von Pepi » 26. Mai 2005 13:40
Auf dem Dach eines Gewerbeparkes - in einer Entfernung von ca. 55 m von meiner Wohnung - wird eine bestehende GSM-Antenne auf eine UMTS-Antenne aufgerüstet.
Einsprachelegitimation auf Grund der zu erwartenden Sendeleistung sind Menschen in einem Radius von 969,9 m.
Informiert werden aber nur die Anstösser nach Baugesetz in einem Radius von 30 m. Weiters wird durch öffentlichen Anschlag (im Schau-kasten der Gemeinde) informiert.
Obwohl das Gemeindegesetz vorsieht, dass vorgeschriebene oder aus schützwürdigen Interessen gebotene amtliche Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag u n d Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan (hier: die Ortszeitung) zu erfolgen haben, werden Einsprachelegitimierte nicht informiert, weil das Baugesetz dem Gemeindegesetz als lex specialis vorgeht. Der Gemeinderat, der freiwillig informieren könnte und der dem Vorsorgeprinzip des USG verpflichtet ist, sieht dazu keine Notwendigkeit, sonst hätte er entsprechend in der Ortszeitung - mit den entsprechenden Folgen - über das Bauvorhaben frühzeitig informiert.
Ich lanciere eine Petition (keine der Petenten wusste Bescheid!!!!, schreibe eine Einsprache und kontaktiere die Presse, die daraufhin einen Artikel verfasst. Alles für die Katze, so der Gemeindepräsident, das Bauamt, das Amt für Umweltschutz (Abteilung NIS) und das Baudepartement als allfällige zweite Instanz.
Überall bekommt man die gleiche Antwort:
So lange die Grenzwerte eingehalten werden, hat der Betreiber Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Machen sie nicht weiter, es bringt nichts, ersparen sie sich Ärger, Kosten und bewahren Sie ihren Leumund. Sie werden kein Richter finden, der ihr Anliegen stützt. Auch nicht eine allfällige Klage auf Schadensersatz gegen den Grundeigentümer wegen Wertverminderung.
Ich bin frustiert, ohnmächtig und frage mich, was man sonst machen könnte. Entschliesse mich, alle Mieter des Gewerbeparkes - schliesslich wird die Antenne auf deren Dach erweitert - mit dem abgedruckten Zeitungsartikel zu informieren und anzusprechen. 95 % wussten von dem Vorhaben nichts!!! Meine Absicht, die Mieter zu mobilisieren, damit alle geschlossen dem Vermieter erklären, dass mit Umsatzeinbussen zu rechnen sei, hat, so glaube ich, nicht grosse Chance auf Erfolg.
Was bleibt ?
Wohnung verschenken (gemeint: unter Preis verkaufen) und auswandern oder bleiben, mit dem Unsicherheitsfaktor ?! leben und abschirmen oder eine Initiative auf Herabsetzung der Immissions- und Anlagengrenzwerte starten und bis es zur Abstimmung kommt 5 Jahre Gratisbestrahlung auf mich nehmen ?
Abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob die Abschirmung die gewünschte Wirkung zeitigt, habe ich für die Abschirmung und die Initiative kein Geld. Wieso nimmt sich keine Partei dieses Themas an ??? Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir jemand im Forum weiterhelfen.
Danke im Voraus.
Pepi
Auf dem Dach eines Gewerbeparkes - in einer Entfernung von ca. 55 m von meiner Wohnung - wird eine bestehende GSM-Antenne auf eine UMTS-Antenne aufgerüstet.
Einsprachelegitimation auf Grund der zu erwartenden Sendeleistung sind Menschen in einem Radius von 969,9 m.
Informiert werden aber nur die Anstösser nach Baugesetz in einem Radius von 30 m. Weiters wird durch öffentlichen Anschlag (im Schau-kasten der Gemeinde) informiert.
Obwohl das Gemeindegesetz vorsieht, dass vorgeschriebene oder aus schützwürdigen Interessen gebotene amtliche Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag u n d Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan (hier: die Ortszeitung) zu erfolgen haben, werden Einsprachelegitimierte nicht informiert, weil das Baugesetz dem Gemeindegesetz als lex specialis vorgeht. Der Gemeinderat, der freiwillig informieren könnte und der dem Vorsorgeprinzip des USG verpflichtet ist, sieht dazu keine Notwendigkeit, sonst hätte er entsprechend in der Ortszeitung - mit den entsprechenden Folgen - über das Bauvorhaben frühzeitig informiert.
Ich lanciere eine Petition (keine der Petenten wusste Bescheid!!!!, schreibe eine Einsprache und kontaktiere die Presse, die daraufhin einen Artikel verfasst. Alles für die Katze, so der Gemeindepräsident, das Bauamt, das Amt für Umweltschutz (Abteilung NIS) und das Baudepartement als allfällige zweite Instanz.
Überall bekommt man die gleiche Antwort:
So lange die Grenzwerte eingehalten werden, hat der Betreiber Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Machen sie nicht weiter, es bringt nichts, ersparen sie sich Ärger, Kosten und bewahren Sie ihren Leumund. Sie werden kein Richter finden, der ihr Anliegen stützt. Auch nicht eine allfällige Klage auf Schadensersatz gegen den Grundeigentümer wegen Wertverminderung.
Ich bin frustiert, ohnmächtig und frage mich, was man sonst machen könnte. Entschliesse mich, alle Mieter des Gewerbeparkes - schliesslich wird die Antenne auf deren Dach erweitert - mit dem abgedruckten Zeitungsartikel zu informieren und anzusprechen. 95 % wussten von dem Vorhaben nichts!!! Meine Absicht, die Mieter zu mobilisieren, damit alle geschlossen dem Vermieter erklären, dass mit Umsatzeinbussen zu rechnen sei, hat, so glaube ich, nicht grosse Chance auf Erfolg.
Was bleibt ?
Wohnung verschenken (gemeint: unter Preis verkaufen) und auswandern oder bleiben, mit dem Unsicherheitsfaktor ?! leben und abschirmen oder eine Initiative auf Herabsetzung der Immissions- und Anlagengrenzwerte starten und bis es zur Abstimmung kommt 5 Jahre Gratisbestrahlung auf mich nehmen ?
Abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob die Abschirmung die gewünschte Wirkung zeitigt, habe ich für die Abschirmung und die Initiative kein Geld. Wieso nimmt sich keine Partei dieses Themas an ??? Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir jemand im Forum weiterhelfen.
Danke im Voraus.
Pepi