Verbot von Mobilfunk-Antennen ist illegal

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von Hans-U. Jakob » 9. Juli 2010 08:53

Kein Jurist hat geschrieben: Diese Sprichwort geht auf die Aussage eines Pfarres bei einer Wahlveranstaltung in Niederschlesien am 1. Oktober 1876 zurück.
Über das "uralt" kann man ja noch diskutieren aber Niederschlesien ist ganz sicher nicht in der Schweiz.

Schönen Tag
Hoppla, habe gar nicht gewusst, dass es in Deutschland auch so Riesenkälber gibt, die ihren Metzger selber wählen und vielleicht hat es der zitierte Pfarrer bei Wilhelm Tell abgeschrieben.
Hans-U. Jakob

von Kein Jurist » 8. Juli 2010 15:39

Kein Jurist hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben:
Kein Jurist hat geschrieben: Herr Jakob, jetzt entäuschen sie mich aber: SR 814.50 Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG)
Tja, lieber Nichtjurist. Sie haben ein prächtiges Eigentor geschossen. Wir reden hier nämlich von nichtionisierender Strahlung. Ihr schönes Fundstück regelt jedoch ausschliesslich ionisierende oder radioaktive Strahlung. Radioaktivität hat mit Radiosendern NICHTS zu tun, ebensowenig mit Mobilfunksendern. Besserwisserei hilft Ihnen hier auch nichts.
Habe ich irgendwo behauptet, das Strahlenschutzgesetz regelt die nichtionisierende Strahlung der Mobilfunksender? Ich widerspreche nur ihrer Aussage: "Ein Strahlenschutzgesetz gibt es nicht."
Guten Tag Herr Jakob

Ihrem Schweigen entnehme ich, dass es von wohl doch kein Eigengoal von mir war.

Hans-U. Jakob hat geschrieben: Zu Metzger fällt mir gerade das uralte Schweizer Sprichwort ein: "Nur die allergrössten Kälber, wählen ihren Metzger selber!"
Was meinen sie den mit "uraltes Schweizer Sprichwort"?

Diese Sprichwort geht auf die Aussage eines Pfarres bei einer Wahlveranstaltung in Niederschlesien am 1. Oktober 1876 zurück.
Über das "uralt" kann man ja noch diskutieren aber Niederschlesien ist ganz sicher nicht in der Schweiz.

Schönen Tag

von Hans-U. Jakob » 8. Juli 2010 08:49

Peter hat geschrieben:Durchschnittlich kostete eine Minute Handygespräch im Jahre 2008 hierzulande 23 Euro-Cent. Das ist drei Viertel mehr als im EU-Durchschnitt. Damit habe die Schweiz den höchsten Betrag Europas mit Ausnahme von Malta (24 Cent), stellte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in seiner Jahresbilanz fest. Im europäischen Mittel verlangten die Mobilfunkanbieter lediglich 13 Cent.

Als Gründe nannte der für den Telekommarkt verantwortliche Bakom- Vizedirektor Philipp Metzger am Mittwoch vor den Medien in Biel zum einen die grossen Infrastrukturkosten in der Schweiz, die etwa durch die Topographie und die strenge Strahlenschutzverordnung entstehen würden. Zum anderen seien die Grosshandelspreise hierzulande so teuer wie praktisch nirgends in Europa.

Quelle: 20Min.ch

Man lese speziell das wir die strengsten Auflagen in der Schweiz haben. Was will man noch mehr?
Man lese dazu speziell www.gigaherz.ch/636

Das mit den strengsten Auflagen ist wohl der grösste Schwindel, den man den Eidgenossen seit 1291 übergezogen hat.

Zu Metzger fällt mir gerade das uralte Schweizer Sprichwort ein: "Nur die allergrössten Kälber, wählen ihren Metzger selber!"
Das ist nicht etwa von mir. Bewahre........

