von Disha » 29. Oktober 2004 20:39
Herr Jakob,
Sie schreiben: Wird eine industriell-gewerbliche Anlage jedoch fest mit dem Erdreich verbunden, wie ein hoher Sendemast, erfordert dies nicht einen Miet-, sondern einen Baurechtsvertrag, welcher auch im Grundbuch eingetragen werden muss.
Meine Frage: Wie weit muss ein solcher Sendemast, der fest mit dem Erdreich verbunden ist, vom Gebäude des Grundstückvermieters entfernt sein, dass ein Baurechtsvertrag erforderlich wird? Gibt es hier Vorschriften bezüglich Abständen? Bei uns steht ein solcher Sendemast direkt neben der Fabrik des Vermieters. Dieser Sendemast ist zwar direkt mit dem Erdreich verbunden, doch es kann sein, dass das Fundament des Sendemastes mit dem Gebäude verbunden ist.
Disha
Herr Jakob,
Sie schreiben: Wird eine industriell-gewerbliche Anlage jedoch fest mit dem Erdreich verbunden, wie ein hoher Sendemast, erfordert dies nicht einen Miet-, sondern einen Baurechtsvertrag, welcher auch im Grundbuch eingetragen werden muss.
Meine Frage: Wie weit muss ein solcher Sendemast, der fest mit dem Erdreich verbunden ist, vom Gebäude des Grundstückvermieters entfernt sein, dass ein Baurechtsvertrag erforderlich wird? Gibt es hier Vorschriften bezüglich Abständen? Bei uns steht ein solcher Sendemast direkt neben der Fabrik des Vermieters. Dieser Sendemast ist zwar direkt mit dem Erdreich verbunden, doch es kann sein, dass das Fundament des Sendemastes mit dem Gebäude verbunden ist.
Disha