Geschäftspraktiken der BKW FMB Energie AG

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Re: Geschäftspraktiken der BKW FMB Energie AG

von Elisabeth Buchs » 22. Oktober 2004 09:55

Hallo Roger

Wenn finanzielle Interessen im Spiel sind, werden ethische und moralische Grundsätze oft völlig missachtet.

Die diesbezügliche Einstellung der Stromlobby können Sie folgenden Beiträgen auf der Gigaherz-Hauptseite entnehmen.

- Tragödie unter Hochspannungsleitung, www.gigaherz.ch/377

- Hilfeschrei einer jungen Bauernfamilie, www.gigaherz.ch/571

- Längenberger Hochspannungskrimi, www.gigaherz.ch/799

Ich würde Ihnen empfehlen, die zu erwartende Belastung ausrechnen zu lassen und bei dieser geringen Distanz zu einer Mobilfunkantenne über einen Umzug nachzudenken, denn wenn man elektrosensibel geworden ist, ist es zu spät.

Hochspannungsleitungen sind übrigens durch ihre erhöhte Lage gut geeignete Mobilfunkantennen-Standorte, ausserdem oft in einer gewissen Distanz zu den nächsten Häusern, so dass die Grenzwerte auch bei stärksten Antennen von selbst eingehalten werden.

In der Nähe unseres Dorfes will der dritte Mobilfunkanbieter - Antennen von zwei Anbietern sind bereits auf einer Mühle vorhanden - auf einer Hochspannungsleitung Antennen von 3 kW ERP pro Senderichtung anbringen. Viele Anwohner haben sich nun, zum Teil nach schlechten Erfahrungen mit den andern Antennen, zu einem Widerstandsverein zusammengeschlossen. Es bestehen gute Chancen, diesen Antennenstandort wegzubringen, da er im Landwirtschaftsgebiet ist. Doch dann kommt die Antenne wohl einfach im Wohngebiet.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

Geschäftspraktiken der BKW FMB Energie AG

von Roger » 21. Oktober 2004 13:43

Hallo

Ich hätte gerne mal eure Meinung zum folgenden Fall gehört:

Vor einem Jahr hat die BKW FMB Energie AG ihre Liegenschaften, welche sich vorher fünfzig Jahre und mehr in ihrem Besitz befanden, verkauft. Vor einem Monat erscheint plötzlich ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf dem direkt danebenliegenden BKW-Industrieareal. Wir Anwohner waren natürlich nicht gerade begeistert, dass sich dieselbe Firma, die kurz zuvor ihre Liegenschaften abgestossen hat, nun direkt vor unsere Nase eine 25 Meter hohe, freistehende Mobilfunkantenne (Stahlkonstruktion) stellen will. Diese Antenne ist teilweise kaum 30 Meter von den Gartensitzplätzen entfernt.

Es mag ja sogar sein, dass die BKW beim Verkauf der Liegenschaften noch nicht wusste, dass sie ihr Gelände als Standort für die Mobilfunkantenne zur Verfügung stellen will. Es ist jedoch auch klar, dass sie den Standort nicht zur Verfügung gestellt hätte, hätten sich die Liegenschaften noch in ihrem Besitz befunden, da sie anschliessend nur noch zu einem stark reduzierten Preis zu verkaufen gewesen wären.

Wir kommen uns insofern 'verarscht' vor, dass die Liegenschaftsverwaltung der BKW, welche vorher die ideale Lage der Liegenschaften (Nähe Bahnhof, ruhig, da sich auf ihrem Industrieareal nur noch ein Lager befindet) angepriesen hat, kein Jahr später darüber entschieden hat, dass hier eine Mobilfunkantenne gebaut werden soll. Wir wurden nicht einmal über ihren Entscheid informiert.

Wenn diese Praktiken schon juristisch nicht unterbunden werden können, so möchten wir doch aufzeigen, nach welchen ethischen und moralischen Grundsätzen hier geschäftet wird. Wir fragen uns, sind solche Geschäftspraktiken heutzutage üblich? Sollte sich eine Firma, die zu über 50% dem Kanton Bern (indirekt also auch irgendwie uns Anwohnern) gehört nicht einmal überlegen, ob sie auch einmal den gesunden Menschenverstand einschalten könnte?

Sorry, musste diesen Frust loswerden.

Roger

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