von E. Schärer » 23. Juni 2004 01:25
Lieber Coni
Diese Kostenaufstellung im Einspracheentscheid ist wirklich verwirrend!
Wir hatten anfänglich auch gestaunt!
Es ist aber so, dass das Fixkosten sind, die der Betreiber 1x! bezahlen musste, betreffend Eingabe und Bearbeitung des Baugesuches. Sie setzen sich zusammen unter anderem von Spruch- und Kontrollgebühr aber auch Publikation und - seit einiger Zeit obligatorisch - einem Hinweisschild bei der betreffenden Liegenschaft! Spruch- und Kontrollgebühr können varieren. So habe ich eine Absage vorliegend, die insgesamt 1500.- kostete. Und, erwähnenswert ist vielleicht noch, dass diese Hinweisschilder sich immer wieder auf wundersame Weise in Luft auflösen! Dies sollte beobachtet und dem Baudepartement gemeldet werden. So habe ich auch schon erreicht, dass bei einem Altersheim, wo doch genügend Angehörige von Insassen ein- und ausgehen, das Schild wieder angebracht werden musste. Diese werden von den Hausverantwortlichen - wohl vorsorglich - entfernt!
Warum diese ersten Bearbeitungskosten im Einspracheentscheid überhaupt auftauchen, ist für mich nicht klar! Es bringt nur Verwirrung!
Doch uns können dann bei einer Abweisung des Rekurses die weiteren Kosten aufgebrummt werden. Die sind ebenfalls variabel. Allerdings, so meine Erfahrung, zeigt sich hier die Baurekurskommission noch recht kulant. Meistens kommt es zu einer "teilweisen Ablehnung", sodass der negative Gesamtentscheid kostenfrei bleibt! Doch auch dies kann von Fall zu Fall natürlich verschieden ausfallen.
Sicher ist nur, dass die Kosten sozusagen willkührlich festgelegt werden und vor allem beim Verwaltungsgericht und erst Recht beim Bundesgericht unterschiedlich hoch sein können, aber deutlich sichtbar: Tendenz steigend!
So wurden in Basel bereits Rekurrenten tief zur Kasse gebeten! Eine Abweisung beim Bundesgericht kann insgesamt locker auf Fr. 10'000.- kommen, weil dann auch das Verwaltungsgericht noch nachdoppelt, und den früheren Entscheid als ungültig erklären muss! Soll mir mal jemand erklären, wozu die dafür ca. Fr. 3 bis 4'000.- verlangen dürfen!!
Zu sagen ist noch, dass wir in Basel, betreffend Einsprache Mobilfunk, sozusagen eine extra Wurst haben! Wir müssen in der Einsprache den "dicksten Hund" nicht aus dem Sack lassen. Wir können z.B. nur vermutete Grenzwertüberschreitungen angeben (aber nicht wo). Nachher bei der Rekurseingabe dürfen auch noch völlig neue Argumente aufgelistet werden. Jedoch hier dann unbedingt vollständig!
Dies ist aber nur in Sachen Mobilfunk so. Andere Einsprachen laufen "ordentlich" ab.
Tjah, da bleibt einem die Spucke weg! Angesichts all dessen neigt man schnell mal dazu, nichts mehr zu tun in der Hoffnung, andere mögen sich der Sache annehmen!
Nur müssen wir wissen, dass genau dies die Absicht ist, uns "ausbluten " zu lassen!
Ich kann nur raten sich zusammen zu tun und nach möglichen Geldgebern zu suchen.
He Leute seid mutig!
Gruss E. Schärer
Lieber Coni
Diese Kostenaufstellung im Einspracheentscheid ist wirklich verwirrend!
Wir hatten anfänglich auch gestaunt!
Es ist aber so, dass das Fixkosten sind, die der Betreiber 1x! bezahlen musste, betreffend Eingabe und Bearbeitung des Baugesuches. Sie setzen sich zusammen unter anderem von Spruch- und Kontrollgebühr aber auch Publikation und - seit einiger Zeit obligatorisch - einem Hinweisschild bei der betreffenden Liegenschaft! Spruch- und Kontrollgebühr können varieren. So habe ich eine Absage vorliegend, die insgesamt 1500.- kostete. Und, erwähnenswert ist vielleicht noch, dass diese Hinweisschilder sich immer wieder auf wundersame Weise in Luft auflösen! Dies sollte beobachtet und dem Baudepartement gemeldet werden. So habe ich auch schon erreicht, dass bei einem Altersheim, wo doch genügend Angehörige von Insassen ein- und ausgehen, das Schild wieder angebracht werden musste. Diese werden von den Hausverantwortlichen - wohl vorsorglich - entfernt!
Warum diese ersten Bearbeitungskosten im Einspracheentscheid überhaupt auftauchen, ist für mich nicht klar! Es bringt nur Verwirrung!
Doch uns können dann bei einer Abweisung des Rekurses die weiteren Kosten aufgebrummt werden. Die sind ebenfalls variabel. Allerdings, so meine Erfahrung, zeigt sich hier die Baurekurskommission noch recht kulant. Meistens kommt es zu einer "teilweisen Ablehnung", sodass der negative Gesamtentscheid kostenfrei bleibt! Doch auch dies kann von Fall zu Fall natürlich verschieden ausfallen.
Sicher ist nur, dass die Kosten sozusagen willkührlich festgelegt werden und vor allem beim Verwaltungsgericht und erst Recht beim Bundesgericht unterschiedlich hoch sein können, aber deutlich sichtbar: Tendenz steigend!
So wurden in Basel bereits Rekurrenten tief zur Kasse gebeten! Eine Abweisung beim Bundesgericht kann insgesamt locker auf Fr. 10'000.- kommen, weil dann auch das Verwaltungsgericht noch nachdoppelt, und den früheren Entscheid als ungültig erklären muss! Soll mir mal jemand erklären, wozu die dafür ca. Fr. 3 bis 4'000.- verlangen dürfen!!
Zu sagen ist noch, dass wir in Basel, betreffend Einsprache Mobilfunk, sozusagen eine extra Wurst haben! Wir müssen in der Einsprache den "dicksten Hund" nicht aus dem Sack lassen. Wir können z.B. nur vermutete Grenzwertüberschreitungen angeben (aber nicht wo). Nachher bei der Rekurseingabe dürfen auch noch völlig neue Argumente aufgelistet werden. Jedoch hier dann unbedingt vollständig!
Dies ist aber nur in Sachen Mobilfunk so. Andere Einsprachen laufen "ordentlich" ab.
Tjah, da bleibt einem die Spucke weg! Angesichts all dessen neigt man schnell mal dazu, nichts mehr zu tun in der Hoffnung, andere mögen sich der Sache annehmen!
Nur müssen wir wissen, dass genau dies die Absicht ist, uns "ausbluten " zu lassen!
Ich kann nur raten sich zusammen zu tun und nach möglichen Geldgebern zu suchen.
He Leute seid mutig!
Gruss E. Schärer