von Mahner » 24. Februar 2014 11:32
Kein Anspruch mehr auf Festnetzanschluss
In Österreich hat nur mehr jeder zweite Privathaushalt ein Festnetztelefon. Früher gab es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Festnetzanschluss, mittlerweile ist dieses Recht auf einen "Universaldienst" geändert worden - Gibt es keine freie Festnetzleitung, muss man sich mit einem Mobiltelefonanschluss zufrieden geben.
96 Einwohner zählt der burgenländische Ort, in den Elisabeth J. letzten Sommer umgezogen ist. Vorher hat sie sich vergewissert, dass es dort im Haus einen Telefonanschluss gibt: "Es sind eben die Buchsen da, und ich hab auch zwei Telefonmasten zum Nachbarn hin auf meinem Grund stehen." Der Einfachheit halber wollte Frau J. ihren bestehenden A1-Telekom-Vertrag mitübersiedeln - einen Kombitarif, bestehend aus Festnetz-Telefonie und Internet: "Und dann hat man mir schriftlich mitgeteilt, es ist nicht möglich, es wird in nächster Zeit keine freien Leitungen in unserem Ort geben. Ich kann mich auch nicht in eine Warteschlange einhängen, ich muss halt öfters einmal anfragen."
Elisabeth J. möchte aber aus mehreren Gründen nicht auf ein Handy angewiesen sein - wegen der Produktionsbedingungen und der Kurzlebigkeit der Geräte, auch die Handhabung und die Kosten stören sie, und sie hat Hörgeräte, die beim Handytelefonieren unangenehm jucken. Von help wollte die Pensionistin wissen, ob nicht jeder Haushalt Anspruch auf einen Festnetzanschluss hat.
Recht auf Universaldienst
Tatsächlich gab es diesen Anspruch - bis zu einer Gesetzesnovelle im Jahr 2011. Das grundsätzliche Recht auf einen Telefonanschluss gibt es nach wie vor, erklärt Gregor Goldbacher von der Telekom-Regulierungsbehörde RTR: "Das Gesetz unterscheidet aber nicht, ob es sich hierbei um einen Mobilfunkanschluss oder einen Festnetzanschluss handeln muss. Die Telekom Austria ist das verpflichtete Unternehmen, das den Universaldienst erbringen muss, und die typischen Geschäftsbedingungen sind die für einen Festnetzanschluss. Wenn allerdings A1 Telekom einen Mobiltelefonanschluss zur Verfügung stellt, der den Qualitätskriterien des Universaldiensts entspricht - das ist typischerweise eine In-Haus-Versorgung, also das muss wirklich in der Wohnung oder im Geschäftsraum funktionieren, und auch ein Internetzugang gegeben ist - dann wird man durchaus auch davon ausgehen können, dass ein Mobilfunkanschluss ausreichend ist." Persönliche Gründe gegen die Verwendung eines Mobiltelefons fallen dabei nicht ins Gewicht.
Kein Anspruch auf Breitband
Beschwerden im Zusammenhang mit Festnetzanschlüssen verzeichnet die RTR nicht oft, so Goldbacher: "Es ist ausgesprochen selten, dass ein Festnetzanschluss nicht hergestellt wird. Eher ist die Problematik im Bereich Breitband - mittlerweile ist es so, dass die meisten Nutzer und Nutzerinnen ja einen Festnetzanschluss wollen, um damit breitbandig das Internet zu nutzen. Hier gibt es größere technische Restriktionen, und da kommt es immer wieder dazu, dass ein gewünschter Anschluss nicht hergestellt werden kann. Nach dem Gesetz hat man einen Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang, und das wird so ausgelegt, dass damit schmalbandig ein Modem betrieben werden kann. Das ist nicht der klassische Breitbandanschluss."
Doch noch freie Leitung
Wir haben die Telekom gefragt, ob Frau J. tatsächlich nichts anderes übrig bleibt als regelmäßig nach einer freien Leitung zu fragen. Dazu hieß es: "Es ist natürlich jederzeit möglich, dass Kapazitäten zb. durch Umzug von Kunden frei werden. Da sich andererseits auch die Kundenwünsche über längere Zeiträume ändern können, empfehlen wir Kunden bei bestehendem Interesse, erneut eine aktuelle Kapazitätsabfrage bei uns zu veranlassen."