Hans-U. Jakob

von nobody » 8. Juli 2010 07:33

Verzeihung. Aber natürlich interessieren die Mobilfunktarife. Denn im Vergleich zu den Schäden, die angerichtet werden, ist mobiles Telephonieren, noch un Einiges zu billig. Doch das ewige Gejammer 'zu hoher Gebühren' geht (nicht nur langsam, dafür ganz sicher) auf die Nerven. Ehja. Die SKS (Stiftung für? Konsummenten Schutz) wird sich sicher mit Freude hier drauf (Artikel bei 20min) stürzen. A propos. Was interessiert sich das Bakom eigentlich für die Tarife? Ja, verdienen die Beamten am Ende schon so schlecht, dass sie sich das Natel selbst nicht mehr leisten können?

;-)

von Pegasus » 7. Juli 2010 23:41

Was soll dieser Eintrag, Peter?

Uns interessieren hier die Handynutzerpreise einen feuchten Dreck!

Wenn man bedenkt, wie wenig Konzessionsgeld von den Betreibern an den Bund bezahlt werden musste und das vergleicht mit andern europäischen Ländern, sieht's schnell wieder anders aus.
Zudem ist bekannt, dass von den Betreibern sehr viel Geld aufgewendet wird, um Standortgeber zu kaufen, Standortaquiranten zu bezahlen, Politikern, Nonprofitorganisationen wie WWF, Krebsliga und weiss der Kuckuck wem noch, Geschenke zu machen. Die ganzen Inserate- und Werbekampagnen, welche die Medien zu Unterdrückern der Kritikermeinungen machen, kosten ja auch eine tolle Stange (Bestechungs?)Geld.
Und was kosten denn die ganzen Meinungsmacher in allen Foren und Medien und Ihr Job, Peter?

Sie merken, wir haben es sooo satt! Und es wäre menschenfreundlich, uns ernst zu nehmen. Aber wir merken auch, dass Sie unsere Meinung und Erfahrung überhaupt nicht interessiert. Sie lesen wahrscheinlich unsere früheren Beiträge gar nicht, denn sonst würden Sie nicht so schreiben wie Sie schreiben.

Einen Wunsch habe ich und der ist glaube ich, legitim: Dass Jeder und vorallem Sie, Peter, 3 Monate lang solche Symptome ertragen müssen, wie sie ein ansehnlicher Prozentsatz der Bevölkerung offenbar hat. Aber wahrscheinlich würden Sie noch dann mit Ihrem 'positiven Denken' kommen.

noch einmal: Gelten die Menschenrechte in der Schweiz denn gar nichts mehr?
Sie und Ihre Auftraggeber machen sich schwer schuldig!

Pegasus

Forum Admin: Womit wir in diesem Thread zu einem Abschluss kommen möchten mit den Beiträgen der "Peters".

von Peter » 7. Juli 2010 20:41

Durchschnittlich kostete eine Minute Handygespräch im Jahre 2008 hierzulande 23 Euro-Cent. Das ist drei Viertel mehr als im EU-Durchschnitt. Damit habe die Schweiz den höchsten Betrag Europas mit Ausnahme von Malta (24 Cent), stellte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in seiner Jahresbilanz fest. Im europäischen Mittel verlangten die Mobilfunkanbieter lediglich 13 Cent.

Als Gründe nannte der für den Telekommarkt verantwortliche Bakom- Vizedirektor Philipp Metzger am Mittwoch vor den Medien in Biel zum einen die grossen Infrastrukturkosten in der Schweiz, die etwa durch die Topographie und die strenge Strahlenschutzverordnung entstehen würden. Zum anderen seien die Grosshandelspreise hierzulande so teuer wie praktisch nirgends in Europa.

Hohe Grosshandelspreise

Nur in Bulgarien seien diese so genannten Mobilterminierungsgebühren, die die Telekomanbieter für die Durchleitung von Anrufen auf ihr Handynetz verlangen, mit 12.14 Cent noch höher als in der Schweiz. Mit einer gewichteten durchschnittlichen Durchleitungsgebühr von 10.54 Cent seien Swisscom, Sunrise und Orange 57 Prozent teurer als der gewichtete europäische Durchschnitt von 6.70 Cents.

Trotz einiger Preissenkungen habe der Wettbewerb die Durchleitungsgebühr noch nicht auf einen Tiefststand runtergedrückt, hiess es. Dass noch Potenzial vorhanden sei, zeige die Tatsache, dass die Durchleitungsgebühren im Mobilfunk zwölf Mal höher seien als im Festnetz. Im europäischen Durchschnitt seien es lediglich sechs Mal mehr.

In der Folge müssen die Kunden für Handygespräche hierzulande tief in die Tasche greifen. Wenigtelefonierer bezahlen im Durchschnitt 15.57 Euro (20.80 Franken) pro Monat, was fast 60 Prozent mehr sind als im europäischen Schnitt. Am grössten ist der Unterschied bei Plaudertaschen, die praktisch doppelt so viel auslegen müssen.

Eingriffe des Regulators

Die Endkundenpreise würden sinken, wenn der Regulator bei den Durchleitungsgebühren im Mobilfunk eingreifen würde, sagte Metzger. Dies ist bislang noch nicht geschehen, weil sich die Anbieter untereinander immer wieder geeinigt und bislang alle Klagen bei der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) zurückgezogen haben. Derzeit ist nur eine Klage der Anbieterin VTX vor der ComCom hängig, die die Senkung von Durchleitungsgebühren verlangt.

Immerhin hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Swisscom zu einer Rekordbusse von 333 Mio. Fr. verdonnert, weil die Ex- Monopolistin ihre marktbeherrschende Stellung ausgenützt und über Jahre zu hohe Preise verlangt haben soll. Die Angelegenheit ist derzeit vor Bundesgericht hängig.

Dass die Endkundenpreise sinken, wenn die Behörden eingreifen, zeigt die EU. Dort legt die EU-Kommission die Maximalpreise für Anrufe im europäischen Ausland fest (sog. Roaming). Im Vergleich dazu sind Gespräche mit Schweizer Handys in den EU-Ländern sehr teuer.

Ganz anders sieht die Lage aus bei Reisen ausserhalb der EU wie etwa den USA, wo die EU-Regulierung nicht greift. Da gehören die Schweizer Anbieter im internationalen Vergleich zu den günstigsten. Am tiefsten müssen dort die Kunden österreichischer, luxemburgischer oder slowakischer Handyanbieter in die Tasche greifen.

Allerdings seien Preise nur ein Faktor des Telekommarktes, sagte Metzger. Man müsse aufpassen, dass man nicht kurzfristig die Preise für Endkunden senke auf Kosten der Substanz, so dass die Anbieter nicht mehr investieren würden.

Quelle: 20Min.ch

Man lese speziell das wir die strengsten Auflagen in der Schweiz haben. Was will man noch mehr?

von Kein Jurist » 7. Juli 2010 10:42

Hans-U. Jakob hat geschrieben:
Kein Jurist hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben: Sie haben noch Umweltschutzgesetz und Fernmeldegesetz vergessen. Ebenso die Bundesverfassung und veschiedene Kantonsverfassungen. Ein Strahlenschutzgesetz gibt es übrigens nicht.
Herr Jakob, jetzt entäuschen sie mich aber: SR 814.50 Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG)

Diesen Beitrag zu schreiben dauerte länger als das Gesetz zu finden!

Gute Nacht
Tja, lieber Nichtjurist. Sie haben ein prächtiges Eigentor geschossen. Wir reden hier nämlich von nichtionisierender Strahlung. Ihr schönes Fundstück regelt jedoch ausschliesslich ionisierende oder radioaktive Strahlung. Radioaktivität hat mit Radiosendern NICHTS zu tun, ebensowenig mit Mobilfunksendern. Besserwisserei hilft Ihnen hier auch nichts.
Hans-U. Jakob
Habe ich irgendwo behauptet, das Strahlenschutzgesetz regelt die nichtionisierende Strahlung der Mobilfunksender? Ich widerspreche nur ihrer Aussage: "Ein Strahlenschutzgesetz gibt es nicht."

Und falls wir beim Thema bleiben wollen:
Das von ihnen erwähnte Fernmeldegesetz regelt die nichtionisierende Strahlung genauso wenig wie das Strahlenschutzgesetz.

Schönen Tag

von Hans-U. Jakob » 7. Juli 2010 09:10

Kein Jurist hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben: Sie haben noch Umweltschutzgesetz und Fernmeldegesetz vergessen. Ebenso die Bundesverfassung und veschiedene Kantonsverfassungen. Ein Strahlenschutzgesetz gibt es übrigens nicht.
Herr Jakob, jetzt entäuschen sie mich aber: SR 814.50 Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG)

Diesen Beitrag zu schreiben dauerte länger als das Gesetz zu finden!

