von The Future's Black » 3. März 2005 12:10
© Mittelland Zeitung; 02.03.2005
Baden Tabloid
Wettingens Leitbild verlangt hohe Lebensqualität
AZ vom 25. 2. Initiative zu den Mobilfunkantennen «Sie soll ungültig sein».
Der Gemeinderat Wettingen ist der Meinung, dass die Initiative für ein geordnetes Mobilfunknetz nicht gültig sei, da sie gegen höheres Recht, nämlich gegen die NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung) verstosse. Der Gemeinderat stützt sich dabei auf eine Aussage eines Mitarbeiters der Kantonsverwaltung ab, der sagt, dass die Immissionsgrenzwerte der NISV durch die Initiative verschärft werden.
Die erwähnte Initiative will, dass die Gemeinde Wettingen das Mobilfunknetz unter Berücksichtigung des Wohlergehens der Bevölkerung geordnet planen kann. Die Initiative fordert, dass die Sendeleistung derjenigen Antennen begrenzt wird, die in Wohnzonen gebaut werden. Wird die Sendeleistung vermindert, ist die Belastung der nichtionisierenden Strahlung für die Bevölkerung kleiner. In stark bewohnten Zonen sollen deshalb Antennen mit tieferen Sendeleistungen, in Zonen für Industrie und Gewerbe sollen Antennen mit höheren Sendeleistungen möglich bleiben - genauso wie anderes umweltbelastendes Gewerbe, das z. B. stark lärmig oder stinkend ist, in der Industriezone angesiedelt wird. Die Initiative tastet damit in keiner Art und Weise die Immissionsgrenzwerte und damit die NISV an. In der neusten Bewertung von wissenschaftlichen Studien an Menschen im Niedrigdosisbereich vom Buwal (2004) kann gelesen werden, dass nicht abschliessend beurteilt werden kann, ob die Grenzwerte der NISV vor langfristigen Schäden genügend Schutz bieten. Aus wissenschaftlicher Sicht sei daher weiterhin ein vorsorgeorientierter Ansatz im Umgang mit nichtionisierender Strahlung und eine Verstärkung der Forschung erforderlich. Solange keine eindeutigen Studien über die Folgen der Strahlen existieren, sollte im Zweifelsfalle für die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürger/innen entschieden werden. Ich wünsche mir einen Einwohnerrat und Gemeinderat, der sich im Sinne des Wettinger Leitbildes («eine hohe Lebensqualität wird weiterhin gewährleistet») für seine Bevölkerung einsetzt. Ich hoffe, der Einwohnerrat wird am 10. März nicht dem Antrag des Gemeinderates folgen, sondern die Initiative als zustande gekommen erklären.
Esther Elsener Konezciny, Wettingen
© Mittelland Zeitung; 02.03.2005
Baden Tabloid
Wettingens Leitbild verlangt hohe Lebensqualität
AZ vom 25. 2. Initiative zu den Mobilfunkantennen «Sie soll ungültig sein».
Der Gemeinderat Wettingen ist der Meinung, dass die Initiative für ein geordnetes Mobilfunknetz nicht gültig sei, da sie gegen höheres Recht, nämlich gegen die NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung) verstosse. Der Gemeinderat stützt sich dabei auf eine Aussage eines Mitarbeiters der Kantonsverwaltung ab, der sagt, dass die Immissionsgrenzwerte der NISV durch die Initiative verschärft werden.
Die erwähnte Initiative will, dass die Gemeinde Wettingen das Mobilfunknetz unter Berücksichtigung des Wohlergehens der Bevölkerung geordnet planen kann. Die Initiative fordert, dass die Sendeleistung derjenigen Antennen begrenzt wird, die in Wohnzonen gebaut werden. Wird die Sendeleistung vermindert, ist die Belastung der nichtionisierenden Strahlung für die Bevölkerung kleiner. In stark bewohnten Zonen sollen deshalb Antennen mit tieferen Sendeleistungen, in Zonen für Industrie und Gewerbe sollen Antennen mit höheren Sendeleistungen möglich bleiben - genauso wie anderes umweltbelastendes Gewerbe, das z. B. stark lärmig oder stinkend ist, in der Industriezone angesiedelt wird. Die Initiative tastet damit in keiner Art und Weise die Immissionsgrenzwerte und damit die NISV an. In der neusten Bewertung von wissenschaftlichen Studien an Menschen im Niedrigdosisbereich vom Buwal (2004) kann gelesen werden, dass nicht abschliessend beurteilt werden kann, ob die Grenzwerte der NISV vor langfristigen Schäden genügend Schutz bieten. Aus wissenschaftlicher Sicht sei daher weiterhin ein vorsorgeorientierter Ansatz im Umgang mit nichtionisierender Strahlung und eine Verstärkung der Forschung erforderlich. Solange keine eindeutigen Studien über die Folgen der Strahlen existieren, sollte im Zweifelsfalle für die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürger/innen entschieden werden. Ich wünsche mir einen Einwohnerrat und Gemeinderat, der sich im Sinne des Wettinger Leitbildes («eine hohe Lebensqualität wird weiterhin gewährleistet») für seine Bevölkerung einsetzt. Ich hoffe, der Einwohnerrat wird am 10. März nicht dem Antrag des Gemeinderates folgen, sondern die Initiative als zustande gekommen erklären.
Esther Elsener Konezciny, Wettingen