von Prof. Dr. Antennopolis » 30. März 2004 10:31
JA Herr Martin
Selbstverständlich müssen die Immissionsgrenzwerte überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können. (NISV Art. 13)
Art. 13 Geltung der Immissionsgrenzwerte
1 Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können.
2 Sie gelten nur für Strahlung, die gleichmässig auf den ganzen menschlichen Körper einwirkt.
Wenn also eine Antenne in der nähe einer Paragleiter-Landebahn gebaut wird, muss der Grenzwert (60/ 50/ 40 V/m) eingehalten werden. Näturlich muss man die Spannbreite des Schrims abziehen, denn wenn Sie sich von der Luft aus auf einen Meter an die Antennenträger nähern, dann dürfte die Strahlung Ihr kleinstes Problem sein, aber in einem realistischen An- und Abflugwinkel und in einer realistischen Distanz, MUSS die Immissionsgrenzwert eingehalten werden.
Bedenken Sie bei der Berechnung:
- Es dürfen keine Dämpfungen miteigerechnet werden, denn in der Regel werden Sie ja nicht eine Betonwand beim Fliegen mit sich tragen.
- Der Abstrahlwinkel muss mit 0° berechnet werden, da Sie ja zum Teil auf Augenhöhe an der Antenne vorbei fliegen.
Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Antenne aus diesem Grund verweigert wurde. Evtl. haben sie bessere Chancen, wenn Sie zusätzlich geltend machen, dass die Flugsicherheit gefährdet ist.
Viel Glück und halten Sie uns auf dem Laufenden, wäre schön, wenn die Lösung für "Ihre" Antenne vom Himmel her kommen würde.
JA Herr Martin
Selbstverständlich müssen die Immissionsgrenzwerte überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können. (NISV Art. 13)
Art. 13 Geltung der Immissionsgrenzwerte
1 Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können.
2 Sie gelten nur für Strahlung, die gleichmässig auf den ganzen menschlichen Körper einwirkt.
Wenn also eine Antenne in der nähe einer Paragleiter-Landebahn gebaut wird, muss der Grenzwert (60/ 50/ 40 V/m) eingehalten werden. Näturlich muss man die Spannbreite des Schrims abziehen, denn wenn Sie sich von der Luft aus auf einen Meter an die Antennenträger nähern, dann dürfte die Strahlung Ihr kleinstes Problem sein, aber in einem realistischen An- und Abflugwinkel und in einer realistischen Distanz, MUSS die Immissionsgrenzwert eingehalten werden.
Bedenken Sie bei der Berechnung:
- Es dürfen keine Dämpfungen miteigerechnet werden, denn in der Regel werden Sie ja nicht eine Betonwand beim Fliegen mit sich tragen.
- Der Abstrahlwinkel muss mit 0° berechnet werden, da Sie ja zum Teil auf Augenhöhe an der Antenne vorbei fliegen.
Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Antenne aus diesem Grund verweigert wurde. Evtl. haben sie bessere Chancen, wenn Sie zusätzlich geltend machen, dass die Flugsicherheit gefährdet ist.
Viel Glück und halten Sie uns auf dem Laufenden, wäre schön, wenn die Lösung für "Ihre" Antenne vom Himmel her kommen würde.