Gute Nacht
Tja, lieber Nichtjurist. Sie haben ein prächtiges Eigentor geschossen. Wir reden hier nämlich von nichtionisierender Strahlung. Ihr schönes Fundstück regelt jedoch ausschliesslich ionisierende oder radioaktive Strahlung. Radioaktivität hat mit Radiosendern NICHTS zu tun, ebensowenig mit Mobilfunksendern. Besserwisserei hilft Ihnen hier auch nichts.
Hans-U. Jakob

von Hans-U. Jakob » 7. Juli 2010 08:57

Peter hat geschrieben:
Nur ist es so, dass anhand dieser Bundesgesetze in der Schweiz der Mobilfunk ebensogut verboten werden könnte
Haben Sie das Gefühl die Schweiz kann ein Extrazug fahren wenn Mehr als mehr als vier Milliarden Handy-Nutzer weltweit] gibt?

Ein Kurzwellensender ist auch ganz was anderes, oder reicht ein Handyumsetzer tausende von Kilometern? Ich glaube kaum.

Anmerkung Forum Admin: Beleidigender Satz gelöscht.
Gesundheits-relevant ist nicht einfach so die Sendeleistung oder die Reichweite eines Senders, sondern stets die Feldstärke, welche bei der bestrahlten Bevölkerung ankommt. Das waren in der Senderregion von Schwarzenburg 0.4 bis 4V/m. Je nach Distanz und Abweichung zu den Senderichtungen (horizontal wie vertikal) Dazu haben die Behörden und erst recht ich, hunderte von Aufzeichnungen. Da habe ich keine Belehrungen nötig.
Die Mobilfunk Vorsorgewerte wurden in der NISV in vollem Wissen darum, dass Menschen bereits bei 0.4-4V/m krank werden, auf 4 bis 6V/m festgelegt.
Hans-U. Jakob

von Kein Jurist » 6. Juli 2010 22:49

Hans-U. Jakob hat geschrieben: Sie haben noch Umweltschutzgesetz und Fernmeldegesetz vergessen. Ebenso die Bundesverfassung und veschiedene Kantonsverfassungen. Ein Strahlenschutzgesetz gibt es übrigens nicht.
Herr Jakob, jetzt entäuschen sie mich aber: SR 814.50 Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG)

Diesen Beitrag zu schreiben dauerte länger als das Gesetz zu finden!

Gute Nacht

von Peter » 6. Juli 2010 19:14

Nur ist es so, dass anhand dieser Bundesgesetze in der Schweiz der Mobilfunk ebensogut verboten werden könnte
Haben Sie das Gefühl die Schweiz kann ein Extrazug fahren wenn Mehr als mehr als vier Milliarden Handy-Nutzer weltweit] gibt?

Ein Kurzwellensender ist auch ganz was anderes, oder reicht ein Handyumsetzer tausende von Kilometern? Ich glaube kaum.

Anmerkung Forum Admin: Beleidigender Satz gelöscht.

von Pegasus » 6. Juli 2010 16:56

Peter hat geschrieben:
Andern Menschen Schmerzen, Schlafstörungen und unzählig Anderes anzutun ist auch illegal!
Denken Sie positiv und Sie werden keine Schmerzen mehr haben. Die Angst vor den Antennen ist grösser als dessen Wirkung!
Peter, Sie glauben im Ernst, dass die ganzen Symptome, die Unsereins hat, nur entstehen, weil wir Angst vor den Antennen haben? Ist das Ihre innerste Ueberzeugung? Woher wollen Sie das wissen? Wie können Sie das wissen?
Ich habe keine Angst vor den Antennen, denn ich mache viel, dass es mir besser gehen sollte und dadurch habe ich immer Hoffnung, nichts mehr zu spüren. Leider stellt es sich immer wieder heraus, dass dem nicht so ist.
Wenn Sie als der Teil der Mobilfunkbetreiber so einen Unsinn verbreiten, machen Sie sich wegen Irreführung der Oeffentlichkeit strafbar!
Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass es massive Probleme gibt, welche schon beim Schreiben der NISV bekannt waren!

noch einmal: Welches Recht ist höher zu werten?

