von Martin Schlatt » 31. Dezember 2021 15:22
Nach meinen Informationen verhält sich in der Angelegenheit der Kanton St.Gallen vorbildlich. Er empfiehlt den Gemeinden das Baubewilligungsverfahren bei Aktivierung des Korrekturfaktors. Die Kompetenz betreffend Baubewilligungsverfahren bei Mobilfunkanlagen liege bei den Kantonen resp. Gemeinden und nicht beim Bund. Massgebend sei nicht die Verordnung über nichtionisierende Strahlung und damit das Umweltschutzgesetz, sondern das Raumplanungsgesetz. Das rechtliche Gehör müsse gewährleistet werden. Mehrere Gemeinden seien deswegen bereits vor dem Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen. Die Aktivierung des Korrekturfaktors im Meldeverfahren musste bereits rückgängig gemacht werden, das Gesamturteil ist jedoch noch ausstehend.
Nach meinen Informationen verhält sich in der Angelegenheit der Kanton St.Gallen vorbildlich. Er empfiehlt den Gemeinden das Baubewilligungsverfahren bei Aktivierung des Korrekturfaktors. Die Kompetenz betreffend Baubewilligungsverfahren bei Mobilfunkanlagen liege bei den Kantonen resp. Gemeinden und nicht beim Bund. Massgebend sei nicht die Verordnung über nichtionisierende Strahlung und damit das Umweltschutzgesetz, sondern das Raumplanungsgesetz. Das rechtliche Gehör müsse gewährleistet werden. Mehrere Gemeinden seien deswegen bereits vor dem Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen. Die Aktivierung des Korrekturfaktors im Meldeverfahren musste bereits rückgängig gemacht werden, das Gesamturteil ist jedoch noch ausstehend.