ARD Tagesschau 24.01.2014
20.00 Uhr
BGH-Urteil: Installation von Mobilfunkanlage bedarf Zustimmung aller Eigentümer
Siehe Video
http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 68036.html
BGH Urteil Karlsruhe am 24.01.2014:
Hausgemeinschaften dürfen nicht gegen den Willen Einzelner eine Mobilfunkanlage auf dem Dach Ihres Gebäudes beschließen.
Die Richter des BGH’s argumentieren mit dem Streit über die gesundheitlichen Gefahren durch die Antennen.
Dadurch bestehe die ernsthafte Möglichkeit, daß der Verkauf oder der Mietwert der Wohnung gemindert werde.
Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gefahr tatsächlich bestehe.
Der Fall bezieht sich auf ein Aschaffenburger Objekt.
Für den Bundesgerichtshof spielen die Grenzwerte in diesem Falle keine Rolle. Schon der Streit um mögliche Gesundheitsgefahren stelle eine Beeinträchtigung der Wohnung dar, darum müsse jeder Teilnehmer der Wohnungen, der selbst betroffen ist zustimmen, wenn die Masten errichtet werden sollen.
Weil die Klägerin dagegen ist, werden im genannten Fall keine weiteren Masten aufgestellt werden.
Das Urteil wird Breitenwirkung haben!
….
Siehe hierzu auch
BGH
Mobilfunkanlage auf Dach nur mit Zustimmung aller Eigentümer
FOCUS
24.01.2014
Wohnungseigentümer in einer Hausgemeinschaft dürfen nicht gegen den Willen Einzelner die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach beschließen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag verkündeten Urteil entschieden. Wegen des Streits um mögliche Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkantennen bestehe „zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen“, hieß es zur Begründung. Deshalb müssten alle Eigentümer die Entscheidung mittragen (Az.: V ZR 48/13).
Darauf, ob tatsächlich eine Gefahr von der Anlage ausgehe, komme es nicht unbedingt an, hatte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in der mündlichen Verhandlung gesagt. Es sei „durchaus nachvollziehbar“, wenn ein Eigentümer befürchte, dass sich eine Wohnung schlechter vermieten oder verkaufen lasse, wenn sich auf dem Dach eine Mobilfunkanlage befindet.
http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 66886.html