Wartelisten gibt es also offenbar nicht. Die Techniker hätten aber "alles nochmals kontrolliert" und "mittlerweile" gebe es eine freie Leitung für Frau J. - schon kommenden Dienstag soll der Telefon- und Internetanschluss funktionieren.
http://help.orf.at/stories/1733901/
[b]Kein Anspruch mehr auf Festnetzanschluss
In Österreich hat nur mehr jeder zweite Privathaushalt ein Festnetztelefon. Früher gab es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Festnetzanschluss, mittlerweile ist dieses Recht auf einen "Universaldienst" geändert worden - Gibt es keine freie Festnetzleitung, muss man sich mit einem Mobiltelefonanschluss zufrieden geben.[/b]
96 Einwohner zählt der burgenländische Ort, in den Elisabeth J. letzten Sommer umgezogen ist. Vorher hat sie sich vergewissert, dass es dort im Haus einen Telefonanschluss gibt: "Es sind eben die Buchsen da, und ich hab auch zwei Telefonmasten zum Nachbarn hin auf meinem Grund stehen." Der Einfachheit halber wollte Frau J. ihren bestehenden A1-Telekom-Vertrag mitübersiedeln - einen Kombitarif, bestehend aus Festnetz-Telefonie und Internet: "Und dann hat man mir schriftlich mitgeteilt, es ist nicht möglich, es wird in nächster Zeit keine freien Leitungen in unserem Ort geben. Ich kann mich auch nicht in eine Warteschlange einhängen, ich muss halt öfters einmal anfragen."
Elisabeth J. möchte aber aus mehreren Gründen nicht auf ein Handy angewiesen sein - wegen der Produktionsbedingungen und der Kurzlebigkeit der Geräte, auch die Handhabung und die Kosten stören sie, und sie hat Hörgeräte, die beim Handytelefonieren unangenehm jucken. Von help wollte die Pensionistin wissen, ob nicht jeder Haushalt Anspruch auf einen Festnetzanschluss hat.
[b]Recht auf Universaldienst[/b]
Tatsächlich gab es diesen Anspruch - bis zu einer Gesetzesnovelle im Jahr 2011. Das grundsätzliche Recht auf einen Telefonanschluss gibt es nach wie vor, erklärt Gregor Goldbacher von der Telekom-Regulierungsbehörde RTR: "Das Gesetz unterscheidet aber nicht, ob es sich hierbei um einen Mobilfunkanschluss oder einen Festnetzanschluss handeln muss. Die Telekom Austria ist das verpflichtete Unternehmen, das den Universaldienst erbringen muss, und die typischen Geschäftsbedingungen sind die für einen Festnetzanschluss. Wenn allerdings A1 Telekom einen Mobiltelefonanschluss zur Verfügung stellt, der den Qualitätskriterien des Universaldiensts entspricht - das ist typischerweise eine In-Haus-Versorgung, also das muss wirklich in der Wohnung oder im Geschäftsraum funktionieren, und auch ein Internetzugang gegeben ist - dann wird man durchaus auch davon ausgehen können, dass ein Mobilfunkanschluss ausreichend ist." Persönliche Gründe gegen die Verwendung eines Mobiltelefons fallen dabei nicht ins Gewicht.
[b]Kein Anspruch auf Breitband[/b]
Beschwerden im Zusammenhang mit Festnetzanschlüssen verzeichnet die RTR nicht oft, so Goldbacher: "Es ist ausgesprochen selten, dass ein Festnetzanschluss nicht hergestellt wird. Eher ist die Problematik im Bereich Breitband - mittlerweile ist es so, dass die meisten Nutzer und Nutzerinnen ja einen Festnetzanschluss wollen, um damit breitbandig das Internet zu nutzen. Hier gibt es größere technische Restriktionen, und da kommt es immer wieder dazu, dass ein gewünschter Anschluss nicht hergestellt werden kann. Nach dem Gesetz hat man einen Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang, und das wird so ausgelegt, dass damit schmalbandig ein Modem betrieben werden kann. Das ist nicht der klassische Breitbandanschluss."
[b]Doch noch freie Leitung[/b]
Wir haben die Telekom gefragt, ob Frau J. tatsächlich nichts anderes übrig bleibt als regelmäßig nach einer freien Leitung zu fragen. Dazu hieß es: "Es ist natürlich jederzeit möglich, dass Kapazitäten zb. durch Umzug von Kunden frei werden. Da sich andererseits auch die Kundenwünsche über längere Zeiträume ändern können, empfehlen wir Kunden bei bestehendem Interesse, erneut eine aktuelle Kapazitätsabfrage bei uns zu veranlassen."
Wartelisten gibt es also offenbar nicht. Die Techniker hätten aber "alles nochmals kontrolliert" und "mittlerweile" gebe es eine freie Leitung für Frau J. - schon kommenden Dienstag soll der Telefon- und Internetanschluss funktionieren.
http://help.orf.at/stories/1733901/