© Sonntagsblick; 01.05.2005; Seite A31; Nummer 18
Aktuell
Streit um Studie über Handystrahlen
UMTS-ANTENNEN Wie gefährlich sind die Strahlen der neusten Handygeneration? Niemand weiss es. Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit soll jetzt Klarheit schaffen. Doch schon bevor sie vorliegt, wird das Ergebnis angezweifelt.
VON DANIEL JAGGI UND DAVIDE SCRUZZI
Die Gemeinde Langenthal BE nimmt die Ängste ihrer Bürger ernst: Im Februar beschloss der Gemeinderat ein vorläufiges Bauverbot für neue UMTS-Antennen, um das Ergebnis der BAG-Studie abzuwarten. Auch der Basler Regierungsrat arbeitet gegenwärtig an einer Standesinitiative, die ein schweizweites Moratorium fordert. Die Ausgestaltung der Initiative ist vom Ergebnis der Untersuchung mit 84 Testpersonen abhängig.
Doch ob die Studie diesen hohen Ansprüchen gerecht werden kann, ist zweifelhaft.
· 40 Prozent der 730 000 Franken teuren Untersuchung bezahlen die drei Schweizer Mobilfunkanbieter Swisscom, Orange und Sunrise.
· Bei einer Sitzung im Juni 2004, an welcher der Studienaufbau präsentiert wurde, meldete Swisscom-Berater Reinhold Berz grösste Bedenken an. Der deutsche Medizinprofessor verlangte unter anderem eine genaue medizinische Untersuchung der Testpersonen. Berz: «Meiner Meinung nach besteht die grosse Gefahr, dass es sich bei den Ergebnissen lediglich um Zufallsresultate handelt.» Ob die Einwände des Wissenschaftlers berücksichtigt wurden, ist nicht zu erfahren.
· Durchgeführt wird die Studie von der Forschungsstiftung Mobilkommunikation, die von den Schweizer Handybetreibern massgeblich finanziert wird. Im Stiftungsrat sitzt auch Sunrise-Chef Hans Peter Baumgartner.
· Im Beratergremium der Studie sitzt Professor Joachim Röschke. Der deutsche Mediziner gehört wie Swisscom-Berater Berz dem ärztlichen Expertenkomitee Nirmed an. Auf der Nirmed-Hompage ist Berz' Kritik an der Studie ausführlich beschrieben.
Studie von Wirtschaft finanziert
Dennoch betont Gregor Dürrenberger, Geschäftsleiter der Stiftung Mobilkommunikation: «Eine Einflussnahme durch die Mobilfunkbetreiber ist ausgeschlossen.»
Theo Abelin, ehemaliger Direktor des Instituts für Präventiv- und Sozialmedizin der Universität Bern, behagt es dennoch nicht, dass sich die Wirtschaft an der Untersuchung beteiligt. «Es wäre besser gewesen, wenn die Studie vollumfänglich vom Staat finanziert würde.»
Bis jetzt hat noch keine Studie die Frage nach der Gefährlichkeit von UMTS-Strahlung abschliessend beantwortet. Alle warten darauf, dass die BAG-Studie dies tun wird.
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© Zofinger Tagblatt / MLZ; 03.05.2005
Hinweise Region Zeitung
briefe an das zt
Zwei neue UMTS-Mobilfunkantennen in Murgenthal ?
In Murgenthal sind zwei UMTS-Mobilfunkantennen mit einer Gesamtleistung von über 18 000 Watt (!) geplant. Es steht jedoch bereits eine genügende Anzahl Sendeanlagen, um den «Versorgungsauftrag» des Bundesrates zu erfüllen. Aus diesem Grund informierte die lnteressengemeinschaft «IG - Stopp UMTS in Murgenthal» die Bürger via Flugblatt. Es wurde eine Petition mit über 800 Unterschriften, die in kürzester Zeit zusammenkamen, dem Gemeinderat eingereicht, welche ein Moratorium beantragt. Die erste Einspracheverhandlung fand am 9. März statt.
Unser Anliegen wurde durch einen Fachkundigen klar und deutlich dargelegt. Ein Entscheid des Gemeinderates wurde bisher nicht gefällt. Spezialisten arbeiten jedoch nicht gratis. Weitere Verfahren verlangen eine ständige Begleitung kompetenter Fachkräfte. Diese können aus eigener Tasche unmöglich finanziert werden. Deshalb hat die Interessengemeinschaft ein Konto eröffnet («IG - Stopp UMTS in Murgenthal», Hauptstrasse 14, Murgenthal, Konto-Nr. 60-278612-9) und freut sich über jeden Sympathiebeitrag.
Interessengemeinschaft «IG - Stop UMTS in Murgenthal»
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Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog nicht steuerlich absetzbar
http://www.szon.de/news/wirtschaft/verb ... 20723.html
Karlsruhe (dpa) Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog sind nicht steuerlich absetzbar. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in Karlsruhe entschieden.
Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft könne nicht davon ausgegangen werden, dass die elektromagnetischen Felder einer Mobilfunkstation eine konkrete Gesundheitsgefährdung bedeuteten, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte reiche als Vorsorge gegen mögliche Risiken. (Aktenzeichen: 13 V 1/05 - Beschluss vom 14. April 2005)
Die Richter wiesen die Klage einer Frau ab, die in ihrer Wohnung Wände und Fenster mit Schutzvorrichtungen ausgestattet hatte, um die Strahlung einer Mobilfunkanlage einzudämmen. Diese Aufwendungen wollte sie als Krankheitskosten beim Finanzamt geltend machen.
Nach den Worten der Richter hätte sie ein Gesundheitsrisiko durch ein amtliches technisches Gutachten und durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen müssen. Daraus hätte hervorgehen müssen, dass Elektrosmog tatsächlich bestimmte Krankheiten verursache.