© Solothurner Zeitung / MLZ; 28.09.2005
LeBuWa Zeitung
Nachrichten
Baugesuch genehmigen
Der Gemeinderat Riedholz hat Kenntnis genommen von einem Schreiben der Swisscom. Darin macht die Firma deutlich, dass es ihr aus technischen Gründen nicht möglich sei, eine Mobilfunkantenne bei der ARA aufzustellen. Damit muss das sistierte Baugesuch der Swisscom für den Bau der Antenne bei der Buchenstrasse jetzt abschliessend genehmigt werden. Ein Baugesuch im Übrigen, das vom Verwaltungsgericht bereits Mitte Juni bewilligt worden war. (rm)
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© Werbe Woche; 29.09.2005; Seite 13; Nummer 34
«Alle Welt würde Genf als Beispiel zitieren»
Drahtlose Zukunft In der Stadt Genf laufen seit dem Sommer WiFiPilotprojekte, doch Widerstand regt sich.
Genf als Internet-Hauptstadt wäre laut Werbefachmann Charly Schwarz für relativ bescheidene Kosten zu haben. Er schätzt die nötigen Investitionen auf rund anderthalb Millionen Franken. «Dann aber würde alle Welt Genf als Beispiel zitieren.»
Doch ganz im Gegensatz zum Prinzip «weniger Staat» soll die öffentliche Hand dieses Projekt finanzieren. Die Stadtregierung ist deshalb längst nicht so begeistert von der Idee. Christian Ferrazino, Mitglied der Alliance de Gauche und der linken Exekutive der Stadt, meint: «Genf hat andere Prioritäten als die Einrichtung von Gratis-Internetzugängen.» Immerhin war die Stadt bereit, ein Pilotprojekt zu starten, das seit dem Sommer im Parc des Bastions, dem grossen Stadtpark in der Nähe der Universität, läuft. Bis Oktober will Ferrazino evaluieren, wie häufig die Hot Spots benützt werden und welche Kosten es mit sich bringt. Falls der Versuch positiv ausfällt, soll das kostenlose WiFi-Netz auf weitere Gebiete - zunächst wohl die Genfer Quais - ausgedehnt werden. Die Installierung der Antennen - die Datenübertragung vom Laptop aus erfolgt per Funk - ist allerdings nicht unumstritten. «Die Strahlenbelastung ist kleiner als bei einer Mobiltelefonantenne, aber es handelt sich um eine zusätzliche Belastung», warnt Ferrazino. Auch die Grüne Partei fordert eine Studie zur Risikoabschätzung, bevor die Entscheide fallen.
Versuche mit Wimax-Technologie
«Wir stehen in der Tradition von Smart Geneva», wirbt derweil Schwarz weiter für seine Idee. Smart Geneva war das Projekt des damaligen Regierungsrats Guy-Olivier Segond, der in den Neunzigerjahren alle Haushalte mit Glasfaserkabeln versorgen wollte, um den Zugang zu den neuen Kommunikationstechnologien zu demokratisieren. «Die Stadt Philadelphia in den USA hat öffentliche WiFi-Antennen in den benachteiligten Vierteln installiert, um den digitalen Graben zu verhindern», weiss Schwarz - er spricht vom Graben, der sich auftut zwischen jenen, die Zugang zu den neuen Technologien haben, und jenen, die keinen Zugang haben. Genf könnte sich sogar eine flächendeckende Installation leisten: «Genf ist klein - das ist seine Grösse!» Doch Ferrazino winkt ab: «Der digitale Graben droht zwischen Norden und Süden, sicher nicht in der Stadt Genf!» Er glaube auch nicht, dass der drahtlose Internetzugang denselben Boom erleben werde wie das drahtlose Telefon. Da gebe es schon technische Grenzen. Anders als mit dem Handy könne man nicht einfach von einer Antenne zur andern wechseln. «Ich bin durchaus für Service public auch in diesem Bereich, aber nicht, wenn die Dienstleistung nach kürzester Zeit technisch überholt ist.»
Tatsächlich laufen bereits Pilotprojekte für die so genannte Wimax-Technologie (Worldwide Interoperability for Microwave Access). Wimax ist eine Art Super-WiFi mit einer Reichweite von 50 Kilometern. Dafür braucht es aber eine vom Bakom vergebene nationale Lizenz, für die die Ausschreibungen bis Ende Jahr laufen. Insgesamt sollen drei Lizenzen vergeben werden - was bedeutet, dass nur die grossen Operateure zum Zug kommen werden. (hb)
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© St. Galler Tagblatt; 29.09.2005
Stadt St. Gallen
Hauptblatt
Antennen: Kein Mietschaden
Veranstaltung des Hauseigentümerverbands HEV St. Gallen zum Thema «Handy: Ja - Antenne: Nein!»
