von Mahner » 3. September 2012 10:21
Kommenter hat Folgendes geschrieben:
Gemeinden dürfen und durften schon immer Standortplanungen durchführen, wenn sie bereit sind, diese zu finanzieren.
Richtig – aber mit dem Urteil wurde vom BVerwG eine bundesweite Rechtssicherheit ausgesprochen – das Urteil wird für andere Gemeinden, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, motivierend sein.
Ihre Kleinrederei kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Urteil für den Betreiber, eine Tochter der Telekom, eine knallharte „Klatsche“ ist.
Nochmal der entscheidende Wortlaut, den Sie scheinbar nicht erkannt haben:
„Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass den Gemeinden eine Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks nicht verwehrt ist. Da Mobilfunkanlagen städtebauliche Auswirkungen haben, dürfen die Gemeinden mit den Mitteln der Bauleitplanung Festsetzungen über ihre räumliche Zuordnung treffen(…)
Sie sind aber an einer Standortplanung im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen nicht gehindert, wenn hierfür ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass besteht. Bei ihrer Bauleitplanung haben die Gemeinden allerdings zu beachten, dass ein öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht.“(…)
Ihnen wird doch hoffentlich klar sein, dass ein Betreiber im Konfliktfall argumentieren könnte, ein "Höchstmaß von Prävention" genau dadurch herbeiführen zu können, indem er ein möglichst engmaschiges Netz aufgestellter Sender installiert, also ein Picozellensystem von Sendern die alle mit extrem niederiger Intensität senden? Forderte man Betreiber also ultimativ auf, ein "Höchstmaß von Prävention" herzustellen, wäre ein Picozellensystem der konsequenteste Weg, den diese vorschlagen könnten. Also Vorsicht mit solchen nicht durchdachten Forderungen an die Betreiber!
Ihre „Besorgnis“ ist eine Hypothese, die ich nicht teile.
Nochmal:
Ihre Meinung (Besorgnis) trifft dann aber nicht zu, wenn man sich an den „Geist“ des Urteils hält. Im Übrigen kann man aufgrund von heutigen Erfahrungen davon ausgehen, dass zukünftige interessierte Gemeinden sich entsprechend professionell beraten lassen werden,
sowohl planungstechnisch als auch juristisch gesehen!
Das Urteil stellt ein kalkulierbareres Steuerungspotential dar, als dies bisher der Fall war und bietet eine neue juristische Qualität!
Mich jedenfalls hat das Urteil richtig erfreut!!!

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Kommenter hat Folgendes geschrieben:[/b][/list]
[quote][b]Gemeinden dürfen und durften schon immer Standortplanungen durchführen, wenn sie bereit sind, diese zu finanzieren.[/b][/quote]
Richtig – aber mit dem Urteil wurde vom BVerwG eine bundesweite Rechtssicherheit ausgesprochen – das Urteil wird für andere Gemeinden, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, motivierend sein.
Ihre Kleinrederei kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Urteil für den Betreiber, eine Tochter der Telekom, eine knallharte „Klatsche“ ist.
Nochmal der entscheidende Wortlaut, den Sie scheinbar nicht erkannt haben:
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„Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass den Gemeinden eine Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks nicht verwehrt ist. Da Mobilfunkanlagen städtebauliche Auswirkungen haben, dürfen die Gemeinden mit den Mitteln der Bauleitplanung Festsetzungen über ihre räumliche Zuordnung treffen(…)
Sie sind aber an einer Standortplanung im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen nicht gehindert, wenn hierfür ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass besteht. Bei ihrer Bauleitplanung haben die Gemeinden allerdings zu beachten, dass ein öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht.“(…)
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[quote]Ihnen wird doch hoffentlich klar sein, dass ein Betreiber im Konfliktfall argumentieren könnte, ein "Höchstmaß von Prävention" genau dadurch herbeiführen zu können, indem er ein möglichst engmaschiges Netz aufgestellter Sender installiert, also ein Picozellensystem von Sendern die alle mit extrem niederiger Intensität senden? Forderte man Betreiber also ultimativ auf, ein "Höchstmaß von Prävention" herzustellen, wäre ein Picozellensystem der konsequenteste Weg, den diese vorschlagen könnten. Also Vorsicht mit solchen nicht durchdachten Forderungen an die Betreiber![/quote]
Ihre „Besorgnis“ ist eine Hypothese, die ich nicht teile.
Nochmal:
Ihre Meinung (Besorgnis) trifft dann aber nicht zu, wenn man sich an den „Geist“ des Urteils hält. Im Übrigen kann man aufgrund von heutigen Erfahrungen davon ausgehen, dass zukünftige interessierte Gemeinden sich entsprechend professionell beraten lassen werden,
sowohl planungstechnisch als auch juristisch gesehen!
Das Urteil stellt ein kalkulierbareres Steuerungspotential dar, als dies bisher der Fall war und bietet eine neue juristische Qualität!
Mich jedenfalls hat das Urteil richtig erfreut!!!
:lol: