von A.Masson » 28. März 2004 16:57
Lieber Herr Jakob,
Zu den Messungen und Überfallmessungen und Leistungsreduktionen folgendes. Ich unterscheide drei Arten von Messungen, mit unterschiedlichem Ziel:
A Geeichte Messung mit anschliessender Hochrechnung auf maximale Sendeleistung (Sprache BUWAL: Abnahmmessung)
B Geeichte Messung ohne anschliessende Hochrechnung (Sprache BUWAL: Kontrollmessung)
C Relativmessung, ganz ungeeicht, nur Vergleiche zwischen gestern und morgen, zwischen verschiedenen Zimmern, vor und nach den Abschirmmassnahmen, usw.
Ich habe Elektrobiologen gehört, die wollen nur noch B machen. Wer die vielen Unsicherheiten abschätzen kann (Polarisationsrichtungen, falscher Standort, vielleicht sogar falsches Haus gemessen, biologische Nebelwanderung ohne jedes exakte Wissen, mögliche Fehler, die man nicht berücksichtigen darf, usw), kann vielleicht auch mit C leben, aber der Erklärungsbedarf ist gross und schwierig.
Bei A nützt es den Betreibern nichts, die Sendeleistung zu reduzieren, wenn man anschliessend wieder mit einem grösseren Faktor hochrechnen muss. Das heisst, man müsste einmal schauen, ob bei Berücksichtigung aller Unsicherheiten und Fehler netto doch etwas bleibt. Überfallmessungen werden dann interessant und zugleich auch überflüssig, wenn einmal alle BCCH-Sendeleistungen online im Internet abrufbar sind, und zwar für jedermann, nicht nur für den Amtsobmann. Dann können die Bewohner der bestrahlten Häuser in aller Ruhe und zu jeder Zeit ihre Messungen machen. Wenn man nichts zu verstecken hätte, müssten die Betreiber damit eigentlich einverstanden sein.
Noch ein kleines Müsterli zu den Abnahme- und Kontrollmessungen. Bei der ersten UMTS-Antenne im Kanton Zug haben wir zweieinhalb Jahre lang die Gerichte beschäftigt, weil nicht klar war, wie man bei UMTS auf die maximale Sendeleistung umrechnen muss. Wir haben verloren, die Antenne sendet, man hätte in der vom Bundesgericht gesetzten Frist Messungen machen sollen. Das hat man natürlich nicht. Orange will die Frist nicht ab Sendebeginn verstanden wissen, sondern erst ab einem fiktiven Termin, bei dem man von blossem Auge sieht, dass er nicht stimmt: Das Provisorium einer früheren Antenne, das sie längstens hätten abreissen müssen, konnte nach Orange-Aussagen erst nach Betriebsaufnahme des neuen Senders entfernt werden. Und das war ganz deutlich vor der heute behaupteten Betriebsaufnahme. Aber lassen wir das, ich will nicht das sagen. Die Behörden haben schon dickere Lügen von Orange geschluckt ohne mit der Wimper zu zucken. Gerne tische ich sie einmal auf, aber es ist nichts neues, wir kennen das ja.
Nein, schwerer wiegt der folgende Trick. Man müsste jetzt also UMTS messen, die Empfehlungen des BUWAL liegen vor, die Messgeräte möglicherweise nicht. Anstatt dass jetzt ENDLICH vordemonstriert und ein- für allemal GEZEIGT wird, wie so eine UMTS-Messung geschieht und dass sie möglich ist, findet man einen recht coolen Ausweg, die Messung zu umgehen. Orange will jetzt gar nicht mit UMTS senden! Die Abnahmemessung entfällt also, resp. sie beschränkt sich auf den GSM-Teil. Später dann kommt Orange, und will jetzt doch mit UMTS senden - das ist dann aber bereits bewilligt, das braucht kein neues Verfahren, keine Ausschreibung, nichts, und insbesondere keine Abnahmemessung mehr! Wir sind wieder einmal völlig hinters Licht geführt worden, gezielt, geplant, und behördlich toleriert. Das Versprechen, man könne dann schon irgendwie eine NISV-konforme UMTS-Messung zusammenstricken, braucht jetzt nicht eingelöst zu werden!
Soviel zu der offenen, sachlichen und vorurteilslosen Diskussion von den Mobilfunkbetreibern her. Es bleibt noch zu erwähnen, dass selbst zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die Behörden immer noch nicht gewusst haben, welche Antennen-Typen auf dem Dach oben sind. Das müsste man eigentlich wissen, BEVOR man überhaupt zu rechnen beginnt, bevor man die Baubewilligung erteilt, vor dem ganzen juristischen Karussell. Ohne die Antennentypen kann man das Standortdatenblatt gar nicht ausfüllen, das zeigen soll, ob die Anlage NISV-konform ist. Bei solchen faustdicken Ungereimtheiten sind die Sprüche besonders lustig, die Behörden könnten eben gar nichts tun und hätten nicht den geringsten Spielraum in ihren Entscheiden...
