von unwichtig » 2. November 2009 14:18
Wer sich nun in die Lektüre gestürzt hat, wird vielleicht schon gelesen haben, das Mobiltelefone in den USA von jeglicher Regelung, sprich Grenzwerte ausgenommen sind!
Wer nun denkt in Europa ist dies sicher nicht der Fall, der täuscht sich gewaltig.
26. BImSchV (Deutschland) sagt:
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:
Hochfrequenzanlagen: ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300 000 Megahertz erzeugen,
Also gilt Sie nicht für Handys/Natel, da weder ortsfest noch 10 Watt oder mehr!
Nun mag sich der Schweizer denken, bei uns gilt ja die "besonders strenge" NISV, da wird das schon geregelt sein, aber weit gefehlt:
"Verordnung regelt Schutz
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV - in Kraft seit 1.1.2000) regelt die Begrenzung der Emissionen von elektrischen und elektromagnetischen Feldern mit Frequenzen von 0 Hz (Hertz) bis 300 GHz (Gigahertz), die beim Betrieb ortsfester Anlagen erzeugt werden. Darunter fallen Mobilfunkanlagen, Hochspannungsleitungen, Transformatoren, elektrische Bahnen oder Rundfunksender.
Ausdrücklich ausgenommen sind Mobiltelefone."
Quelle:
http://www.forummobil.ch/de/recht_ch_ni ... 3&s=3&ss=3
Wie man sieht keinerlei Unterschied zu den USA, auch wenn viel von SAR geredet wird, was übrigens vollkommen daneben liegt, warum steht im Buch von Robert C. Kane, es gibt keinen Grenzwert für Handys, nicht in Deutschland, der Schweiz oder den USA. Würde mich sehr wundern wenn es in anderen Ländern anders wäre....
Wer sich nun in die Lektüre gestürzt hat, wird vielleicht schon gelesen haben, das Mobiltelefone in den USA von jeglicher Regelung, sprich Grenzwerte ausgenommen sind!
Wer nun denkt in Europa ist dies sicher nicht der Fall, der täuscht sich gewaltig.
26. BImSchV (Deutschland) sagt:
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:
Hochfrequenzanlagen: ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300 000 Megahertz erzeugen,
[b]Also gilt Sie nicht für Handys/Natel, da weder ortsfest noch 10 Watt oder mehr![/b]
Nun mag sich der Schweizer denken, bei uns gilt ja die "besonders strenge" NISV, da wird das schon geregelt sein, aber weit gefehlt:
"Verordnung regelt Schutz
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV - in Kraft seit 1.1.2000) regelt die Begrenzung der Emissionen von elektrischen und elektromagnetischen Feldern mit Frequenzen von 0 Hz (Hertz) bis 300 GHz (Gigahertz), die beim Betrieb ortsfester Anlagen erzeugt werden. Darunter fallen Mobilfunkanlagen, Hochspannungsleitungen, Transformatoren, elektrische Bahnen oder Rundfunksender. [b]Ausdrücklich ausgenommen sind Mobiltelefone.[/b]"
Quelle: [url]http://www.forummobil.ch/de/recht_ch_nisv.php?m=3&s=3&ss=3[/url]
Wie man sieht keinerlei Unterschied zu den USA, auch wenn viel von SAR geredet wird, was übrigens vollkommen daneben liegt, warum steht im Buch von Robert C. Kane, es gibt keinen Grenzwert für Handys, nicht in Deutschland, der Schweiz oder den USA. Würde mich sehr wundern wenn es in anderen Ländern anders wäre....