Siegfried Zwerenz a. Gast hat geschrieben:Vorwort:
Auf Anfrage von unseren Mitgliedern hatte ich einen Test durchgeführt um die Auswahl von Hochfrequenz Messgeräten für unsere Mitglieder zu erleichtern. Dadurch bin ich nach langer Zeit wieder mit der Technik in Kontakt gekommen, die den ersten Teil meiner Berufslaufbahn geprägt hatte. Und was soll ich sagen, man verlernt das Schwimmen einfach nicht. Auch wenn mich mittlerweile die Anwendung der Technik einige Überwindung kostet, da ich auch die Abstrahlung von vielen Messgeräten spüre und konzentriertes Arbeiten von mehr als drei Stunden mit dieser Technik für mich nur schwer möglich ist, habe ich wegen der Möglichkeiten der Analyse dieser unheilvollen Strahlung, mich entschlossen im Sinne von Betroffenen genauere Untersuchungen durchzuführen.
Ich stelle folgende Ausführungen zur technischen Diskussion in das Forum. Es handelt sich um Ergebnisse die wir, die Bürgerwelle, in den letzten Jahren erarbeitet haben, um weitere Untersuchungen und Auswertungen auf dem Gebiet der Elektrosensibilität durchzuführen.
Es handelt sich um einfache, auch einfach nachvollziehbare Experimente, bei denen jetzt nur die Tragweite der gemachten Beobachtungen diskutiert werden soll (Schlussfolgerungen). Damit nicht jeder die Versuche nachbilden muss, haben wir Videoaufnahmen in HD Qualität erstellt. Diejenigen, die den Ergebnissen nicht trauen, sind wir gerne bei der Wiederholung der Experimente behilflich, wenn Sie einer Videodokumentation zustimmen.
Feldverteilung von Hochfrequenzstrahlung in geschlossenen Räumen und Einfluss auf die niederfrequente Pulsfrequenz der Hüllkurve.
Dringt hochfrequente Strahlung in einen geschlossenen Raum ein der größer ist wie die entsprechende Wellenlänge der Strahlung, so entstehen durch Reflektionen an den Wänden und Überlagerungen im Raum lokale Maxima und Minima. Die Maxima sind als „Hot Spots“ bereits einschlägig in der Literatur bekannt.
Muss diese hochfrequente Strahlung mit den Hot Spots nun stark dämpfendes Material durchdringen (z.B. Körpergewebe), das in der Größernordnung der Wellenlänge ist oder auch kleiner sein kann, so bilden sich im inneren vergleichbare Hot Spots welche nur entsprechend der Absorption des Gewebes gedämpft sind.
Ändert man die Frequenz der hochfrequenten Strahlung, so ändern sich auch die räumlichen Orte der Hot Spots, da sich die Überlagerungen und Auslöschungen durch die geänderte Wellenlänge an einem anderen Raumpunkt ausbilden.
Sehen Sie hierzu unsere Videodokumentation (21MB)
http://www.buergerwelle.de/pdf/avi/Buer ... mpfung.wmv
Verwendet man eine Hochfrequenzstrahlung mit konstanter Trägerfrequenz, deren Hüllkurve mit einem niederfrequenten Signal von zum Beispiel 10Hz gepulst wird, so Pulsen die Hot Spots, die sich immer an der gleichen Stelle befinden, auch mit 10Hz.
Verwendet man zwei unterschiedliche Frequenzen, deren Hüllkurven mit dem niederfrequente Signal von 10 Hz wechselseitig angesteuert werden (gleichförmiges Frequency Hopping), so entstehen jeweils an zwei unterschiedlichen Raumpunkten Hot Spots mit einer Pulsfrequenz von 5 Hz.
Verwendet man zwei unterschiedliche Frequenzen, deren Hüllkurven mit dem niederfrequenten Signal von 10Hz zufällig(stochastisch) wechselseitig angesteuert werden(reales Frequency Hopping), so entstehen jeweils an zwei unterschiedlichen Raumpunkten Hot Spots mit Pulsfrequenzen von 10Hz; 5Hz; 3,33Hz; 2,5Hz; 2Hz; 1,67Hz;... . Mit abnehmender Frequenz wird die Auflösung der Pulsung immer feiner.
Das heißt bei nur zwei Trägern mit echtem Frequency Hopping entstehen viele unterschiedliche Pulsfrequenzen im Frequenzbereich von 0,5Hz bis 0,1Hz.
Im Frequenzbereich bis ca. 20 Hz laufen viele biologische Prozesse im menschlichen Körper ab (z.B. Delta-, Theta- und Alphawellen, Reflexe usw.).
Dadurch, dass Körpergewebe ein stark dämpfendes Material darstellt bleibt die hochfrequente Energie im Gewebe zurück (Sie wird absorbiert). Die Absorption erfolgt mit der niederfrequenten Periodizität, wenn die hochfrequente Energie mit einer niederfrequenten Hüllkurve gepulst wird.
