Entschädigung

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Re: Entschädigung

von Stefan 2 » 30. Juli 2005 09:40

> Der Vertrag war unterschriftsbereit und da verlangte der Landwirt
> von dem Vertreter der Betreiberfirma, dass er den Passus hineinschreibe:
> Falls eines der Tiere durch die Strahlung erkrankt, müsse der Vertrag
> als nichtig erklärt und Schadensersatz geleistet werden.
>
> Da packte der Mann seine Siebensachen zusammen unter Ausstossung
> von verschiedenen Verwünschungen (das sei unfair, eine Sauerei etc.)
>und verschwand auf Nimmerwiedersehen.

Nehmen wir mal an es wäre ein tier krank geworden.
Wie hätte man den (hier sehr relevanten) Zusammenhang zwischen Funkwellen und der Erkrankung gezogen?
Selbst wenn es die Funkwellen waren, der Bauer wird kein Geld sehen da er den Zusammenhang nicht beweisen wird können.

Re: Entschädigung

von Evi Gaigg » 30. Juli 2005 09:23

Mich hat einmal ein potenzieller Standortgeber, ein Landwirt angerufen und mir Folgendes erzählt:

Der Vertrag war unterschriftsbereit und da verlangte der Landwirt von dem Vertreter der Betreiberfirma, dass er den Passus hineinschreibe: Falls eines der Tiere durch die Strahlung erkrankt, müsse der Vertrag als nichtig erklärt und Schadensersatz geleistet werden.

Da packte der Mann seine Siebensachen zusammen unter Ausstossung von verschiedenen Verwünschungen (das sei unfair, eine Sauerei etc.) und verschwand auf Nimmerwiedersehen.

Der Landwirt, der eine grosse Viehzucht betreibt, hat sehr weise gehandelt und auf die Standortmiete verzichtet. Aus ähnlichen Fällen, wo dies nicht geschehen ist, wissen wir, wie die Landwirte heute mit Schäden in ihren Ställen kämpfen, weil sie leider auf die Aufnahme einer solchen Klausel im Vertrag verzichtet haben.

Und dann noch was zur Wertverminderung von Liegenschaften:
Diese ist real vorhanden. Ein potenzieller Käufer fragt nicht, ob die Grenzwerte, egal wie hoch oder wie niedrig, eingehalten sind, sondern er sieht die Antenne und verzichtet auf einen Kauf oder drückt auf den Preis. Wer das nicht glaubt, der frage einen Immobilienhändler oder einen Schätzbeamten.

Auch wenn der Schweizerische Hauseigentümerverband unverständlicherweise gegenteilige Behauptungen aufstellt, auch wenn von Betreiberseite, wie z.B. von der Swisscom sogar eine Werterhöhung (weil man dort mobil telefonieren kann) geltend gemacht wird, so sagen beide Seiten etwas, was der Unwahrheit entspricht und niemand soll es ernsthaft glauben.

Evi Gaigg

Re: Entschädigung

von sibylle gabriel » 30. Juli 2005 00:50

Hallo argus,

das ist es, wir bräuchten einen Anwalt, der das Ganze in die Hand nimmt brauchen wir. Wenn sich einer meldet, ich habe einige Ideen, was man alles machen kann und in Deutschland findet man Unterstützung in Sachen Rechtsartikelsuche. Ich dachte auch schon, einer der vielen Anwälte könnte doch etwas von seiner Zeit zur Verfügung stellen, um der Allgemeinheit zu dienen.
Immer mehr Menschen sind verunsichert und je mehr ich mich mit den biologischen Effekten der EMFauf die Hinaktivität auseinandersetze, je mehr bin ich der Meinung, wir sollten auf die Strasse gehen! Die Folgen von der unbeschränkten Telefoniererei werden uns als Gesellschaft teuer zu stehen kommen und es werden wider wir sein, die zahlen müssen, um die Kassen zu füllen!


Sibylle

Re: Entschädigung

von Pragmatiker » 29. Juli 2005 21:52

Hans-U. Jakob schrieb:
> Wenn Sie ...(Grenzwert) einhalten und einen Fussgänger zu Tode
> fahren, sind Sie trotzdem haftbar.

Nur wenn die Kausalität einwandfrei nachgewiesen werden kann, und sogar dann gibt's für 2 Tote etwa 2 Monate bedingt. Tja, die Richter fahren selber dicke Autos.


> Sobald ein kausaler Zusammenhang zwischen der Antenne auf seinem
> Dach und der Krankheit oder dem Tod eines Nachbarn feststeht, kann
> der Standortgeber zur Kasse gebeten werden und das mit
> Millionenforderungen. Diese Tage sind nicht mehr fern.

Mit dem letzten Satz sagen Sie es ja selber: Sie reden von der Zukunft. Ihr ursprünglicher Satz klang aber so, als reden Sie über die Gegenwart ("für Strahlenschäden haftet der Grundeigentümer als Vermieter. Art 684 und 679 ZGB.")

Das Problem beim E-Smog --besonders unterhalb der Grenzwerte-- ist ja gerade der Nachweis der Kausalität. Und selbst wenn dies irgendwann mal gelöst wird: Millionenklagen gibt's nur im US-Recht. In der Schweiz bekommt man kaum ein paar 100 Fr. Schmerzensgeld, sogar bei klarer Kausalität.

