von Hans-U. Jakob » 18. September 2004 18:18
Zu Frage 1:
Vor 10 Jahren musste nur der Mast wie ein gewöhnliches Bauwerk, ohne Antennen, bewilligt werden. Von Strahlung war damals noch keine Rede.
Das spätere Aufpflanzen der Orange-Antennen fiel aber ganz klar unter die NISV und benötigte Standortdatenblätter und alle Angaben zur Strahlungsintensität. inklusive der bereits vorhandenen Antennen.
Der Sendemast musste als Ganzes beurteilt werden, nicht nur die Aufrüstung.
Verlangen Sie diese Datenblätter bei Ihrer Gemeinde und zwar schriftlich. Die sind nur zu faul zum Suchen. Falls diese tatsächlich nicht auffindbar sind, müssen die Betreiber auf Verlangen der Gemeinde neue erstellen. Sie, als Betroffene, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn man Ihnen Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter.
Zu Frage 2:
1998 genügte eine kleine Baubewilligung bereits nicht mehr.
Das Projekt erforderte schon damals, infolge seiner Abmessungen eine ordentliche Bauausschreibung, jedoch noch ohne Strahlungsangaben.
Sie können auch hier durchsetzen, dass nachträglich Standortdatenblätter ausgestellt werden. Eine komplette Baupublikation kann meines Erachtens nach 6 Jahren kaum mehr erwirkt werden. Da hätte man früher schalten müssen.
Mit den Behörden müssen Sie jedoch immer schriftlich verhandeln.
Die wissen nämlich meistens bereits nach 3 Tagen nicht mehr was sie wann, wo, zu wem gesagt haben.
Mit freundlichen Grüssen, Hans-U.Jakob
Zu Frage 1:
Vor 10 Jahren musste nur der Mast wie ein gewöhnliches Bauwerk, ohne Antennen, bewilligt werden. Von Strahlung war damals noch keine Rede.
Das spätere Aufpflanzen der Orange-Antennen fiel aber ganz klar unter die NISV und benötigte Standortdatenblätter und alle Angaben zur Strahlungsintensität. inklusive der bereits vorhandenen Antennen.
Der Sendemast musste als Ganzes beurteilt werden, nicht nur die Aufrüstung.
Verlangen Sie diese Datenblätter bei Ihrer Gemeinde und zwar schriftlich. Die sind nur zu faul zum Suchen. Falls diese tatsächlich nicht auffindbar sind, müssen die Betreiber auf Verlangen der Gemeinde neue erstellen. Sie, als Betroffene, haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn man Ihnen Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter.
Zu Frage 2:
1998 genügte eine kleine Baubewilligung bereits nicht mehr.
Das Projekt erforderte schon damals, infolge seiner Abmessungen eine ordentliche Bauausschreibung, jedoch noch ohne Strahlungsangaben.
Sie können auch hier durchsetzen, dass nachträglich Standortdatenblätter ausgestellt werden. Eine komplette Baupublikation kann meines Erachtens nach 6 Jahren kaum mehr erwirkt werden. Da hätte man früher schalten müssen.
Mit den Behörden müssen Sie jedoch immer schriftlich verhandeln.
Die wissen nämlich meistens bereits nach 3 Tagen nicht mehr was sie wann, wo, zu wem gesagt haben.
Mit freundlichen Grüssen, Hans-U.Jakob