Die Absorption ist unabhängig von elektrischen Demodulationsvorgängen und hat eine nahezu unendliche Bandbreite. Als Absorption ist eine kinetische Energieübertragung zu verstehen die in wässigen Lösungen immer breitbandig stattfindet u.a. durch stochastische Hydratationsbildung.
An einzelnen Stellen im Gewebe (je nach Umgebung) treten bei realen Signalen beliebige Mischfrequenzen (Bruchteile der Pulsfrequenz) der Pulsung auf, zumindest wenn es sich bei der Hochfrequenzstrahlung um das Verfahren des Frequency Hopping handelt.
Beim Frequency hopping handelt es sich um pseudo zufällige Ereignisse (zum Beispiel mit einem Signaturregister erzeugte Zufallserscheinungen). Das heißt, es gibt eine systematische Rekursion in der Wechselreihenfolge, darum pseudo zufällig. Dadurch sind auch die erzeugten Mischfrequenzen systematischer Natur. Sie unterscheiden sich somit von Signalen zum Beispiel von dem thermischen Rauschen der Ladungsträger in Leitern.
Für die weitere Arbeit wäre es hilfreich, wenn die oben gemachten Schlussfolgerungen auf Konsistenz geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerwelle e.V.
Siegfried Zwerenz
Lindenweg 10
D-95643 Tirschenreuth
e-mail:
pr@buergerwelle.de
Internet
www.buergerwelle.de
Fax. 09631-795734
Anfrage an Prof. Alexander Lerchl
Sehr geehrter Herr Prof. Lerchl,
In den letzten Monaten haben Sie im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Studien die öffentliche Debatte gesucht und sehr viel in Diskussionsforen geschrieben.
Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen gelesen und war erstaunt, dass Sie sich das eine oder andere Mal mit der Beurteilung von Studienergebnissen befasst hatten. So haben Sie unter Anderem verlauten lassen, dass auch in Ihrer Einschätzung DNA Strangbrüche durch Hochfrequenzstrahlung besorgniserregend sind. Insbesondere wenn Sie unterhalb der offiziellen Grenzwerte nachzuweisen sind.
Im Bereich der Mobilfunkkritiker werden Sie meinen Informationen nach zu den Verharmlosern gezählt. Dadurch hat mich Ihre Aussage besonders überrascht, da auch bei meinen persönlichen (sicherlich kontroversen) Treffen so etwas nicht zur Sprache kam.
Somit möchte ich gerne die Diskussion mit Ihnen auf der von Ihnen gewählten Plattform auf einer möglichst sachlichen Ebene weiterführen.
Studien, die Effekte im Feldstärkebereich der gesetzlichen Grenzwerte untersuchen, sind für uns nicht von besonderer Brisanz, da sich jeder Mensch selbst entscheiden kann, ob er sich solchen extremen Feldstärken aussetzen möchte oder nicht.
Diese Feldstärken treten im Normalfall nur auf, wenn man aktiv an dem Telekommunikationsgeschehen teilnimmt. Für Personen die für sich die negativen Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung erkannt haben, ist es einfach sich diesen extremen Feldstärken zu entziehen. Für Feldstärken, die mehrere Dekaden unterhalb
der Grenzwerte sind, ist das nicht mehr so einfach möglich. Das Ergebnis ist, dass auch Personen, die sich selbst schützen wollen oder müssen, mit diesen „geringen“ Feldstärken „zwangsbestrahlt“ werden.
Hiermit möchte ich an Sie nun einige Fragen stellen.
Das Thema Elektrosensibilität wird von der Pro-Mobilfunkseite gerne unter den Tisch gekehrt. Dabei muss erst mal definiert werden, was unter Elektrosensibilität zu verstehen ist. Da bietet sich natürlich ein breites Spektrum.
Für die Bürgerwelle ist mit Elektrosensibilität gemeint, dass durch Feldstärken, die Dekaden unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, Personen stark in ihren physischen und psychischen Leistungsfähigkeiten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität hat für uns nichts damit zu tun, dass man Strahlung spüren kann wie etwa die Temperatur von Wasser (kalt-warm-heiß). Nimmt man z.B. den Finger aus dem Wasser heraus, kann man sofort im nächsten Topf prüfen wie warm das Wasser ist.
In der Vergangenheit wurden Untersuchungen durchgeführt, bei denen Testpersonen mit der Bahn usw. anfahren mussten und hier bereits Feldern ausgesetzt waren, sodass diese Testpersonen bereits irritiert waren. Schon aus Forschungen der Telekom Mitte der neunziger Jahre ist bekannt, dass Nervenzellen noch lange Zeit nach einer Befeldung noch falsch reagieren. Deshalb ist es auch unsinnig Menschen z.B. Feldern auszusetzen und nach nur fünf Minuten die Befeldung abzuschalten. Die Testpersonen können dies kaum noch wahrnehmen, da wie aufgeführt die Nervenzellen noch über lange Zeit falsch reagieren.
