Mein Dank geht an nobody für den Link:
viewtopic.php?f=2&t=38350
Ja, das war der eingangs erwähnte Bericht.
Eine meiner Fragen lautete:
Hat der Energieversorger eine solche Abschirmmaßnahme bestraft?
Lt. Bericht war das nicht der Fall.
Eine andere meiner Fragen:
Wie ist die Rechtslage dazu (vor allem in Deutschland, aber auch in der Schweiz)?
Dazu weiß ich noch nichts. Somit steht die Frage nach wie vor!
Hat jemand hier aus dem Forum auch den Netzwerkknoten im Treppenhaus in Alu verpackt?
Der Netzwerkknoten ist die übergeordnete Meldeeinheit, an die die Heizkostenzähler und Wasserzähler
mehrmals täglich (lt. Energieversorger) senden. Ein Netzwerkknoten bei uns nimmt die Meldungen aus 4 Wohnungen entgegen. Am Monatsende sendet er an einen ihm wiederum übergeordneten Netzwerkknoten, der auch die Daten weiterer Netzwerkknoten aufzeichnet. Vor Ende der Abrechnung wird der hierarchisch obere Netzwerkknoten abgerufen.
Wenn also der hierarchisch untere Netzwerkknoten in Alu gehüllt würde, würde die Datenübertragung von Heizkostenzählern und Wasserzählern aus mehreren Wohnungen nicht mehr klappen. [b]Hat sich das hier von den Forenmitgliedern schon mal jemand getraut?[/b]