Walchwil: Antenne könnte gebaut werden

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Walchwil: Antenne könnte gebaut werden

Walchwil: Antenne könnte gebaut werden

von The Future's Black » 4. April 2005 12:45

© Neue Luzerner Zeitung; 01.04.2005; Seite 29

Zuger Zeitung Gemeinden

Walchwil

Antenne könnte gebaut werden

MW. Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerden einiger Bewohner aus Walchwil gegen den Bau einer Mobilfunkanlage der Orange Communications SA auf dem Dach des Bahnhofes abgewiesen.

Wie aus dem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Walchwiler Gemeinderat die Baubewilligung für die Mobilfunkanlage am 13. Mai 2002 verweigert. Daraufhin erhob Orange Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Regierungsrat. Dieser hiess die Beschwerde am 4. März 2003 gut und wies den Gemeinderat an, die Baubewilligung zu erteilen. Gegen den Beschluss des Regierungsrates erhoben die Einsprecher Beschwerde an das Verwaltungsgericht, dieses lehnte das Begehren am 28. November 2003 ab.

Abgewiesen

Danach wandten sich die unterlegenen Parteien an das Bundesgericht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde und einer staatsrechtlichen Beschwerde. Dieses hält jetzt fest, dass dem Verwaltungsgericht nichts vorzuwerfen sei. Es habe sämtliche Aspekte geprüft. Laut Bundesgericht seien beide Beschwerden unbegründet und werden abgewiesen. Die Gerichtsgebühr von 5000 Franken wird den Beschwerdeführern auferlegt. Es werden keine Parteienentschädigungen zugesprochen.

Urteile 1A.18/2004 und 1P.54/2004

Nach oben