von Hans-U. Jakob » 2. Oktober 2005 09:14
Soweit ich das gemäss unseren 500 Antennendossiers, die bei uns lagern, beurteilen kann, sieht das folgendermassen aus
Die Bahnfunkanlagen müssen in den Standortdatenblättern enthalten sein, werden aber, wenn diese in einem völlig andern Frequenzbereich arbeiten, für die Grenzwertwerteinhaltung separat ausgerechnet.
Das heisst der Bahnfunk müsste seine Grenzwerte separat einhalten und der Mobilfunk müsste seine Grenzwerte separat einhalten. Ob die beiden Werte zusammengerechnet eine Ueberschreitung ergeben, ist nach amtlicher Juristenlogik nicht von Bedeutung. (!!!)
Anders sieht es aus wenn es sich beim Bahnfunk um das neue GSM-R handelt, welches jetzt die älteren Bahnfunksysteme ablösen soll.
GSM-R läuft auf der Mobilfunkfrequenz im 900MHz-Band und muss mit dieser zusammengerechnet, die Grenzwerte einhalten auch wenn das GSM-R auf einem andern Mast angebracht ist.
Sie müssen also die Standortdatenblätter auf der Gemeindeverwaltung kopieren lassen, das ist Ihr gutes Recht, und diese eingehend studieren.
Wenn Sie darin stecken bleiben, helfen wir gerne weiter.
Fachstelle Nichtionisierende Strahlung
von Gigaherz.ch
Hans-U. Jakob
Soweit ich das gemäss unseren 500 Antennendossiers, die bei uns lagern, beurteilen kann, sieht das folgendermassen aus
Die Bahnfunkanlagen müssen in den Standortdatenblättern enthalten sein, werden aber, wenn diese in einem völlig andern Frequenzbereich arbeiten, für die Grenzwertwerteinhaltung separat ausgerechnet.
Das heisst der Bahnfunk müsste seine Grenzwerte separat einhalten und der Mobilfunk müsste seine Grenzwerte separat einhalten. Ob die beiden Werte zusammengerechnet eine Ueberschreitung ergeben, ist nach amtlicher Juristenlogik nicht von Bedeutung. (!!!)
Anders sieht es aus wenn es sich beim Bahnfunk um das neue GSM-R handelt, welches jetzt die älteren Bahnfunksysteme ablösen soll.
GSM-R läuft auf der Mobilfunkfrequenz im 900MHz-Band und muss mit dieser zusammengerechnet, die Grenzwerte einhalten auch wenn das GSM-R auf einem andern Mast angebracht ist.
Sie müssen also die Standortdatenblätter auf der Gemeindeverwaltung kopieren lassen, das ist Ihr gutes Recht, und diese eingehend studieren.
Wenn Sie darin stecken bleiben, helfen wir gerne weiter.
Fachstelle Nichtionisierende Strahlung
von Gigaherz.ch
Hans-U. Jakob