besorgter Nachbar hat geschrieben:Geblendet von einem schönen finanziellen Zustupf, haben unsere Nachbarn mit Orange einen Mietvertrag für eine UMTS Antenne abgeschlossen. Erstaunt und etwas naiv stellen sie nun fest, dass die ganze Nachbarschaft überhaupt nicht begeistert ist. Sie stehen da als Verräter. Die Stimmung entsprechend gereizt und eskaliert. Am liebsten hätten Sie den Vertrag gar nie unterschrieben...
Wie kann man aus so einem Vertrag wieder aussteigen? Hat jemand Erfahrung?
Das geht schon. Aber es brauch Nerven wie Drahtseile und ein entsprechendes finanzielles Polster. Denn die Mobilfunkbetreiber zerren sogenannt renitente Vertragspartner unter Umständen bis vor Bundesgericht.
Gründe für den Ausstieg sind:
Arglistige Täuschung durch die Mobilfunkbetreiber bei Vertragsabschluss. Das heisst, mangelhafte oder gar falsche Aufklärung über die Folgen, welcher ein solcher Vertrag haben kann.
Dann kann die Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung angeführt werden, was sogar im Mietvertrag explizit aufgeführt ist. Als unzumutbar gilt auch etwa der Verlust des Ansehens in der Gemeinde oder ein Umsatzrückgang um mehr als 15%, wenn es sich beim Standortgeber um einen Gewerbebetrieb handelt.
Unsere NIS-Fachstelle würde da beratend zur seite stehen.
Hans-U. Jakob
[quote="besorgter Nachbar"]Geblendet von einem schönen finanziellen Zustupf, haben unsere Nachbarn mit Orange einen Mietvertrag für eine UMTS Antenne abgeschlossen. Erstaunt und etwas naiv stellen sie nun fest, dass die ganze Nachbarschaft überhaupt nicht begeistert ist. Sie stehen da als Verräter. Die Stimmung entsprechend gereizt und eskaliert. Am liebsten hätten Sie den Vertrag gar nie unterschrieben...
Wie kann man aus so einem Vertrag wieder aussteigen? Hat jemand Erfahrung?[/quote]
Das geht schon. Aber es brauch Nerven wie Drahtseile und ein entsprechendes finanzielles Polster. Denn die Mobilfunkbetreiber zerren sogenannt renitente Vertragspartner unter Umständen bis vor Bundesgericht.
Gründe für den Ausstieg sind:
Arglistige Täuschung durch die Mobilfunkbetreiber bei Vertragsabschluss. Das heisst, mangelhafte oder gar falsche Aufklärung über die Folgen, welcher ein solcher Vertrag haben kann.
Dann kann die Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung angeführt werden, was sogar im Mietvertrag explizit aufgeführt ist. Als unzumutbar gilt auch etwa der Verlust des Ansehens in der Gemeinde oder ein Umsatzrückgang um mehr als 15%, wenn es sich beim Standortgeber um einen Gewerbebetrieb handelt.
Unsere NIS-Fachstelle würde da beratend zur seite stehen.
Hans-U. Jakob