von Mahner » 16. November 2016 12:41
Erster Durchbruch gegen illegale Vorgehensweise der Stromunternehmen bei Smart Meter gelungen. Die Wiener Netze GmbH akzeptiert zum ersten Mal ein gesetzeskonformes Opting-Out und baut einen neu geeichten analogen Ferrarisstromzähler anstelle des digitalen Smart Meter ein
Es hat bereits viel Widerstand von Arbeiterkammer, Konsumentenschutz, Mietervereinigung, Ärztekammer, Datenschutz usw. gegen den digitalen Stromzähler Smart Meter gegeben, da dieser in vielerlei Hinsicht problematisch ist: Er ermöglicht eine weitgehende Überwachung unserer Privatsphäre, ist anfällig für Missbrauch und Hackerangriffe, kommt finanziell und ökologisch teuer zu stehen und birgt Risiken für unsere Gesundheit. Aufgrund dieser Widerstände ist es gelungen, das Recht der StromkundInnen auf „Opting out“ gesetztlich zu verankern. Wörtlich heißt es im §83 EIWOG:
"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".
Stromunternehmen handelten bisher nicht gesetzeskonform
Mehr...Info 07.11.2016
[i]Erster Durchbruch gegen illegale Vorgehensweise der Stromunternehmen bei Smart Meter gelungen. Die Wiener Netze GmbH akzeptiert zum ersten Mal ein gesetzeskonformes Opting-Out und baut einen neu geeichten analogen Ferrarisstromzähler anstelle des digitalen Smart Meter ein
[/i]
Es hat bereits viel Widerstand von Arbeiterkammer, Konsumentenschutz, Mietervereinigung, Ärztekammer, Datenschutz usw. gegen den digitalen Stromzähler Smart Meter gegeben, da dieser in vielerlei Hinsicht problematisch ist: Er ermöglicht eine weitgehende Überwachung unserer Privatsphäre, ist anfällig für Missbrauch und Hackerangriffe, kommt finanziell und ökologisch teuer zu stehen und birgt Risiken für unsere Gesundheit. Aufgrund dieser Widerstände ist es gelungen, das Recht der StromkundInnen auf „Opting out“ gesetztlich zu verankern. Wörtlich heißt es im §83 EIWOG:
[i]"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".
[/i]
[b]Stromunternehmen handelten bisher nicht gesetzeskonform[/b]
[url=http://www.solidarwerkstatt.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1575:erster-durchbruch-gegen-smart-meter-gelungen&catid=56&Itemid=77]Mehr...Info 07.11.2016[/url]