von Wuff » 3. April 2011 12:04
Leserbriefe in der SonntagsZeitung
Zum Schloter-Interview wurden sieben Leserbriefe veröffentlicht.
#1 Mit Hinweis auf Gigaherz-Kongress vom 30. April 2011 in Bern
#2 Studien hätten bewiesen, dass Handyantennen Krankheitsfaktoren sein könnten
#3 Hinweis auf Entdeckung der Schädlichkeit in den 1930er Jahren
#4 Hinweis auf ein Patent der Swisscom mit Verweis auf Schädigung durch Elektrosmog
#5 Kritik an den technischen Ausführungen Schloters, aber mit anderer Folgerung.
#6 Kritik an den rein thermischen Grenzwerten
#7 Gesundheitliche Folgen der stärkeren Bestrahlung.
Der folgende Leserbrief eines Kollegen, der meiner Ansicht nach von mehreren Entwürfen die Sache am besten getroffen hätte, wurde nicht abgedruckt, vielleicht weil er zu lang war, zu technisch oder zu wenig polemisch:
"Carsten Schloter irrt sich in seiner Aussage zur Regelung der Sendeleistung von Mobiltelefonen. Die Sendeleistung, welche vom Mobiltelefon zur Basisstation abgestrahlt wird, wird nicht etwa durch die Stärke des vom Mobiltelefon empfangenen Signals der Basisstation bestimmt, sondern sie wird durch die Basisstation ferngesteuert. In der Basisstation wird die vom Mobiltelefon ankommende Leistung gemessen, und mit der vom Mobiltelefon übermittelten Information zu seiner Leistungsabgabe sowie mit weiteren Daten so verarbeitet, dass das Mobiltelefon – durch die Basisstation ferngesteuert – nur noch so stark strahlt, wie es technisch notwendig ist. Auf diese Weise wird die Akkuladung des Mobiltelefons geschont, und die Kapazität des Mobilfunknetzes wird erhöht. Carsten Schloters Aussage, „je schwächer die Antenne strahlt, desto stärker muss das Mobiltelefon senden, um eine Verbindung mit der Antenne herzustellen“, trifft somit überhaupt nicht zu, und zwar auch noch in folgender Hinsicht nicht: Das Mobiltelefon sendet bei jeder neuen Verbindungsaufnahme mit einer Basisstation völlig unabhängig von allen äusseren Einflüssen mit seiner maximalen Leistung, bevor es, wie geschildert, auf das erforderliche Minimum herunter geregelt wird. - Eine Heraufsetzung der Grenzwerte würde also nichts an der Strahlung der Mobiltelefone ändern."
[b]Leserbriefe in der SonntagsZeitung[/b]
Zum Schloter-Interview wurden sieben Leserbriefe veröffentlicht.
#1 Mit Hinweis auf Gigaherz-Kongress vom 30. April 2011 in Bern
#2 Studien hätten bewiesen, dass Handyantennen Krankheitsfaktoren sein könnten
#3 Hinweis auf Entdeckung der Schädlichkeit in den 1930er Jahren
#4 Hinweis auf ein Patent der Swisscom mit Verweis auf Schädigung durch Elektrosmog
#5 Kritik an den technischen Ausführungen Schloters, aber mit anderer Folgerung.
#6 Kritik an den rein thermischen Grenzwerten
#7 Gesundheitliche Folgen der stärkeren Bestrahlung.
Der folgende Leserbrief eines Kollegen, der meiner Ansicht nach von mehreren Entwürfen die Sache am besten getroffen hätte, wurde nicht abgedruckt, vielleicht weil er zu lang war, zu technisch oder zu wenig polemisch:
"Carsten Schloter irrt sich in seiner Aussage zur Regelung der Sendeleistung von Mobiltelefonen. Die Sendeleistung, welche vom Mobiltelefon zur Basisstation abgestrahlt wird, wird nicht etwa durch die Stärke des vom Mobiltelefon empfangenen Signals der Basisstation bestimmt, sondern sie wird durch die Basisstation ferngesteuert. In der Basisstation wird die vom Mobiltelefon ankommende Leistung gemessen, und mit der vom Mobiltelefon übermittelten Information zu seiner Leistungsabgabe sowie mit weiteren Daten so verarbeitet, dass das Mobiltelefon – durch die Basisstation ferngesteuert – nur noch so stark strahlt, wie es technisch notwendig ist. Auf diese Weise wird die Akkuladung des Mobiltelefons geschont, und die Kapazität des Mobilfunknetzes wird erhöht. Carsten Schloters Aussage, „je schwächer die Antenne strahlt, desto stärker muss das Mobiltelefon senden, um eine Verbindung mit der Antenne herzustellen“, trifft somit überhaupt nicht zu, und zwar auch noch in folgender Hinsicht nicht: Das Mobiltelefon sendet bei jeder neuen Verbindungsaufnahme mit einer Basisstation völlig unabhängig von allen äusseren Einflüssen mit seiner maximalen Leistung, bevor es, wie geschildert, auf das erforderliche Minimum herunter geregelt wird. - Eine Heraufsetzung der Grenzwerte würde also nichts an der Strahlung der Mobiltelefone ändern."