von Eva Weber » 7. Mai 2016 12:24
Das IZgMF agiert in meinen Augen zunehmend kurioser.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=61083
Spatenpauli schreibt:
"Hinterher schlau sein ist keine Kunst. Doch als vor 120 Jahren Conrad Röntgen die X-Strahlen entdeckte, war das eine Sensation, ein Jahrmarkt-Gag. Von den gefährlichen Nebenwirkungen ahnte niemand etwas. Völlig verstrahlt starben Forscher und Mediziner zu Hunderten."
"Hinterher ist man immer schlauer". Das stammt tatsächlich von Spatenpauli. Das bedeutet aber auch beim IZgMF, dass man Menschen, die
vor dem "Hinterher" schon von einer Technik betroffen waren, erst einmal niederzumachen hat, damit dem Geschäft nicht geschadet wird.
Deutlich zu sehen am Eintrag von KlaKla:
"Der Schuh-Röntgenautomat, wurde genutzt, um die richtige Schuhgröße der Kunden zu bestimmen, Anfang der 60er Jahre wurde er wegen der Röntgenstrahlen verboten."
Und tatsächlich hat trotz hunderter verstrahlter Menschen angeblich keiner was von Gefährlichkeit gewusst? Bis 1960? Bevorzugt Kinderfüße wurden in die Automaten gesteckt. Auch die meinen. Aber, dadurch dass man so gut wie keinen Pfennig Geld hatte und höchstens einmal jährlich Schuhe bekam, selten neue, war die Gefahr nicht so groß.
Gepulste elektromagnetische Felder (Mobilfunk, Radar) gelten
bis heute als unbedenklich, in keiner Weise die Gesundheit beeinträchtigend. Die IARC Einstufung in 2b "möglicherweise krebserregend" ist praktisch ad acta gelegt, es sei denn, das Handy ist direkt am Ohr. Die nicht endende Aufrüstung der Infrastruktur, um die einwandfreie Nutzung der Endgeräte sicher zu stellen, beweist die fehlende Absicht zu Vorsicht. Sollte es einmal anders sein, so haben eben welche Pech gehabt. Macht ja nichts, dass wir, das IZgMF, sie als Phobiker, nützliche Idioten etc. hingestellt haben, zugunsten von Firmen die Abschirmmaterialien anbieten. Ersteres wurde uns ja von Behörden und Medizinern vorgegeben. Wenn es einmal anders kommt, eben das "Hinterher" eintreffen sollte, stellt sich die Frage nicht mehr, wer schlussendlich die nützlichen Idioten waren und in wessen Auftrag sie handelten. Die Frage, die sich heute schon stellt, auch angesichts des Buches "Späte Lehren aus frühen Warnungen" ist, mit welchem Recht, unter einer Technik Leidende, von anderen, denen diese keine Beschwerden, sondern nur Freude bereitet, nach allen Regeln der Kunst bekämpft werden.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Hier heißt es anders: "Angebliche Unwissenheit bzw. mögliches nicht hundertprozentiges Wissen, ermöglicht beinahe alles und schützt dabei noch zuverlässig vor Strafe!"
Eva Weber
Das IZgMF agiert in meinen Augen zunehmend kurioser.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=61083
Spatenpauli schreibt:
[i]"Hinterher schlau sein ist keine Kunst. Doch als vor 120 Jahren Conrad Röntgen die X-Strahlen entdeckte, war das eine Sensation, ein Jahrmarkt-Gag. Von den gefährlichen Nebenwirkungen ahnte niemand etwas. Völlig verstrahlt starben Forscher und Mediziner zu Hunderten."[/i]
[b]"Hinterher ist man immer schlauer". [/b]Das stammt tatsächlich von Spatenpauli. Das bedeutet aber auch beim IZgMF, dass man Menschen, die[b] vor [/b]dem "Hinterher" schon von einer Technik betroffen waren, erst einmal niederzumachen hat, damit dem Geschäft nicht geschadet wird.
Deutlich zu sehen am Eintrag von KlaKla:
[i]"Der Schuh-Röntgenautomat, wurde genutzt, um die richtige Schuhgröße der Kunden zu bestimmen, Anfang der 60er Jahre wurde er wegen der Röntgenstrahlen verboten."[/i]
Und tatsächlich hat trotz hunderter verstrahlter Menschen angeblich keiner was von Gefährlichkeit gewusst? Bis 1960? Bevorzugt Kinderfüße wurden in die Automaten gesteckt. Auch die meinen. Aber, dadurch dass man so gut wie keinen Pfennig Geld hatte und höchstens einmal jährlich Schuhe bekam, selten neue, war die Gefahr nicht so groß.
Gepulste elektromagnetische Felder (Mobilfunk, Radar) gelten [b]bis heute [/b]als unbedenklich, in keiner Weise die Gesundheit beeinträchtigend. Die IARC Einstufung in 2b "möglicherweise krebserregend" ist praktisch ad acta gelegt, es sei denn, das Handy ist direkt am Ohr. Die nicht endende Aufrüstung der Infrastruktur, um die einwandfreie Nutzung der Endgeräte sicher zu stellen, beweist die fehlende Absicht zu Vorsicht. Sollte es einmal anders sein, so haben eben welche Pech gehabt. Macht ja nichts, dass wir, das IZgMF, sie als Phobiker, nützliche Idioten etc. hingestellt haben, zugunsten von Firmen die Abschirmmaterialien anbieten. Ersteres wurde uns ja von Behörden und Medizinern vorgegeben. Wenn es einmal anders kommt, eben das "Hinterher" eintreffen sollte, stellt sich die Frage nicht mehr, wer schlussendlich die nützlichen Idioten waren und in wessen Auftrag sie handelten. Die Frage, die sich heute schon stellt, auch angesichts des Buches "Späte Lehren aus frühen Warnungen" ist, mit welchem Recht, unter einer Technik Leidende, von anderen, denen diese keine Beschwerden, sondern nur Freude bereitet, nach allen Regeln der Kunst bekämpft werden.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Hier heißt es anders: "Angebliche Unwissenheit bzw. mögliches nicht hundertprozentiges Wissen, ermöglicht beinahe alles und schützt dabei noch zuverlässig vor Strafe!"
Eva Weber