von Gigaherz » 17. Mai 2005 09:44
Wieder so ein falscher Prophet, hier namens "Pitsch", der uns zum hundertelfundachtzigsten Mal vorbetet, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das restliche Europa. Diese Grenzwertlüge ist offenbar nur schwer auszurotten. Also wiederholen wir ebenso zum hundertelfundachtzigsten Mal, was wirklich Sache ist:
Diese angeblich so schönen tiefen Schweizer Grenzwerte gelten überhaupt nur an "Orten mit empfindlicher Nutzung" (OMEN), also in Schlaf-, Kinder-, Krankenzimmern. Und dies auch nur, wenn „es betrieblich und technisch machbar und finanziell tragbar ist“. Wenn nicht, dann darf auch höher gestrahlt werden. Daher ist diese Bestimmung von vornherein ein reiner Gummiparagraph.
Schon nicht mehr gelten diese Werte auf dem Balkon, auf der Terrasse, in Haus- und Dachgärten, auf dem Feld des Bauern. Dort gilt der Wert von 61 V/m, genau gleich wie im übrigen Europa. Handwerker, die im Freien arbeiten, wie Maurer, Gipser, Fassadenreiniger oder Maler, Gärtner, auch Landwirte dürfen gemäss NIS-Verordnung diesen Werten ausgesetzt sein.
Wer meint, er habe eine schöne Wohnung mit Dachterrasse oder Balkon, für die er auch eine angemessene Miete zahlt, muss wissen, dass diese unbenutzbar werden, wenn eine Antenne in der Nähe steht. Dafür haben wir sehr gute Beispiele aus der Praxis, z.B. in Basel.
Soviel zu dem Grenzwertschwindel, der immer und immer wieder präsentiert wird.
Diese "Schweizer Wunderwerte" werden in Innenräumen ausserdem ganz automatisch erreicht wegen der Abweichung zur Senderichtung und der Dämpfung der Baumaterialien. Genauso werden sie aber auch im übrigen europäischen Ausland in Innenräumen eingehalten, so dass die Mobilfunkbetreiber ganz begeistert zustimmen, wenn man von ihnen verlangt, die Schweizer Grenzwerte einzuführen. Sie müssen nämlich an ihren Anlagen überhaupt nichts ändern. Zahlreiche Messungen in den Nachbarländern, so in Deutschland (400 Messpunkte) haben dies ergeben.
Was richtig ist: Die Grenzwerte werden nicht in jedem Fall ausgereizt, in einzelnen Fällen gehen sie jedoch bis ans Limit, in wenigen Fällen überschreiten sie es sogar.
Zudem: „Wenn die Erfahrung in der Praxis gezeigt hat, dass die Grenzwerte zu keinem Zeitpunkt überschritten werden“, dann müssen wir uns fragen, was an diesen Werten nicht in Ordnung ist, wenn wir doch so viele Klagen über Gesundheitsbeschwerden auch bei diesen Werten zu hören bekommen. Solange diese auftreten, sind die Werte, ganz egal, ob eingehalten oder unterschritten nicht in Ordnung.
Noch eine andere Frage: Wieso hat sich denn sogar schon eine eigene Industrie entwickelt, die Abschirmprodukte herstellt (seriöse und leider auch sehr unseriöse), deren Geschäft recht gut floriert, wenn die Menschen doch von den phantastischen Schweizer Grenzwerten so gut geschützt sind????
Der menschliche (übrigens auch der tierische) Organismus richtet sich nicht nach Werten auf dem Papier, sondern folgt den Gesetzen der Natur. Und um diese kümmern sich weder die Politiker, die für die völlig wertlose NIS-Verordnung verantwortlich sind, noch die Mobilfunkbetreiber, denen die Gesundheit der Bevölkerung herzlich egal ist, weil sie nur ihren finanziellen Profit sehen.
Darum, der Rat an Alex: Überlegen Sie es sich gut, diese Wohnung zu nehmen und folgen Sie auf keinen Fall dem Rat eines falschen Propheten. Wir haben sein Posting hierher gesetzt, damit wir Gelegenheit haben, für alle, die es interessiert, die Wahrheit über die angeblich schützenden Grenzwerte zu vermitteln.
