von Pirat » 30. August 2013 10:26
Quelle
Süddeutsche Zeitung
30.08.2013
In Gräfelfing funkt"s
Verwaltungsgerichtshof genehmigt 40 Meter hohen Mast
In der heutigen Süddeutschen Zeitung, Ausgabe München-West findet man nachstehenden Artikel, welcher das „Gräfelfinger Modell“ in seiner Kompetenz bestätigt!
„München/Gräfelfing - Die geplante Errichtung eines vierzig Meter hohen Mobilfunkmastes mit maximal zehn Richtfunkantennen in dem Waldstück östlich vom TSV-Gelände ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sämtliche Anträge einer Gruppe von 17 Anliegern aus der Jahnstraße abgelehnt. Über den Einzelfall hinaus bedeutet das Urteil, dass das Gräfelfinger Mobilfunkkonzept weiterhin Bestand hat. Die Gemeinde hatte in einer auf einem Gutachten basierenden Positivplanung geeignete Standorte für Mobilfunkanlagen ausgewiesen. Das Ziel: eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit möglichst geringen Immissionen.(…)
Das schriftliche Urteil, basierend auf der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai, liegt nun vor. Wörtlich begründet der Senat unter seinem Vorsitzenden Hans-Joachim Dösing die Ablehnung mit der Feststellung, 'die Einwände der Antragsteller sind nicht geeignet, die Möglichkeit eines die Belange der Antragsteller berührenden Abwägungsfehlers aufzuzeigen. Denn entweder liegen die Einwände neben der Sache oder sind offensichtlich unzutreffend'.
Die 17 Anwohner hatten mit ihrer Klage auf eine Änderung des Bebauungsplans reagiert, die einem Mobilfunkbetreiber erlaubt, statt wie ursprünglich vorgesehen einen 32 Meter hohen einen vierzig Meter hohen Gittermast in dem kleinen Waldstück zwischen Jahnstraße und Bahnstrecke zu errichten. Damit werde 'eine Erhöhung der Immissionsbelastung der angrenzenden Wohnbebauung bewusst in Kauf genommen', rügten sie, Gleichzeitig stellten sie grundsätzlich die Vereinbarkeit eines solchen Mastes mit dem Planungsziel 'Gartenstadtcharakter' in Frage und bezweifelten zudem grundsätzlich, dass das von der Gemeinde forcierte Mobilfunkkonzept realisierbar sei. Mithin sei es 'unverhältnismäßig', den Antragstellern 'weitere Beeinträchtigungen und Vermögenseinbußen durch die zusätzliche Errichtung von 40 Meter hohen Gittermasten zuzumuten'.“
Kommentar:
Die Gemeinde hatte den Argumenten erfolgreich widersprochen:
Im bewaldeten Gebiet würde die Optik einer Sendeanlage vermindert ausschauen, eine erhöhte Strahlenbelastung sei lt. Gutachten des Münchner Umweltinstitutes nicht gegeben.
Hierzu der VGH:
„Darauf bezog sich der VGH-Senat auch in seiner Entscheidungsbegründung. Ein Gutachten des Münchner Umweltinstituts zeige, dass gegenüber den derzeit in Betrieb befindlichen Anlagen eine wirksame Reduktion der Belastung für die bebauten Wohnbereiche möglich sei. Zudem betrage der Abstand des Mastes zum nächsten Wohngebäude 83Meter. Hinzu komme der 'Vorteil der jetzt geplanten Konzentrationsstandorte, dass aufgrund der Höhe der Anlagen geringere Auswirkungen zu erwarten sind, weil über die Nachbarschaft hinweg gestrahlt wird'.“
Interessant ist darüber hinaus, dass der VGH-Senat in der Urteilsbegründung ausdrücklich das Vorhaben der Gemeinde mittels des Mobilfunkkonzeptes über die Bauleitplanung positiv herausstellt.
[url=http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=5902]Quelle[/url]
Süddeutsche Zeitung
30.08.2013
[b]In Gräfelfing funkt"s
Verwaltungsgerichtshof genehmigt 40 Meter hohen Mast[/b]
In der heutigen Süddeutschen Zeitung, Ausgabe München-West findet man nachstehenden Artikel, welcher das „Gräfelfinger Modell“ in seiner Kompetenz bestätigt!
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„München/Gräfelfing - Die geplante Errichtung eines vierzig Meter hohen Mobilfunkmastes mit maximal zehn Richtfunkantennen in dem Waldstück östlich vom TSV-Gelände ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sämtliche Anträge einer Gruppe von 17 Anliegern aus der Jahnstraße abgelehnt. Über den Einzelfall hinaus bedeutet das Urteil, dass das Gräfelfinger Mobilfunkkonzept weiterhin Bestand hat. Die Gemeinde hatte in einer auf einem Gutachten basierenden Positivplanung geeignete Standorte für Mobilfunkanlagen ausgewiesen. Das Ziel: eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit möglichst geringen Immissionen.(…)
Das schriftliche Urteil, basierend auf der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai, liegt nun vor. Wörtlich begründet der Senat unter seinem Vorsitzenden Hans-Joachim Dösing die Ablehnung mit der Feststellung, 'die Einwände der Antragsteller sind nicht geeignet, die Möglichkeit eines die Belange der Antragsteller berührenden Abwägungsfehlers aufzuzeigen. Denn entweder liegen die Einwände neben der Sache oder sind offensichtlich unzutreffend'.
Die 17 Anwohner hatten mit ihrer Klage auf eine Änderung des Bebauungsplans reagiert, die einem Mobilfunkbetreiber erlaubt, statt wie ursprünglich vorgesehen einen 32 Meter hohen einen vierzig Meter hohen Gittermast in dem kleinen Waldstück zwischen Jahnstraße und Bahnstrecke zu errichten. Damit werde 'eine Erhöhung der Immissionsbelastung der angrenzenden Wohnbebauung bewusst in Kauf genommen', rügten sie, Gleichzeitig stellten sie grundsätzlich die Vereinbarkeit eines solchen Mastes mit dem Planungsziel 'Gartenstadtcharakter' in Frage und bezweifelten zudem grundsätzlich, dass das von der Gemeinde forcierte Mobilfunkkonzept realisierbar sei. Mithin sei es 'unverhältnismäßig', den Antragstellern 'weitere Beeinträchtigungen und Vermögenseinbußen durch die zusätzliche Errichtung von 40 Meter hohen Gittermasten zuzumuten'.“[/i]
[b]Kommentar:[/b]
Die Gemeinde hatte den Argumenten erfolgreich widersprochen:
Im bewaldeten Gebiet würde die Optik einer Sendeanlage vermindert ausschauen, eine erhöhte Strahlenbelastung sei lt. Gutachten des Münchner Umweltinstitutes nicht gegeben.
Hierzu der VGH:
[i]
„Darauf bezog sich der VGH-Senat auch in seiner Entscheidungsbegründung. Ein Gutachten des Münchner Umweltinstituts zeige, dass gegenüber den derzeit in Betrieb befindlichen Anlagen eine wirksame Reduktion der Belastung für die bebauten Wohnbereiche möglich sei. Zudem betrage der Abstand des Mastes zum nächsten Wohngebäude 83Meter. Hinzu komme der 'Vorteil der jetzt geplanten Konzentrationsstandorte, dass aufgrund der Höhe der Anlagen geringere Auswirkungen zu erwarten sind, weil über die Nachbarschaft hinweg gestrahlt wird'.“[/i]
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Interessant ist darüber hinaus, dass der VGH-Senat in der Urteilsbegründung ausdrücklich das Vorhaben der Gemeinde mittels des Mobilfunkkonzeptes über die Bauleitplanung positiv herausstellt.[/b]