A.Masson
Lieber Herr Jakob,
Zu den Messungen und Überfallmessungen und Leistungsreduktionen folgendes. Ich unterscheide drei Arten von Messungen, mit unterschiedlichem Ziel:
A Geeichte Messung mit anschliessender Hochrechnung auf maximale Sendeleistung (Sprache BUWAL: Abnahmmessung)
B Geeichte Messung ohne anschliessende Hochrechnung (Sprache BUWAL: Kontrollmessung)
C Relativmessung, ganz ungeeicht, nur Vergleiche zwischen gestern und morgen, zwischen verschiedenen Zimmern, vor und nach den Abschirmmassnahmen, usw.
Ich habe Elektrobiologen gehört, die wollen nur noch B machen. Wer die vielen Unsicherheiten abschätzen kann (Polarisationsrichtungen, falscher Standort, vielleicht sogar falsches Haus gemessen, biologische Nebelwanderung ohne jedes exakte Wissen, mögliche Fehler, die man nicht berücksichtigen darf, usw), kann vielleicht auch mit C leben, aber der Erklärungsbedarf ist gross und schwierig.
Bei A nützt es den Betreibern nichts, die Sendeleistung zu reduzieren, wenn man anschliessend wieder mit einem grösseren Faktor hochrechnen muss. Das heisst, man müsste einmal schauen, ob bei Berücksichtigung aller Unsicherheiten und Fehler netto doch etwas bleibt. Überfallmessungen werden dann interessant und zugleich auch überflüssig, wenn einmal alle BCCH-Sendeleistungen online im Internet abrufbar sind, und zwar für jedermann, nicht nur für den Amtsobmann. Dann können die Bewohner der bestrahlten Häuser in aller Ruhe und zu jeder Zeit ihre Messungen machen. Wenn man nichts zu verstecken hätte, müssten die Betreiber damit eigentlich einverstanden sein.
Noch ein kleines Müsterli zu den Abnahme- und Kontrollmessungen. Bei der ersten UMTS-Antenne im Kanton Zug haben wir zweieinhalb Jahre lang die Gerichte beschäftigt, weil nicht klar war, wie man bei UMTS auf die maximale Sendeleistung umrechnen muss. Wir haben verloren, die Antenne sendet, man hätte in der vom Bundesgericht gesetzten Frist Messungen machen sollen. Das hat man natürlich nicht. Orange will die Frist nicht ab Sendebeginn verstanden wissen, sondern erst ab einem fiktiven Termin, bei dem man von blossem Auge sieht, dass er nicht stimmt: Das Provisorium einer früheren Antenne, das sie längstens hätten abreissen müssen, konnte nach Orange-Aussagen erst nach Betriebsaufnahme des neuen Senders entfernt werden. Und das war ganz deutlich vor der heute behaupteten Betriebsaufnahme. Aber lassen wir das, ich will nicht das sagen. Die Behörden haben schon dickere Lügen von Orange geschluckt ohne mit der Wimper zu zucken. Gerne tische ich sie einmal auf, aber es ist nichts neues, wir kennen das ja.
Nein, schwerer wiegt der folgende Trick. Man müsste jetzt also UMTS messen, die Empfehlungen des BUWAL liegen vor, die Messgeräte möglicherweise nicht. Anstatt dass jetzt ENDLICH vordemonstriert und ein- für allemal GEZEIGT wird, wie so eine UMTS-Messung geschieht und dass sie möglich ist, findet man einen recht coolen Ausweg, die Messung zu umgehen. Orange will jetzt gar nicht mit UMTS senden! Die Abnahmemessung entfällt also, resp. sie beschränkt sich auf den GSM-Teil. Später dann kommt Orange, und will jetzt doch mit UMTS senden - das ist dann aber bereits bewilligt, das braucht kein neues Verfahren, keine Ausschreibung, nichts, und insbesondere keine Abnahmemessung mehr! Wir sind wieder einmal völlig hinters Licht geführt worden, gezielt, geplant, und behördlich toleriert. Das Versprechen, man könne dann schon irgendwie eine NISV-konforme UMTS-Messung zusammenstricken, braucht jetzt nicht eingelöst zu werden!
Soviel zu der offenen, sachlichen und vorurteilslosen Diskussion von den Mobilfunkbetreibern her. Es bleibt noch zu erwähnen, dass selbst zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die Behörden immer noch nicht gewusst haben, welche Antennen-Typen auf dem Dach oben sind. Das müsste man eigentlich wissen, BEVOR man überhaupt zu rechnen beginnt, bevor man die Baubewilligung erteilt, vor dem ganzen juristischen Karussell. Ohne die Antennentypen kann man das Standortdatenblatt gar nicht ausfüllen, das zeigen soll, ob die Anlage NISV-konform ist. Bei solchen faustdicken Ungereimtheiten sind die Sprüche besonders lustig, die Behörden könnten eben gar nichts tun und hätten nicht den geringsten Spielraum in ihren Entscheiden...
A.Masson