Wann wird eine Natel Antenne bewilligt? Hat ein Mieter Anrecht auf Entschädigung, ein Eigentümer auf Schadenersatz? Die Fachstelle Umwelt und Energie und der HEV nahmen Stellung.
Daniel Stricker, der sich bei der städtischen Fachstelle Umwelt und Energie mit nicht-ionisierender Strahlung befasst, konnte sein Referat mit einer aktuellen Meldung einleiten: In vier Jahren soll es in der Schweiz mehr Handys als Einwohner geben. Dem gegenüber stehen immer wieder Konflikte um Mobilfunkantennen. Unter dem Titel «Handy: Ja - Antenne: Nein!» widmete sich der Infotreff des Hauseigentümerverbandes (HEV) dieser Problematik.
Stricker erklärte zunächst rechtliche und technische Rahmenbedingungen. Die Grenzwerte für die nicht-ionisierende Strahlung legt eine Verordnung des Bundes (NISV) fest. Die Schweiz hat mit einer maximalen Feldstärke von 4 Volt pro Meter den strengsten Anlagengrenzwert Europas. Er bezieht sich auf die Umgebung: An allen Orten mit empfindlicher Nutzung («Omen»), also zum Beispiel in Wohngebieten, an Arbeitsplätzen und in Schulen, muss dieser Grenzwert eingehalten werden. Wenn mehrere Antennen in der Nähe stehen, müssen sie ihn gemeinsam einhalten.
Bewilligt wird immer die maximale Sendeleistung einer Anlage, die aber nur selten ausgeschöpft wird. Je mehr gleichzeitig telefoniert wird, desto mehr Kanäle nimmt die Antenne in Betrieb und desto stärker strahlt sie. Eine Grundleistung erbringt sie jedoch zu jeder Zeit.
Die Fachstelle kontrolliert
Für eine Baubewilligung muss die Einhaltung des Grenzwerts von der Betreiberfirma berechnet werden. Die Fachstelle für Umwelt und Energie rechnet - zusätzlich zum baurechtlichen Verfahren - nach und überprüft die Bestimmungen mit einer Computersimulation. Wenn das Gesuch baurechtlich und technisch in Ordnung ist, muss es bewilligt werden. Nach dem Erstellen der Anlage nimmt die Fachstelle Kontrollmessungen vor.
Daniel Strickers Ausführungen über die Strahlungsintensität zeigten eines: Das Thema ist ausgesprochen kompliziert. Wie gross eine Feldstärke an einem bestimmten Punkt ist, hängt von der Strahlrichtung ab (eine Antenne strahlt wie ein Scheinwerfer, nicht wie eine Glühbirne, und das meist in drei Richtungen), vom Winkel sowie von der Entfernung zur Antenne und damit deren Höhe, von der Sendeleistung und, ob man sich im Strahlungsschatten befindet (so ist die Feldstärke im Haus, auf dem die Antenne steht, sehr klein).
HEV: Klagen abweisen
Karl Güntzel, Geschäftsführer des HEV St. Gallen, erläuterte die Haltung des HEV Schweiz. Dieser richtet sich nach der Bewilligungspraxis der Behörden: Wenn eine Anlage bewilligt ist, könnten Mietende keinen Schaden am Mietobjekt geltend machen. Der HEV empfiehlt seinen Mitgliedern, entsprechende Klagen zu bestreiten. Entsprechend bedeutet eine Mobilfunkantenne für den HEV rein objektiv auch keine Wertminderung für eine Liegenschaft, Schadenersatz kann nicht geltend gemacht werden. Dies allerdings im Wissen darum, dass technische Erkenntnisse und Rechtsprechung die Situation wieder ändern können.
