strommasten-kranker hat geschrieben:hallo zusammen
ich wohne in einem freistehenden haus ca. 20 meter neben einer starkstromleitung. die leitungen gehen über mein grundstück.
der vertrag mit den NOK, baden (nordostschweizerische kraftwerke) wurde 1959 unterzeichnet und dauert 50 jahre.
somit läuft der vertrag 2009 aus.
kann ich diesen vertrag kündigen? müssen die NOK dann den masten verschieben? vergleichszahlungen? gibt es hier anwälte, die erfahrung damit haben?
gerne würde ich mit einer versierten person die sache besprechen.
besten dank für eure antworten
mfg
Diesen Durchleitungsvertrag müssen Sie jetzt kündigen. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt. Einfacher eingeschriebener Brief genügt.
Die NOK wird sich dann überlegen, was billiger kommt. Masten verschieben oder eine höhere Entschädigung an Sie?
Wenn die NOK nichts verschieben will, was sehr wahrscheinlich ist und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, muss die NOK ein Enteignungsverfahren gegen Sie einleiten. Tönt schlimm, ist es aber nicht!
Man kann Ihnen keinen cm2 Boden wegnehmen, sondern nur Ihr Hoheitsrecht über den Luftraum über Ihrem Grundstück.
Bei einem Enteignungsverfahren kommt die eidg. Schätzungskommission zum Zug, welche dann den Minderwert ihrer Liegenschaft schätzt und die neue Entschädugung festlegt. Diese ist in der Regel 10 mal höher als das erste Gebot der NOK.
Sobald die NOK das Enteignungsverfahren eingeleitet hat, können Sie sich einen Staranwalt nehmen. Bezahlen muss diesen so oder so die NOK, egal wer gewinnt. Auch die Gerichtskosten bis vor Bundesgericht muss in einem Enteignungsverfahren der Enteigner und nicht der Enteignete bezahlen. Sie können also pickelhart bleiben.
Für weitere Fragen sind wir von Gigaherz Ihnen gerne behilflich. Anruf genügt. 031 731 04 31
Hans-U. Jakob