Gigaherz
Wieder so ein falscher Prophet, hier namens "Pitsch", der uns zum hundertelfundachtzigsten Mal vorbetet, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das restliche Europa. Diese Grenzwertlüge ist offenbar nur schwer auszurotten. Also wiederholen wir ebenso zum hundertelfundachtzigsten Mal, was wirklich Sache ist:
Diese angeblich so schönen tiefen Schweizer Grenzwerte gelten überhaupt nur an "Orten mit empfindlicher Nutzung" (OMEN), also in Schlaf-, Kinder-, Krankenzimmern. Und dies auch nur, wenn „es betrieblich und technisch machbar und finanziell tragbar ist“. Wenn nicht, dann darf auch höher gestrahlt werden. Daher ist diese Bestimmung von vornherein ein reiner Gummiparagraph.
Schon nicht mehr gelten diese Werte auf dem Balkon, auf der Terrasse, in Haus- und Dachgärten, auf dem Feld des Bauern. Dort gilt der Wert von 61 V/m, genau gleich wie im übrigen Europa. Handwerker, die im Freien arbeiten, wie Maurer, Gipser, Fassadenreiniger oder Maler, Gärtner, auch Landwirte dürfen gemäss NIS-Verordnung diesen Werten ausgesetzt sein.
Wer meint, er habe eine schöne Wohnung mit Dachterrasse oder Balkon, für die er auch eine angemessene Miete zahlt, muss wissen, dass diese unbenutzbar werden, wenn eine Antenne in der Nähe steht. Dafür haben wir sehr gute Beispiele aus der Praxis, z.B. in Basel.
Soviel zu dem Grenzwertschwindel, der immer und immer wieder präsentiert wird.
Diese "Schweizer Wunderwerte" werden in Innenräumen ausserdem ganz automatisch erreicht wegen der Abweichung zur Senderichtung und der Dämpfung der Baumaterialien. Genauso werden sie aber auch im übrigen europäischen Ausland in Innenräumen eingehalten, so dass die Mobilfunkbetreiber ganz begeistert zustimmen, wenn man von ihnen verlangt, die Schweizer Grenzwerte einzuführen. Sie müssen nämlich an ihren Anlagen überhaupt nichts ändern. Zahlreiche Messungen in den Nachbarländern, so in Deutschland (400 Messpunkte) haben dies ergeben.
Was richtig ist: Die Grenzwerte werden nicht in jedem Fall ausgereizt, in einzelnen Fällen gehen sie jedoch bis ans Limit, in wenigen Fällen überschreiten sie es sogar.
Zudem: „Wenn die Erfahrung in der Praxis gezeigt hat, dass die Grenzwerte zu keinem Zeitpunkt überschritten werden“, dann müssen wir uns fragen, was an diesen Werten nicht in Ordnung ist, wenn wir doch so viele Klagen über Gesundheitsbeschwerden auch bei diesen Werten zu hören bekommen. Solange diese auftreten, sind die Werte, ganz egal, ob eingehalten oder unterschritten nicht in Ordnung.
Noch eine andere Frage: Wieso hat sich denn sogar schon eine eigene Industrie entwickelt, die Abschirmprodukte herstellt (seriöse und leider auch sehr unseriöse), deren Geschäft recht gut floriert, wenn die Menschen doch von den phantastischen Schweizer Grenzwerten so gut geschützt sind????
Der menschliche (übrigens auch der tierische) Organismus richtet sich nicht nach Werten auf dem Papier, sondern folgt den Gesetzen der Natur. Und um diese kümmern sich weder die Politiker, die für die völlig wertlose NIS-Verordnung verantwortlich sind, noch die Mobilfunkbetreiber, denen die Gesundheit der Bevölkerung herzlich egal ist, weil sie nur ihren finanziellen Profit sehen.
Darum, der Rat an Alex: Überlegen Sie es sich gut, diese Wohnung zu nehmen und folgen Sie auf keinen Fall dem Rat eines falschen Propheten. Wir haben sein Posting hierher gesetzt, damit wir Gelegenheit haben, für alle, die es interessiert, die Wahrheit über die angeblich schützenden Grenzwerte zu vermitteln.
Gigaherz