Nur gerade ein Dutzend Personen war zum HEV-Infotreff gekommen. Die meisten wohnen nahe einer Anlage und beteiligten sich als Betroffene rege an der Diskussion. So wollte jemand aus dem Zilquartier wissen, wie das sei mit der Informationspflicht beim Eingang eines Baugesuches. Güntzel erklärte, dass Anstösser und Eigentümer im Umkreis von 30 Metern angeschrieben werden müssten. Einsprache erheben können aber gemäss Harry Künzle, Leiter Fachstelle Umwelt und Energie, alle Betroffenen. Im Zil waren 1999 die Anwohnenden zu spät auf ein entsprechendes Baugesuch aufmerksam geworden. Heute, so Künzle, habe man aus den Fehlern von damals gelernt und insbesondere die Visiere verbessert.
Jemand anders verstand nicht, warum Eigentümer Geld erhalten, wenn eine Firma eine Antenne auf ihr Haus stellt, aber kein Schaden am Mietobjekt entsteht. Güntzel verglich die Entschädigung an den Eigentümer mit jener, die er zugute hat, wenn ein Nachbar eine Garage auf sein Grundstück bauen will. (pem)
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© St. Galler Tagblatt; 29.09.2005
Innerrhoden
Appenzeller Zeitung
135 Einsprachen sind eingegangen
Das Gesuch für Mobilfunkantennen auf den Chemora-Silos in Appenzell löst eine Einsprachenflut aus
Appenzell. Auf den 22,5 Meter hohen Chemora-Silos sollen sechs Mobilfunkantennen und verschiedene Richtstrahlantennen angebracht werden. Gegen das Baugesuch hagelte es Einsprachen wie noch nie in Appenzell.
Toni Dörig
Man kennt sie als die Chemora-Türme, obwohl es die Firma Chemora in Appenzell nicht mehr gibt: die fünf Silos im Industriequartier Mettlen. In diesen Fabrikhallen an der Industriestrasse 19 ist heute die Firma Minger Kunststofftechnik AG tätig. Eigentümerin ist die Gawa Plast AG.
Einsprachen wie noch nie
Bereits im Jahr 1999 wurde der Firma Diax, die heute zu Sunrise gehört, ein Gesuch für eine Richtfunkanlage (Repeater) bewilligt, allerdings dann nie in Betrieb genommen. Nun haben aber Orange und Sunrise für den gemeinsamen Gebrauch ein Baugesuch für sechs Mobilfunkantennen und verschiedene Richtstrahlantennen eingereicht. Noch nie hagelte es in Appenzell Innerrhoden auf ein Baugesuch hin so viele Einsprachen, nämlich 135, wobei allerdings 34 eine Art Sammelklage bilden, die durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten wird.
Klare rechtliche Vorgaben
Einerseits kann man diese Flut von Einsprachen als erstaunlich bezeichnen. Wann eine Mobilfunkantenne bewilligt werden darf und muss, ist nämlich relativ eindeutig festgelegt. Wird die zugelassene Grenze in Sachen Strahlen überschritten, muss die Bewilligungsbehörde Nein sagen, wird sie unterschritten, muss sie im Normalfall Ja sagen.
Angst vor dem «Unsichtbaren»
Anderseits weisen die vielen Einsprachen unmissverständlich darauf hin, dass viele Menschen (nachvollziehbare) Angst vor dem unsichtbaren, unfasslichen Elektrosmog haben. Hat die Kuh wirklich verworfen wegen der Strahlenbelastung? Und wie ist mein plötzliches, regelmässiges Kopfweh zu erklären?
Viele Baugesuche im Mobilfunkbereich werden aufgrund dieser Ängste vor allem durch öffentlichen Druck verhindert. Es kann (als Beispiel) vorkommen, dass die Behörde ein Projekt aufgrund der zu erwartenden Strahlenwerte bewilligen müsste, sich die Firma aber, die ihr Gebäude als Antennen-standort zur Verfügung gestellt hat, zurückzieht, weil sie keine Einbusse aufgrund verärgerter Kunden erleiden möchte.
Nicht vor der Haustür
Im vorliegenden Fall verzichten die Einsprecher auf eine zivilrechtliche Klage, das Gemeinwerk Mettlen überprüft zurzeit aber, ob die Firma Gawa Plast AG aufgrund des Kaufvertrages überhaupt berechtigt ist, ihre Chemora-Türme als Standort für Mobilfunkantennen zur Verfügung zu stellen. Solange keine Sicherheit über die Auswirkung von Elektro-smog besteht, will - das ist einfach so - niemand Mobilfunkantennen «vor der Haustüre».
