von A.Masson » 7. Februar 2005 17:23
Lieber Stöff,
Sie glauben also, beim Gemeindehaus in Baar müsste man den Herzschrittmacher oberhalb des Kopfes tragen, damit er volle und unerlaubte Feldstärke spürt. Ja, vielleicht... aber nur, wenn es sich um wirklich kopflose und total hirnlose Menschen handelt.
Mal angenommen, eine der Lampen müsse ersetzt werden, das ist ja möglich, oder ? Das ist sogar voraussehbar! Dann muss die schwere Glasverschalung abgehoben werden, oder sehen Sie eine andere Lösung ? An der oberen Schmalseite der Glasglocke, ganz zuoberst und von unten her nicht einsehbar, befinden sich zwei Deckel, unter denen sich wahrscheinlich die Befestigungen zum Wegtragen befinden.
Es kommt also ein Lastwagen mit Hydraulikkran. Der Mann, der die Glasglocke abheben muss, wird seinen Kopf ganz sicher oberhalb der höchsten Stelle halten, damit er die Tragevorrichtung in die beiden vorbereiteten Stellen unter den Plastic-Deckeln einführen kann. Er muss ja sehen, was er tut. Da seine Arme nur Armlänge haben, wird er mit seiner Brust exakt vor der Antenne stehen, Distanz ca. null cm zur Glasglocke. Ich kann es mir anders nicht vorstellen; einen ferngesteuerten Roboter wird man für solche absolut ungefährlichen Antennen jedenfalls nicht benötigen, oder ?
So, dieser Mann weiss womöglich von gar nichts. Möglicherweise realisiert er nicht, dass eine Antenne drin versteckt ist. Wenn er einen Herzschrittmacher trägt, sieht und hört er keine Warnung. Wenn es um lebenswichtige Dinge geht, würde es mich fair dünken, dass dieser Mann selber entscheiden kann, ob er das machen will oder nicht. Aus diesem Grund gehört eine sichtbare, allgemein verständliche Warnung an die Säule angeklebt. Und dies erst recht, wenn es nicht einmal gelingt, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.
Was ist reisserisch an diesem Gedanken ? Wieso wird immer so unsorgfältig, schnell und gedankenlos vorgegangen ? Wieso ist es nicht selbstverständlich, dass man auf der sicheren Seite liegen will ? Wenn schon die Gesetze nicht eingehalten werden, wieso will man auch das noch verschweigen ? Ein offener Schachtdeckel auf der Strasse ist auch irregulär, das erwartet man nicht - also gehört eine Absperrung und eine Warnung hin. Bei den Antennen gilt dasselbe.
Die SUVA hat für beruflich mit Hochfrequenz arbeitende Menschen (das ist NICHT der Kran-Bediener zum Abheben der Verschalung der getarnten Mikrozelle!!!) eigene Grenzwerte aufgestellt, welche höher liegen als gemäss NISV (bei 900 MHz z.B. 90 V/m, beim Gemeindehaus in Baar nicht erreicht). In den SUVA-Vorschriften wird ausdrücklich gewarnt, und der Text wird graphisch sogar noch mit einem Kasten hervorgehoben: "Personen mit Herzschrittmachern oder anderen elektromedizinischen Hilfsgeräten sind möglicherweise auch beim Einhalten dieser Grenzwerte ungenügend geschützt. In solchen Fällen ist eine besondere Abklärung erforderlich". (Jan.2003)
A.Masson
Lieber Stöff,
Sie glauben also, beim Gemeindehaus in Baar müsste man den Herzschrittmacher oberhalb des Kopfes tragen, damit er volle und unerlaubte Feldstärke spürt. Ja, vielleicht... aber nur, wenn es sich um wirklich kopflose und total hirnlose Menschen handelt.
Mal angenommen, eine der Lampen müsse ersetzt werden, das ist ja möglich, oder ? Das ist sogar voraussehbar! Dann muss die schwere Glasverschalung abgehoben werden, oder sehen Sie eine andere Lösung ? An der oberen Schmalseite der Glasglocke, ganz zuoberst und von unten her nicht einsehbar, befinden sich zwei Deckel, unter denen sich wahrscheinlich die Befestigungen zum Wegtragen befinden.
Es kommt also ein Lastwagen mit Hydraulikkran. Der Mann, der die Glasglocke abheben muss, wird seinen Kopf ganz sicher oberhalb der höchsten Stelle halten, damit er die Tragevorrichtung in die beiden vorbereiteten Stellen unter den Plastic-Deckeln einführen kann. Er muss ja sehen, was er tut. Da seine Arme nur Armlänge haben, wird er mit seiner Brust exakt vor der Antenne stehen, Distanz ca. null cm zur Glasglocke. Ich kann es mir anders nicht vorstellen; einen ferngesteuerten Roboter wird man für solche absolut ungefährlichen Antennen jedenfalls nicht benötigen, oder ?
So, dieser Mann weiss womöglich von gar nichts. Möglicherweise realisiert er nicht, dass eine Antenne drin versteckt ist. Wenn er einen Herzschrittmacher trägt, sieht und hört er keine Warnung. Wenn es um lebenswichtige Dinge geht, würde es mich fair dünken, dass dieser Mann selber entscheiden kann, ob er das machen will oder nicht. Aus diesem Grund gehört eine sichtbare, allgemein verständliche Warnung an die Säule angeklebt. Und dies erst recht, wenn es nicht einmal gelingt, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.
Was ist reisserisch an diesem Gedanken ? Wieso wird immer so unsorgfältig, schnell und gedankenlos vorgegangen ? Wieso ist es nicht selbstverständlich, dass man auf der sicheren Seite liegen will ? Wenn schon die Gesetze nicht eingehalten werden, wieso will man auch das noch verschweigen ? Ein offener Schachtdeckel auf der Strasse ist auch irregulär, das erwartet man nicht - also gehört eine Absperrung und eine Warnung hin. Bei den Antennen gilt dasselbe.
Die SUVA hat für beruflich mit Hochfrequenz arbeitende Menschen (das ist NICHT der Kran-Bediener zum Abheben der Verschalung der getarnten Mikrozelle!!!) eigene Grenzwerte aufgestellt, welche höher liegen als gemäss NISV (bei 900 MHz z.B. 90 V/m, beim Gemeindehaus in Baar nicht erreicht). In den SUVA-Vorschriften wird ausdrücklich gewarnt, und der Text wird graphisch sogar noch mit einem Kasten hervorgehoben: "Personen mit Herzschrittmachern oder anderen elektromedizinischen Hilfsgeräten sind möglicherweise auch beim Einhalten dieser Grenzwerte ungenügend geschützt. In solchen Fällen ist eine besondere Abklärung erforderlich". (Jan.2003)
A.Masson