Einspracheberechtigung bei Hochspannungsleitungen

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von Gast » 19. April 2011 22:24

Vielen herzlichen Dank für die kompetente Auskunft.

MfG B.Heer

Re: Einspracheberechtigung bei Hochspannungsleitungen

von Hans-U. Jakob » 13. April 2011 11:26

Gast hat geschrieben:Hallo,

In unserer Gemeinde liegt der Richtplan auf. Darin ist eine neue 220 kV Hochspannungsleitung eingetragen, parallel zu einer bestehenden 110 kV Leitung (ca. 230m Distanz zu unserem Wohnhaus)

Die neue Leitung ist in ca.180m Distanz zu unserem Wohnhaus und Scheune geplant und führt wie die bestehende Leitung ca 300m über unser Grundstück.

Fragen: Welche Beeinträchtigungen durch Elektosmog sind von der neuen Leitung zu erwarten und können wir Einsprache dagegen erheben?

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Das Bundesamt für Umwelt wollte die Einsprachberechtigung auf einen doppelten Abstand vom 1-Mikrotesla-Wert beschränken. Bei Ihnen auf ca 100m geschätzt.
Das ist noch nicht rechtskräftig und muss zuersz noch vom Bundesgericht bestätigt werden, was kaum erfolgen wird. Denn beim Mobilfunk gilt ein 10% Wert vom Anlagegrenzwert. Das Bundesgericht wird nicht mit 2 Ellen messen und bei Hochspannungsleitungen ebenfalls den 10%-Wert nehmen. Das schätze ich bei Ihnen auf ca 220m.
Wenn eine untere Instanz jemanden aus dem Verfahren werfen sollte, steht die billigste Variante des Weiterzuges offen, nämlich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Das kostet fast nichts.
Nach noch bestehendem Recht, sind noch alle, die in Sichtverbindung zur Leitung wohnen einspracheberechtigt.
Die Stärke des Magnetfeldes ist abhängig vom Maximalstrom der Leitung in Ampère. Dieser müsste in der Projektauflage vermerkt sein. Wenn nicht, ist das Projekt mangelhaft und muss zurückgewiesen werden.
In Ihrem Fall schätze ich das Magnetfeld in ihrem Wohnhaus auf maximal 0.2Mikrotesla. Der viel zu hohe amtliche Grenzwert beträgt 1 Mikrotesla. Ab 0.2Mikrotesla und höher wird es gesundheitlich kritisch.
Als Landeigentümer können Sie unabhängig von einer Baueinsprache das Durchleitungsrecht verweigern.
Dann kommt es zu einem Enteignungsverfahren. Dabei nimmt man Ihnen kein Land weg, sondern nur dias Hoheitsrecht über ihren Boden.
Ein solches Verfahren muss der Enteigner bezahlen und zwar restlos alles bis vor Bundesgericht. Sie können sich also einen Staranwalt nehmen. Bezahlen müssen immer die Enteigner. Egal wer gewinnt.
Solche Leitungen gehören in den Boden.!
Beste Grüsse,
Hans-U. Jakob

Einspracheberechtigung bei Hochspannungsleitungen

von Gast » 12. April 2011 17:33

Hallo,

In unserer Gemeinde liegt der Richtplan auf. Darin ist eine neue 220 kV Hochspannungsleitung eingetragen, parallel zu einer bestehenden 110 kV Leitung (ca. 230m Distanz zu unserem Wohnhaus)

Die neue Leitung ist in ca.180m Distanz zu unserem Wohnhaus und Scheune geplant und führt wie die bestehende Leitung ca 300m über unser Grundstück.

Fragen: Welche Beeinträchtigungen durch Elektosmog sind von der neuen Leitung zu erwarten und können wir Einsprache dagegen erheben?

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