Pegasus

von Hans-U. Jakob » 6. Juli 2010 16:34

Peter hat geschrieben:
Dies ist ein weiteres Musterbeispiel für die Korruption auf unserem Bundesgericht. Ausser ihren eigene frührern Urteilen und ihrem eigenen Ermessensspielraum haben die Herren Bundesrichter in ihren Begründungen jeweils NICHTS vorzuweisen.
Bleibt die Frage wie lange die Lausanner Kavallerie noch am Volk vorbeigaloppieren kann?
Hans-U. Jakob
Das hat nichts mit Korruption zu tun lieber Herr Jakob, sondern die Einhaltung von Gesetzen.
Es gibt Raumplanungsgesetze die vorgibt wo welche Bauten stehen dürfen und es gibt Strahlenschutzgesetze die die Schweiz rigid vorschreibt.
Alle wurden vom Bund abgesegnet.
Die Richter in Lausanne ist die letzte Instanz die Verfügungen anderer Behörden auf ihre Gestzmässigkeit überprüft.
Andern Menschen Schmerzen, Schlafstörungen und unzählig Anderes anzutun ist auch illegal!
Denken Sie positiv und Sie werden keine Schmerzen mehr haben. Die Angst vor den Antennen ist grösser als dessen Wirkung!
An Peter:
Sie haben noch Umweltschutzgesetz und Fernmeldegesetz vergessen. Ebenso die Bundesverfassung und veschiedene Kantonsverfassungen. Ein Strahlenschutzgesetz gibt es übrigens nicht.
Nur ist es so, dass anhand dieser Bundesgesetze in der Schweiz der Mobilfunk ebensogut verboten werden könnte. Je nach dem Ermessensspielraum der Bundesrichter Aemisegger und Ferroud. Solange wir diese beiden Helden des Mobilfunks dort noch dulden, wird sich kaum etwas bewegen.
Uebrigens steht bereits im erläuternden Bericht des Bundesrates zur NISV vom Dezember 99 auf Seite 5 und 6 dass die Schweizer Grenzwerte zu NICHTS taugen. Lesen Sie dort den Passus über den Kurzwellensender Schwarzenburg nach, dann sind auch Sie vielleicht geläutert.
Bis daann, Ihr geläuterter
Hans-U. Jakob

von Peter » 6. Juli 2010 12:14

Dies ist ein weiteres Musterbeispiel für die Korruption auf unserem Bundesgericht. Ausser ihren eigene frührern Urteilen und ihrem eigenen Ermessensspielraum haben die Herren Bundesrichter in ihren Begründungen jeweils NICHTS vorzuweisen.
Bleibt die Frage wie lange die Lausanner Kavallerie noch am Volk vorbeigaloppieren kann?
Hans-U. Jakob
Das hat nichts mit Korruption zu tun lieber Herr Jakob, sondern die Einhaltung von Gesetzen.
Es gibt Raumplanungsgesetze die vorgibt wo welche Bauten stehen dürfen und es gibt Strahlenschutzgesetze die die Schweiz rigid vorschreibt.
Alle wurden vom Bund abgesegnet.
Die Richter in Lausanne ist die letzte Instanz die Verfügungen anderer Behörden auf ihre Gestzmässigkeit überprüft.
Andern Menschen Schmerzen, Schlafstörungen und unzählig Anderes anzutun ist auch illegal!
Denken Sie positiv und Sie werden keine Schmerzen mehr haben. Die Angst vor den Antennen ist grösser als dessen Wirkung!

von Pegasus » 4. Juli 2010 20:28

Andern Menschen Schmerzen, Schlafstörungen und unzählig Anderes anzutun ist auch illegal!

Welches Recht ist nun höher zu werten? Wohl dasjenige, das in der Bundesverfassung steht!

Und da handelt Rappi-Jona ganz klar für die Menschen und nicht für die Geldgier der Betreibergesellschaften.

Hallo Gemeinderat von Rapperswil-Jona: nicht einschüchtern lassen - der Widerstand zum Wohle der Menschen wird sich auszahlen!

Pegasus

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