossem Auge sieht, dass er nicht stimmt: Das Provisorium einer früheren Antenne, das sie längstens hätten abreissen müssen, konnte nach Orange-Aussagen erst nach Betriebsaufnahme des neuen Senders entfernt werden. Und das war ganz deutlich vor der heute behaupteten Betriebsaufnahme. Aber lassen wir das, ich will nicht das sagen. Die Behörden haben schon dickere Lügen von Orange geschluckt ohne mit der Wimper zu zucken. Gerne tische ich sie einmal auf, aber es ist nichts neues, wir kennen das ja.

Nein, schwerer wiegt der folgende Trick. Man müsste jetzt also UMTS messen, die Empfehlungen des BUWAL liegen vor, die Messgeräte möglicherweise nicht. Anstatt dass jetzt ENDLICH vordemonstriert und ein- für allemal GEZEIGT wird, wie so eine UMTS-Messung geschieht und dass sie möglich ist, findet man einen recht coolen Ausweg, die Messung zu umgehen. Orange will jetzt gar nicht mit UMTS senden! Die Abnahmemessung entfällt also, resp. sie beschränkt sich auf den GSM-Teil. Später dann kommt Orange, und will jetzt doch mit UMTS senden - das ist dann aber bereits bewilligt, das braucht kein neues Verfahren, keine Ausschreibung, nichts, und insbesondere keine Abnahmemessung mehr! Wir sind wieder einmal völlig hinters Licht geführt worden, gezielt, geplant, und behördlich toleriert. Das Versprechen, man könne dann schon irgendwie eine NISV-konforme UMTS-Messung zusammenstricken, braucht jetzt nicht eingelöst zu werden!

Soviel zu der offenen, sachlichen und vorurteilslosen Diskussion von den Mobilfunkbetreibern her. Es bleibt noch zu erwähnen, dass selbst zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die Behörden immer noch nicht gewusst haben, welche Antennen-Typen auf dem Dach oben sind. Das müsste man eigentlich wissen, BEVOR man überhaupt zu rechnen beginnt, bevor man die Baubewilligung erteilt, vor dem ganzen juristischen Karussell. Ohne die Antennentypen kann man das Standortdatenblatt gar nicht ausfüllen, das zeigen soll, ob die Anlage NISV-konform ist. Bei solchen faustdicken Ungereimtheiten sind die Sprüche besonders lustig, die Behörden könnten eben gar nichts tun und hätten nicht den geringsten Spielraum in ihren Entscheiden...

A.Masson

Re: Antennenleistung wird fast immer erhöht!

von Hans-U.Jakob » 28. März 2004 10:23

lieber André Masson,
Ich habe schon Messprotokolle gesehen, wo unter der Rubrik "Anwesende" der ganze Verein der Mobilfunkbetreiber, des BECO (Bernisches Kontrollorgan) 3 Vertreter des Gemeinderates und 2 Vertreter der Baukommission eingetragen waren. Da dürfen Sie sich nicht wundern, wenn das ganze Theater vorher mit dem Operator abgesprochen war.
Da gibt es nichts anderes als überfallmässige Kontrollen zu machen und dabei nach spätestens 5 Minuten wieder zu verschwinden. Das heisst bevor ein lieber Nachbar die Messantenne sichtet und zum Handy greift.
Wir müssen uns nächstens zusammen absprechen um solche Kontrollen zu standardisieren.
Wenn nur 3% der bewilligten Leistung gemessen wird, ist der Sender meiner Meinung nach schlicht und einfach ausser Betrieb und auf dem Bildschirm erscheint eine benachbarte Basisstation.
Mit besten Grüssen, Hans-U.Jakob

Antennenleistung wird fast immer erhöht!

von A.Masson » 27. März 2004 15:27

Das hört man immer wieder: Zwar kommt beim Ausbau der Antennen neu UMTS hinzu, aber bereits die GSM-Leistung soll immerzu erhöht werden. Zwar gibt es immer mehr Standorte, d.h. die sinnvolle Reichweite sinkt immer mehr (jedenfalls in etwas grösseren Gemeinden), aber die Sender werden trotzdem immer stärker. Wer kann das erklären ?

