Die Aussage vom 10.12.2001 von Frau Jüttemann
"Profit vor Gesundheit", verweist auf die folgende „Vereinbarung“
http://www.iddd.de/umtsno/profit.htm
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
Die freiwillige Selbstverpflichtung beinhaltet Maßnahmen in folgenden Bereichen:
1. Verbesserung der Information der Behörden vor Ort
• Offenlegung der Planungen durch halbjährliche Erörterung der Netzplanung unter Einbeziehung von Standortalternativen mit jeweils betroffenen Kommunen
• Unterrichtung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen über beabsichtigte Errichtung von Sendeanlagen
• parallele Errichtungsabsichtsanzeige an die Landesbehörden
• verbindliche Einbeziehung der Kommunen in die Standortwahl: Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen
2. Gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten
Gewährleistung eines schonenden Umgangs mit Ressourcen Landschaft und "Dach" - in städtischen Gebieten Abstimmung mit den Kommunen
3. Alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen
Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit sind die Betreiber bereit, Besorgnissen durch vorrangige Prüfung alternativer Standorte verstärkt Rechnung zu tragen.
4. Verbraucherschutz und Kennzeichnung von Handys
• verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung der Kennzeichnung von Handys
• Einflussnahme auf Hersteller, verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen
• Einflussnahme auf die Hersteller, ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem SAR-Wert zu entwickel
• als Vertreiber von Handys werden die Mobilfunkbetreiber ihrerseits die o.g. Informationen geben und verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert anbieten
5. Verstärkte Forschung
Bereitstellung von 8,5 Mio. Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 für die Forschungsförderung auf dem Gebiet elektromagnetischer Felder. Durch geeignete Vergabe- und Managementverfahren wird sichergestellt, dass sich die Forschung hierbei an den von der WHO formulierten Kriterien für EMF-Forschungsprojekte orientiert.
6. Aufbau eines Netzes von EMF-Monitor-Systemen
Zum Aufbau eines Netzes fester und mobiler Messstationen zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder stellen die Mobilfunkbetreiber einen Finanzbeitrag von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Messdaten über die tatsächlichen Immissionen liefern eine wichtige Grundlage für die Verbesserung des vorsorglichen Risikomanagements.
7. Monitoring
Die Betreiber werden die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Seblstverpflichtung informieren.
http://www.iddd.de/umtsno/jag.htm
Gruß
Krzysztof Puzyna
Die Initiative der Direkten Demokratie
http://iddd.de/
Wir wollen Direkte Demokratie in Deutschland und auch
in Polen.
Wir wollen über Standorte für DVB-T, für WLAN-Netzwerke,,für Mobilfunktürme, für Tetra und für Flugzeugleitsysteme abstimmen dürfen.
Wir wollen entscheiden und nicht nur jammern.