Ich habe schon zuviel erlebt (mehrere Todesfälle und bleibende Schädigungen ohne jegliche Folgen für die Verantwortlichen), um Ihre romantischen Vorstellungen vom "Rechts"system zu teilen. Das System schützt die Reichen und Mächtigen. Sonst wären ja auch die Tabakindustrie-Bosse schon lange hinter Gittern oder zumindest pleite.

Re: Entschädigung

von j. b. » 29. Juli 2005 10:23

Vielen Dank,
damit kann ich nun in die Schlacht ziehen...
Wünsche Euch ein schönes Wochenende und einen schönen 1. August,
j!

Re: Entschädigung

von Hans-U. Jakob » 29. Juli 2005 08:21

an Pragmatiker
Es gibt auch noch eine zivilrechtliche und eine kausale Haftung.
Wenn Sie mit Ihrem Auto die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit (Grenzwert) den vorgeschriebenen Lärmwert (Grenzwert) den vorgeschriebenen Abgaswert (Grenzwert) und as vorgeschriebene Pneuprofil (Grenzwert) einhalten und einen Fussgänger zu Tode fahren, sind Sie trotzdem haftbar.
Eingehaltene Grenzwerte schützen einen Hausbesitzer (Standortgeber) sowenig wie einen Autofahrer.
Sobald ein kausaler Zusammenhang zwischen der Antenne auf seinem Dach und der Krankheit oder dem Tod eines Nachbarn feststeht, kann der Standortgeber zur Kasse gebeten werden und das mit Millionenforderungen. Diese Tage sind nicht mehr fern.
Nachdem heute jedes Kind weiss, dass die Mobilfunkgrenzwerte nicht das Papier wert sind, worauf diese gedruckt wurden, muss sich ein Standortgeber sogar den Vorwurf der Fahrlässigkeit gefallen lassen.
Hans-U. Jakob

Re: Entschädigung

von argus » 29. Juli 2005 00:35

Ganz so einfach scheint es aber doch nicht zu sein. Zumindestens müsste das in den Verträgen mit den Standortgebern klar zum Ausdruck kommen. Steht das nicht explizit im Vertrag, so ist doch dieser unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen und der Standortgeber müsste von einem solchen Vertrag zurück treten können.
Kann ja nicht sein, dass bei Schäden der andere Vertragspartner dann mit dem Bescheid dasteht: Wir sind unter den Grenzwerten, daher haftet niemand, ätsch!

Eigentlich frage ich mich schon lange, ob denn unter den Forumlesern kein versierter Anwalt ist, der die Sache einmal unter die Lupe nimmt und für eine umfassende Aufklärung sorgt. Denn sicher gibt es auch unter den Anwälten schon den einen oder anderen Mobilfunkgeschädigten. Oder kennt jemand sogar einen?

argus

Re: Entschädigung

von Pragmatiker » 28. Juli 2005 22:13

> Aber Vorsicht ... Denn für Strahlenschäden, die in die ....zig Millionen
> gehen können, haftet nicht der Mobilfunkbetreiber als Mieter, sondern
> der Grundeigentümer als Vermieter.

Schön wär's! Solange es unter dem Grenzwert ist (und das ist es, dafür wurde er ja viel zu hoch festgelegt), haftet gar niemand.


> Deshalb kaufen sich die Mobilfunker keinen einzigen Quadratmeter
> Boden, sondern mieten sich überall ein. Die wissen schon warum.

Das hat fiskalische Gründe.

Re: Entschädigung

von Hans-U. Jakob » 28. Juli 2005 19:40

Die Mieten betragen 12'000 bis 15'000 Franken pro Jahr. Zahlbar für 20 Jahre zum Voraus bei Vertragsabschluss. Wer nicht clever genug verhandelt wird mit 3 bis 4000 Franken pro Jahr abgespiesen. Zahlbar jährlich. Wir haben schon Bergbauern gehabt, die glaubten mit 300 Franken jährlich hätten sie das Geschäft ihres Lebens abgeschlossen.
Die Cleversten schliessen für die Buchhaltung pro forma Verträge für 4000 ab und lassen sich die Differnz als Schwarzgeld, ohne Quittung, und steuerfrei unter dem Tisch hindurchreichen.
Bei Geschäften mit der Mafia ist alles möglich. Aber Vorsicht, wer mit dem Teufel essen will, muss einen langen Löffel haben.
Denn für Strahlenschäden, die in die ....zig Millionen gehen können, haftet nicht der Mobilfunkbetreiber als Mieter, sondern der Grundeigentümer als Vermieter. Art 684 und 679 ZGB. Deshalb kaufen sich die Mobilfunker keinen einzigen Quadratmeter Boden, sondern mieten sich überall ein. Die wissen schon warum.
Hans-U. Jakob

Entschädigung

von j.b. » 28. Juli 2005 10:06

Was bezahlen die Mobilfunkantennenbetreiber eigentlich an Private, welche sich eine Antenne auf's Haus stellen lassen? Sind das gute Beträge oder wird man da noch über's Ohr gehauen? Wäre froh um ein paar Zahlen, damit ich die Anfrage eines Anbieters möglichst gut belegt ablehnen kann.
Danke für Eure hilfe,


J

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