Wahrscheinlich hat das mit dem Betrieb der Sender nichts zu tun, sondern mit der psychologischen Befindlichkeit der Antennenbauer. Wahrscheinlich sind diese Leistungen ohnehin viel zu gross, werden gar nicht benötigt. Weil das Bewilligungsverfahren so aufwendig wird, lässt man sich gleich alles bewilligen, was vielleicht später einmal nützlich sein könnte. Oder man will die liebe Konkurrenz fernhalten.

Beispiel zur Verdeutlichung: Nach neuerem Bundesgerichtsentscheid hat man Anrecht darauf, die Resultate der Abnahmemessungen zu sehen. Im Kanton Zug ist meines Wissens erst eine Abnahmemessung veröffentlicht worden, in der Gemeinde Menzingen, Sportplatz Chrüzegg, Swisscom. Es hat zwei Strahler, nach Osten (vom Dorf weg) und nach Westen, wo das Dorf liegt, in ca. 1 km Entfernung. Bewilligte Leistung nach Westen, nur GSM-Anteil: 900W und 1200 W (D und E-Bereich), zusammen GSM-Anteil 2100 W. Effektiv im Betrieb nach Westen: 3 Träger im D-Bereich, der BCCH strahlt mit 64.6 W. Solange eine Trägerfrequenz ausreicht, strahlt die Antenne also mit drei Prozent der bewilligten Leistung, und das reicht noch für einen reibungsfreien Betrieb. Bei voll ausgelasteter Antenne, wenn alle drei Trägerfrequenzen voll besetzt sind, hat man immer noch knapp weniger als 10% der bewilligten Leistung. Einige Dorfteile liegen hinter dem Hügel, eine zweite Swisscom-Antenne hat es in der Gemeinde nicht, die nächste Anlage ist weit weg und wegen den Hügeln nicht sichtbar.

Erkläre mir, Graf Oerindur, diesen Zwiespalt der Natur! Es ist ja schön, wenn sie schwach strahlen, aber dann müsste man doch nicht so unsinnig viel bewilligen ?

Auch auf die folgende "Kleinigkeit" ist ein Augenmerk zu richten, wenn man die Messprotokolle anschauen geht. Gerechnet wird im Standortdatenblatt beim Punkt mit der voraussichtlich stärksten gerechneten Strahlung, das ist meistens bei der geringsten Distanz. Gemessen wurde aber nicht dort, sondern (im selben Haus) beim Punkt mit der voraussichtlich stärksten messbaren Strahlung, und das kann weiter weg sein.

Ist das korrekt ? Ist das richtig, sinnvoll, ist das erlaubt ? Man wird jedenfalls die Messresultate nie mehr vergleichen können mit den rechnerischen Prognosen, wenn man nicht am selben Ort misst. Es wäre ja allzu dumm, wenn man mehr misst als vorgängig berechnet. In Salzburg hat das BAKOM möglichst hohe Strahlenwerte haben wollen, und dort haben sie viel weiter entfernt von den Antennen gemessen, als wir in der Schweiz rechnen dürfen.

Erkläre mir, Graf Oerindur, ... ach, es gibt noch viele Widersprüche, die wirst du mir nie erklären können.

A.Masson

Re: Antennenleistung wird nicht erhöht!

von mips » 26. März 2004 20:52

Ablehnung Baugesuch für die Erweiterung der bestehenden Mobilifunkantennenanlage der Orange Communications SA


Im März 1999 hat die Firma Orange Communications SA, 1018 Lausanne, das Gesuch für die Errichtung einer GSM-Antennenanlage beim vorderen Hubihof in Bellikon eingereicht. Das Gesuch beinhaltete 3 GSM-Sender im Frequenzband 1805 MHZ mit je 710 Watt Leistung. Gegen das Bauvorhaben der neu zu erstellenden Senderanlage gingen insgesamt 22 Einsprachen ein. Nach Ablauf der gesetzlichen Einsprachefrist wurde zusätzlich eine Sammeleinsprache mit 58 Unterschriften von Bewohnern der Einwohnergemeinde Bellikon nachgereicht.

