von Eva Weber » 11. Dezember 2010 09:39
Zum obigen Artikel "Mobilfunk und Gesundheit" von Frau Prof. Herr und Herrn Prof. Lerchl zur Information von Hausärzten möchte ich auf folgende Aussage von Frau Prof. Herr im MÜNCHNER MERKUR vom 16./17.5.2009 verweisen:
Studie: Klarer Freispruch für die Handy-Masten"
Hierbei ging es um eine Studie durchgeführt von Prof. Bornkessel an insgesamt 1879 Messpunkten.
Ich zitiere: Professorin Caroline Herr von der Uni Gießen verteidigte die gesetzlichen Grenzwerte. Sie seien zum Gesundheitsschutz ausreichend. Allerdings fehlten der Wissenschaft noch Langzeit-Erfahrungen und Erkenntnisse darüber, wie die Kombination unterschiedlicher elektrischer Felder auf den Organismus wirke." Fettdruck von mir.
Wie kann also Frau Prof. Herr als Ärztin guten Gewissens mit an einem solch verharmlosenden Artikel für Ärzte schreiben, wenn grundlegende Kenntnisse fehlen, wie z.B. die Auswirkungen von Kombination unterschiedlicher elektrischer Felder auf den Organismus? Woher nehmen Ärztin und Biologe das Recht für sich in Anspruch, Ärzte folgendermaßen zu unterweisen: "Im Rahmen einer vorzugsweise interdisziplinären Diagnostik und Risikokommunikation muss es gelingen, sie (die Patienten) für alternative Konzepte zur Ursache Ihrer Beschwerden und Krankheiten zu öffnen um Ihnen dann eine angemessene Therapie zukommen zu lassen."
Frau Prof. Herr wurde am 7.12.2006 anlässlich einer Anhörung zu Mobilfunk im Bayer. Landtag, von Prof. Eikmann, Umweltmediziner an der Uni Gießen, als fähige Ärztin vorgestellt. Prof. Eikmann sagte damals in etwa, dass, wenn Patienten ihre Beschwerden mit Mobilfunk in Zusammenhang bringen, wir (die Ärzte) ihnen sagen: "Das gibt es eigentlich nicht." Uni Gießen, Prof. Lerchl, IZMG, gemeinnütziger Verein der Mobilfunkbetreiber, Berlin, scheinen also bestens zusammen zu arbeiten. WHO Fact Sheet 296 vom Dez. 2005 deckt alles ab, in etwa: "Patienten untersuchen, schauen ob im Vorfeld psychische Erkrankungen sind, nur die Symptome behandeln, nicht die Strahlung verringern, wie dies der Patient für nötig hält, weder am Arbeitsplatz noch im persönlichen Umfeld."
Es ist für mich immer wieder aufs Neue erstaunlich, wie wenige Personen doch nur vonnöten sind, um eine Technik durchzupeitschen und Betroffene erfolgreich niederzuhalten.
Eva Weber
Zum obigen Artikel "Mobilfunk und Gesundheit" von Frau Prof. Herr und Herrn Prof. Lerchl zur Information von Hausärzten möchte ich auf folgende Aussage von Frau Prof. Herr im MÜNCHNER MERKUR vom 16./17.5.2009 verweisen:
[b]Studie: Klarer Freispruch für die Handy-Masten"[/b]
Hierbei ging es um eine Studie durchgeführt von Prof. Bornkessel an insgesamt 1879 Messpunkten.
Ich zitiere: [i]Professorin Caroline Herr von der Uni Gießen verteidigte die gesetzlichen Grenzwerte. Sie seien zum Gesundheitsschutz ausreichend. Allerdings [b]fehlten der Wissenschaft noch Langzeit-Erfahrungen und Erkenntnisse darüber, wie die Kombination unterschiedlicher elektrischer Felder auf den Organismus wirke.[/b]"[/i] Fettdruck von mir.
Wie kann also Frau Prof. Herr als Ärztin guten Gewissens mit an einem solch verharmlosenden Artikel für Ärzte schreiben, wenn grundlegende Kenntnisse fehlen, wie z.B. die Auswirkungen von Kombination unterschiedlicher elektrischer Felder auf den Organismus? Woher nehmen Ärztin und Biologe das Recht für sich in Anspruch, Ärzte folgendermaßen zu unterweisen: "Im Rahmen einer vorzugsweise interdisziplinären Diagnostik und Risikokommunikation [b]muss es gelingen[/b], sie (die Patienten) für alternative Konzepte zur Ursache Ihrer Beschwerden und Krankheiten zu öffnen um Ihnen dann eine angemessene Therapie zukommen zu lassen."
Frau Prof. Herr wurde am 7.12.2006 anlässlich einer Anhörung zu Mobilfunk im Bayer. Landtag, von Prof. Eikmann, Umweltmediziner an der Uni Gießen, als fähige Ärztin vorgestellt. Prof. Eikmann sagte damals in etwa, dass, wenn Patienten ihre Beschwerden mit Mobilfunk in Zusammenhang bringen, wir (die Ärzte) ihnen sagen: "Das gibt es eigentlich nicht." Uni Gießen, Prof. Lerchl, IZMG, gemeinnütziger Verein der Mobilfunkbetreiber, Berlin, scheinen also bestens zusammen zu arbeiten. WHO Fact Sheet 296 vom Dez. 2005 deckt alles ab, in etwa: "Patienten untersuchen, schauen ob im Vorfeld psychische Erkrankungen sind, [b]nur die Symptome behandeln, [/b] nicht die Strahlung verringern, wie dies der Patient für nötig hält, weder am Arbeitsplatz noch im persönlichen Umfeld."
Es ist für mich immer wieder aufs Neue erstaunlich, wie wenige Personen doch nur vonnöten sind, um eine Technik durchzupeitschen und Betroffene erfolgreich niederzuhalten.
Eva Weber