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Tages-Anzeiger; 29.09.2005; Seite 21
Zürich
REGION
Gegen Antenne
Hinwil. - Der Gemeinderat hat Sunrise den Bau einer UMTS-Antennenanlage auf einem Hochhaus beim Kindergarten Wihalden verweigert. Die Anlage erfüllt die Vorschriften, doch die Behörde argumentiert, die Gesundheit der Bevölkerung sei höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen von Sunrise. Sie entspricht damit einer von 850 Personen unterschriebenen Petition. (was)
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© Der Bund; 29.09.2005; Seite 11
Leserbriefe
Der Bund
Gewohnheitstiere
In Bern sind neue Mobilfunkantennen in Betrieb
Auf die Sommerferien 2005 schwappte eine weitere Welle von Gesuchen für neue Mobilfunkantennen über das Nordquartier: Waldstätterstrasse 19, Wankdorffeldstrasse 60, Viktoriastrasse 21, Viktoriastrasse 72. Letztgenannte Antenne bei der Post Viktoria wurde schon vor der Bewilligung illegal in Betrieb genommen. Zum Teil handelt es sich um neue Antennenstandorte, zum Teil um den Ausbau (in der Regel Aufrüstung auf UMTS) an schon bestehenden Standorten. Unter der Adresse
www.bakom.ch/ de/funk/freq_nutzung/standorte kann man sich ein Bild von der momentanen Situation machen: Im Nordquartier gibt es schon jetzt weit über 30 Antennen. Wenn wir die Sendeleistungen betrachten, herrschen die Kategorien «gross» und «mittel» vor.
Kaum steht der Beginn der Herbstferien an, erscheint schon wieder ein Baugesuch (Stadtanzeiger vom 23. September): Eine neue Antenne ist bei der Rütlistrasse 7 vorgesehen. Das Profil steht auf dem Eckgebäude Rütlistrasse/ Rodtmattstrasse. Vielleicht ist dieses Gesuch schon ein Vorbote einer neuen Welle, (seltsamerweise) wieder zu Ferienbeginn. Einer minimalen Verbesserung der so genannten Versorgung steht eine maximale Erhöhung der Strahlungsdosis von sehr vielen Leuten gegenüber. Es handelt sich dabei um Personen, die schon an die 12 000 Autos pro Tag zu verkraften haben. Man denkt jetzt wohl, wenn diese Leute sich schon nicht (mehr) gegen den Verkehr wehren, tun sie es auch nicht gegen die Exposition mit so genannter «nichtionisierender» Strahlung (NIS).
Zu diesen Aktivitäten der Mobilfunklobby möchte ich zwei Dinge sagen:
Die Unsicherheit in Sachen Gefährlichkeit des Elektrosmogs (insbesondere UMTS) war noch nie so gross wie heute. Experten geben neuerdings zu, dass bei Handy-Frequenzen eine wichtige Grundlage stark im Wanken ist: Bisher war man in Fachkreisen der Ansicht, dass allein thermische Effekte auf den Menschen einwirken, was von den Grenzwerten berücksichtigt wird. Die Hinweise, dass es - im Gegensatz zum bisherigen «Dogma» - auch nichtthermische Effekte gibt, sind in letzter Zeit auch von den Technokraten nicht mehr zu ignorieren. Auf genau diesem Dogma ist aber die Verordnung des Bundes aufgebaut («NIS-Verordnung»), nach der heute die meisten Anlagen routinemässig bewilligt werden.
Ich unterstelle den Mobilfunkbetreibern, dass sie in dieser Unsicherheitsphase möglichst viele vollendete Tatsachen schaffen wollen. Wenn bis in zirka drei Jahren gesichertere Erkenntnisse über die Schädlichkeit von UMTS vorliegen werden, haben sich vielleicht allzu viele Leute schon an die Antennen gewöhnt (analog dem Verkehr). Es wäre also nicht das erste Mal, dass sich die Bevölkerung (jedenfalls der weniger privilegierte Teil davon) dauerhaft an eine Technik gewöhnen muss, die die Gesundheit ebenso dauerhaft schädigt.