An der Sitzung vom 15. November 1999 hat der Gemeinderat die Einsprachen abgewiesen und unter Bedingungen und Auflagen die Bewilligung für die Aufstellung einer GSM Antennenanlage erteilt. In den Erwägungen teilt der Gemeinderat das Verständnis über die Sorgen der Einsprecher mit. Insbesondere war es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass diese Anlage kein Präjudiz für baldige Erweiterungen sei, sondern dass im Gegenteil alles daran gesetzt werde, dass vorhandene Antennenanlagen verschiedener Betreiber künftig nach Möglichkeiten gemeinsam genutzt und immissionsärmere Technologien eingesetzt würden. In Erwägung gezogen wurden auch noch ausstehende Abklärungen bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen solcher Anlagen, deren Resultate in nützlicher Frist in Aussicht gestellt wurden.

Mit Datum vom 17. Juni 2003 reichte die gleiche Bauherrschaft ein Baugesuch für die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkantennenanlage ein.

Das neue Baugesuch beinhaltete eine Erweiterung der bestehenden Anlage von 3 GSM Sendern sowie den Bau von 3 neuen UMTS- Sendern. Die Leistung der UMTS-Sender beträgt je 910 Watt, und die GSM-Sender werden von 710 Watt Sendeleistung auf 1 250 Watt erhöht, also rund eine Verdreifachung der heute installierten Leistung. Das Frequenzband der GSM-Sender beträgt nach wie vor 1'805 MHZ, dasjenige der UMTS- Sender 2'100 MHZ.

Hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen auf den Körper eine gewisse Erwärmung. Die Existenz gesundheitlicher Risiken bei längerfristiger Exposition von Hochfrequenzstrahlen niederer Intensität kann heute aus wissenschaftlicher Sicht weder eindeutig bejaht noch verneint werden. Trotz dieser Ungewissheit und im Vertrauen auf eine baldige Klärung der offenen Fragen hat der Gemeinderat aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen seinerzeit die Bewilligung für den Bau einer Antennenanlage mit 3 GSM-Sendern erteilt.

Mit der Planung von 3 zusätzlichen UMTS-Sendern und der Erhöhung der GSM Sendeleistung sollen die Anlagewerte bereits nach 4 Jahren Betrieb massiv erhöht werden. Nachdem auch heute die gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich weder bejaht noch verneint werden können, ist der Gemeinderat zur Zeit im Sinne des seinerzeitigen Auftrages der Einwohner der Gemeinde Bellikon nicht bereit, eine Erhöhung der Feldstärke zu genehmigen. Das Resultat des vom Bund in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes Krüger ist immer noch ausstehend. Offenbar ist die Finanzierung des Forschungsprojektes noch nicht sichergestellt. Aufgrund der nach wie vor unsicheren biomedizinischen Auswirkungen auf den Körper muss das Bauvorhaben abgewiesen werden, auch wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten sind.

Gemeinderat Bellikon http://www.bellikon.ch/downloads/04m%E4rz24.pdf

Antennenleistung wird nicht erhöht!

von Marianne » 26. März 2004 18:17

Nicht nur Unerfreuliches gibt es in der Szene:
Heute habe ich in meiner Tageszeitung Folgendes gelesen: die Gemeindeväter der Gemeinde Bellikon erlauben der Fa. Orange nicht die Erweiterung der drei vorhandenen Antennen und auch nicht den Bau von 3 UMTS-Antennen, selbst, wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Damit wäre es nämlich sonst zu einer Verdreifachung der Leistung gekommen. Offizielle Begründung: Ablehnung mit Rücksicht auf die Gesundheit der Bevölkerung, wegen der nach wie vor unsicheren biomedizinischen Auswirkungen.

Wenn das keine gute Nachricht ist! Zur Nachahmung für andere Gemeinden wärmstens empfohlen!

Marianne

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