Geltungsbereich Imissionsgrenzwerte

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Geltungsbereich Imissionsgrenzwerte

Re: Geltungsbereich Imissionsgrenzwerte

von Hans-U.Jakob » 30. März 2004 18:00

Falls Sie im Aufwind am Hang zu nahe an einer Mobilfunkantenne vorbeigleiten, kann Ihnen ein elektronisches Variometer völlig falsche Werte anzeigen. Auch können sie plötzlich von starkem Augenflimmern befallen werden. Diese Kombination kann in der Katastrophe enden, weil Sie dann ihre Situation völlig falsch einschätzen. Also solche Plätze möglichst meiden oder zzmindest nur einmal auf Antennenhöhe durchfliegen.
Helipiloten ist diese Situation durchaus bekannt.
Gruss vom
Yeti vom Guggershorn
(war viele Jahre selber Fluglehrer, auf etwas grösseren Spannweiten)

Re: Geltungsbereich Imissionsgrenzwerte

von Prof. Dr. Antennopolis » 30. März 2004 10:31

JA Herr Martin

Selbstverständlich müssen die Immissionsgrenzwerte überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können. (NISV Art. 13)


Art. 13 Geltung der Immissionsgrenzwerte
1 Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können.

2 Sie gelten nur für Strahlung, die gleichmässig auf den ganzen menschlichen Körper einwirkt.


Wenn also eine Antenne in der nähe einer Paragleiter-Landebahn gebaut wird, muss der Grenzwert (60/ 50/ 40 V/m) eingehalten werden. Näturlich muss man die Spannbreite des Schrims abziehen, denn wenn Sie sich von der Luft aus auf einen Meter an die Antennenträger nähern, dann dürfte die Strahlung Ihr kleinstes Problem sein, aber in einem realistischen An- und Abflugwinkel und in einer realistischen Distanz, MUSS die Immissionsgrenzwert eingehalten werden.

Bedenken Sie bei der Berechnung:

- Es dürfen keine Dämpfungen miteigerechnet werden, denn in der Regel werden Sie ja nicht eine Betonwand beim Fliegen mit sich tragen.

- Der Abstrahlwinkel muss mit 0° berechnet werden, da Sie ja zum Teil auf Augenhöhe an der Antenne vorbei fliegen.


Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Antenne aus diesem Grund verweigert wurde. Evtl. haben sie bessere Chancen, wenn Sie zusätzlich geltend machen, dass die Flugsicherheit gefährdet ist.


Viel Glück und halten Sie uns auf dem Laufenden, wäre schön, wenn die Lösung für "Ihre" Antenne vom Himmel her kommen würde.

Geltungsbereich Imissionsgrenzwerte

von Martin » 30. März 2004 00:35

Auch in der Schweiz sind neben den Anlagewerte auch Immissionsgrenzwerte definiert. Ist bei diesen nicht definiert, dass überall wo sich Menschen aufhalten könne, diese Grenzwerte eingehalten werden müssen. Gilt dies auch für einen Gleitschirmflieger?

Nach oben