Keine Aufbauten über Firsthöhe (CH)
verfasst von KlaKla , 26.06.2005, 09:28 Uhr
Bauhöhe gilt auch für Anlagen
Stadtrat will die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde beim Entscheid über Mobilfunk-Antennen ausschöpfen
Der Stadtrat will das Wiler Baureglement so abändern, dass künftig die maximale Höhe nicht nur für Bauten, sondern auch für Anlagen vorgeschrieben ist. Unter «Anlagen» fallen auch Antennen.
Heinz Kunz
Die Kompetenz der Gemeinde ist bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Gesuchen für Mobilfunk-Antennen sehr gering. Die Strahlengrenzwerte regelt der Bund mit der 1999 erlassenen Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV). Die planungs- und baurechtliche Zuständigkeit richtet sich nach kantonalem und kommunalem Recht. Für Bauten ausserhalb der Bauzone gelten die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes.
Spielraum ausschöpfen
Der Stadtrat will diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das Baureglement so ergänzt, dass die «Anlagen» (Antennen gehören zu diesen) analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Da Anlagen oft auf dem Gebäudedach vorgesehen sind, wird eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, so dass auch Dachaufbauten die zulässige Firsthöhe nicht überschreiten dürfen.
Mit solchen Höhenbeschränkungen sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen weitgehend faktisch ausgeschlossen sein.
Auf 1 Mobilfunkanlage kommen 700 Einsprüche.
Quelle:
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artike ... t=regionen