von Evi Gaigg » 30. Juli 2005 09:23
Mich hat einmal ein potenzieller Standortgeber, ein Landwirt angerufen und mir Folgendes erzählt:
Der Vertrag war unterschriftsbereit und da verlangte der Landwirt von dem Vertreter der Betreiberfirma, dass er den Passus hineinschreibe: Falls eines der Tiere durch die Strahlung erkrankt, müsse der Vertrag als nichtig erklärt und Schadensersatz geleistet werden.
Da packte der Mann seine Siebensachen zusammen unter Ausstossung von verschiedenen Verwünschungen (das sei unfair, eine Sauerei etc.) und verschwand auf Nimmerwiedersehen.
Der Landwirt, der eine grosse Viehzucht betreibt, hat sehr weise gehandelt und auf die Standortmiete verzichtet. Aus ähnlichen Fällen, wo dies nicht geschehen ist, wissen wir, wie die Landwirte heute mit Schäden in ihren Ställen kämpfen, weil sie leider auf die Aufnahme einer solchen Klausel im Vertrag verzichtet haben.
Und dann noch was zur Wertverminderung von Liegenschaften:
Diese ist real vorhanden. Ein potenzieller Käufer fragt nicht, ob die Grenzwerte, egal wie hoch oder wie niedrig, eingehalten sind, sondern er sieht die Antenne und verzichtet auf einen Kauf oder drückt auf den Preis. Wer das nicht glaubt, der frage einen Immobilienhändler oder einen Schätzbeamten.
Auch wenn der Schweizerische Hauseigentümerverband unverständlicherweise gegenteilige Behauptungen aufstellt, auch wenn von Betreiberseite, wie z.B. von der Swisscom sogar eine Werterhöhung (weil man dort mobil telefonieren kann) geltend gemacht wird, so sagen beide Seiten etwas, was der Unwahrheit entspricht und niemand soll es ernsthaft glauben.
Evi Gaigg
Mich hat einmal ein potenzieller Standortgeber, ein Landwirt angerufen und mir Folgendes erzählt:
Der Vertrag war unterschriftsbereit und da verlangte der Landwirt von dem Vertreter der Betreiberfirma, dass er den Passus hineinschreibe: Falls eines der Tiere durch die Strahlung erkrankt, müsse der Vertrag als nichtig erklärt und Schadensersatz geleistet werden.
Da packte der Mann seine Siebensachen zusammen unter Ausstossung von verschiedenen Verwünschungen (das sei unfair, eine Sauerei etc.) und verschwand auf Nimmerwiedersehen.
Der Landwirt, der eine grosse Viehzucht betreibt, hat sehr weise gehandelt und auf die Standortmiete verzichtet. Aus ähnlichen Fällen, wo dies nicht geschehen ist, wissen wir, wie die Landwirte heute mit Schäden in ihren Ställen kämpfen, weil sie leider auf die Aufnahme einer solchen Klausel im Vertrag verzichtet haben.
Und dann noch was zur Wertverminderung von Liegenschaften:
Diese ist real vorhanden. Ein potenzieller Käufer fragt nicht, ob die Grenzwerte, egal wie hoch oder wie niedrig, eingehalten sind, sondern er sieht die Antenne und verzichtet auf einen Kauf oder drückt auf den Preis. Wer das nicht glaubt, der frage einen Immobilienhändler oder einen Schätzbeamten.
Auch wenn der Schweizerische Hauseigentümerverband unverständlicherweise gegenteilige Behauptungen aufstellt, auch wenn von Betreiberseite, wie z.B. von der Swisscom sogar eine Werterhöhung (weil man dort mobil telefonieren kann) geltend gemacht wird, so sagen beide Seiten etwas, was der Unwahrheit entspricht und niemand soll es ernsthaft glauben.
Evi Gaigg