Medizinisch ist bestens bekannt, dass Schlafstörungen über einen längeren Zeitraum hinweg zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu Erkrankungen führen.
Auch in ihrer Broschüre (
www.bioclocks.com) „Bioclocks / Labor Prof. Dr. Lerchl“ schreiben Sie:
„In den westlichen Industrieländern leidet heute etwa jede dritte bis vierte Person an Schlafstörungen. Die Folgen sind zum Beispiel Konzentrationsschwäche, Motivationsverlust bis zu schwerer Depression und Anfälligkeit für andere Krankheiten.“
Nehmen wir nun einmal an, Funkbelastungen würden nachweislich (im Doppelblindversuch) zum Beispiel zu Schlafstörungen führen auch mehrere Dekaden unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes.
Erste Frage:
Wäre dies Ihrer Meinung nach von der Menschheit zu akzeptieren oder würden Sie sagen, dass auch unter anderem wegen des Grundgesetzes, dem Anrecht auf körperliche Unversehrtheit die Belastung bzw. Grenzwerte soweit reduziert werden müssten, dass Schlafstörungen aufgrund der Hochfrequenzbelastung nicht mehr stattfinden dürfen.
Zweite Frage:
Im Falle des Nachweises von Schlafstörungen, würden Sie dann Ihre Argumentation ändern und eine Schädlichkeit von Hochfrequenzfeldern anerkennen? Insbesondere wenn selbst die von Ihnen empfohlene medikamentöse Zuführung von Hormonen nicht Abhilfe schafft (
www.bioclocks.com).
Dritte Frage:
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Belastung reduziert werden müßte, dann lautet meine Frage: Wenn Schlafstörungen bei einer Belastung von x- Mikrowatt/m² nachgewiesen werden, um welchen Sicherheitsfaktor müsste man unter diesen Wert x gehen?
Vierte Frage:
Nehmen wir an, dass in Doppelblindversuchen Menschen nachweislich auf Hochfrequenzbelastung z.B. mit Kopfschmerzen, Unwohlsein und Unkonzentriertheit reagieren. Wie viel Prozent der Bevölkerung muss davon betroffen sein dass es Ihrer Meinung nach eine Reduzierung der Grenzwerte nach sich ziehen müsste.
Fünfte Frage:
Wäre dies Ihrer Meinung nach den Menschen (z.B. auch Schülern an den Schulen durch WLAN) zuzumuten oder würden Sie sagen, dass auch unter anderem wegen des Grundgesetzes, dem Anrecht auf körperliche Unversehrtheit die Belastung bzw. Grenzwerte soweit reduziert werden müssten, dass diese Beeinträchtigungen aufgrund der Hochfrequenzbelastung nicht mehr stattfinden dürfen.
Sechste Frage:
Im Falle des Nachweises von Kopfschmerzen, Unwohlsein und Unkonzentriertheit, würden Sie dann Ihre Argumentation ändern und eine Schädlichkeit von Hochfrequenzfeldern anerkennen? Insbesondere unter dem Aspekt der Leistungsfähigkeit der Bevölkerung die in dem industriellen Arbeitsprozess aktiv eingebunden sind.
Siebte Frage:
Wären für Sie Kopfschmerzen, Unwohlsein und Unkonzentriertheit ein Grund diesen Beschwerden auf den Grund zu gehen oder spielen für Sie solche Beschwerden keine Rolle?
An dieser Stelle möchte ich auf ihre Rezession bei Amazon zu dem Buch „Das deutsche Führungsproblem“ hinweisen. Da schreiben Sie:
„Dass TQM tatsächlich hilft, Strukturen zu erfassen und Schwachstellen zu erkennen, ist inzwischen vielerorts Allgemeingut, aber eben noch nicht bei uns.“
TQM (Total Quality Management) ist sicherlich eine gute und lobenswerte Systematik um Fehler und somit Folgekosten in Industriellen Arbeitsabläufen zu minimieren.
Stellen die oben genannten Beschwerden nicht auch potentielle Fehlerquellen dar die trotz TQM auftreten, weil die betroffenen Personen ständig von dem Geist des TQM abgelenkt werden und somit trotz Logistik Korsett mehr Fehler machen und diese auch weniger nachvollziehbar dokumentieren?
Ich würde mich freuen, wenn Sie hier im Forum antworten und wie schon so oft öffentlich Stellung beziehen. Wenn sie zu den oben gestellten Fragen nicht antworten wollen, dann begründen Sie bitte warum.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerwelle e.V.
Siegfried Zwerenz
Lindenweg 10
D-95643 Tirschenreuth
e-mail:
pr@buergerwelle.de
Internet
www.buergerwelle.de
Fax. 09631-795734