Res Hofmann, Bern
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© St. Galler Tagblatt; 28.09.2005; Seite 53
TG-Weinfelden
05-TG Thurgau
Anwohner leisten Widerstand
UMTS-Antenne auf Hotel Thurgauerhof: Sunrise lehnt Moratorium ab
Weinfelden. 33 Parteien wehren sich gegen die geplante UMTS-Antenne der Sunrise auf dem Dach des «Thurgauerhofs». Auf die Forderung, die jüngste ETH-Studie über die Auswirkungen abzuwarten, geht der Bauherr nicht ein.
jonathan fisch
«Augenschein» nannte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) und der Mobilfunkanbieter Sunrise das gestrige Treffen beim Hotel Thurgauerhof in Weinfelden. Rund 15 Anwohner waren dieser Einladung gefolgt. Sie alle haben Einsprache gegen die geplante UMTS-Antenne auf dem Hoteldach eingereicht. UMTS ist die Bezeichung für den neusten Mobilfunkstandard, der noch mehr Daten schneller übertragen kann. Insgesamt sind 33 Einsprachen eingegangen, dar-unter auch eine der Gemeinde Weinfelden.
«Das Ziel ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden», erklärte Pascal Baumgardt, Jurist des DBU zu Beginn. Im Verlaufe der Aussprache wurde bald klar: Die rechtlichen Vorschriften würden eingehalten, betonte Sunrise-Umweltbeauftragter Manfred Speckert mehrmals. Auf die Bedenken der Anwohner, die um ihre Gesundheit fürchten, ging er nur am Rande ein. Die Lage für Sunrise sei klar: «Wir brauchen die Infrastruktur dort, wo es nötig ist.» Schliesslich würde man auch keine Strassenbeleuchtungen am Dorfrand anbringen. Mit der neuen UMTS-Antenne werde die Belastung verteilt, ja sogar verringert. «Die GMS-Technologie ist 15 Jahre alt. Die Innovation hat stattgefunden», erklärte Speckert.
Angst um Gesundheit
Seine technischen Ausführungen vermochten die Anwesenden jedoch wenig zu überzeugen. «Wir haben Bedenken um unsere Gesundheit», sagte eine Anwohnerin. «Wir haben den Eindruck, dass dadurch das Lebensgefühl beeinträchtigt wird», meldete sich ein anderer. Gerade ältere Menschen würden die Belastung stärker spüren. Weiter wurde angemerkt, dass sich in unmittelbarer Nähe rund 400 Schüler (Schulhäuser Pestalozzi und Thomas Bornhauser) aufhielten. Zudem gehe es auch um die Besucher, die sich täglich im Zentrum Weinfeldens aufhielten.
Verhindert Entwicklung
«Eine Antenne wirkt auch abschreckend.» Kürzlich habe das Weinfelder Stimmvolk entschieden, das Zentrum mit der Sanierung des Marktplatzes aufzuwerten. Eine solche Antenne würde die Entwicklung verhindern. «Die Vermietbarkeit der Liegenschaften im Zentrum ist in Gefahr.»
Keine Verzögerung des Gesuchs
Nach einigen Voten wurde die Forderung nach einem Moratorim laut. «Wir fordern, dass das Gesuch zurückgestellt wird, bis die neue Studie vorliegt.» Zurzeit untersucht die ETH, welche gesundheitlichen Auswirkungen UMTS-Signale auf das Wohlbefinden des Menschen haben. Das Resultat wird per Ende Jahr erwartet. «Es gibt keinen Anlass für ein Moratorium», wies Speckert die Forderung vom Tisch. «Die Unbedenklichkeit wird nie beweisbar sein.» Es seien in diesem Zusammenhang so viele Studien im Umlauf. «Wir sind auch in zwei Jahren nicht weiter», sagte er.
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© St. Galler Tagblatt; 28.09.2005
Uzwil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Auf Orange kommt Sunrise
Mobilfunkantenne am Hummelweg: Sunrise stellt Baugesuch
niederuzwil. Die markante Mobilfunkantenne am Hummelweg soll ausgebaut werden. Auf den Masten der Firma Orange will sich auch Sunrise setzen - mit einem Richtstrahler obenauf.
phiilipp stutz
Die TDC Switzerland AG (Sunrise), domiziliert an der Thurgauerstrasse 60 in Zürich, hat der Gemeinde Uzwil ein Gesuch um Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne auf dem Areal der Firma Remund Gartenbau AG eingereicht. Zurzeit liegt das Baugesuch öffentlich auf. Die Auflagefrist dauert bis 6. Oktober.
Richtstrahler
Die Mobilfunkantenne am Hummelweg hat die Firma Orange vor vier Jahren gebaut. Nun will sich Sunrise daran «beteiligen». Zuoberst auf den Mast soll ein so genannter Richtstrahler gesetzt werden, und dadurch erhöht sich die Antenne um etwa zwei Meter.
Dem Bau der Antenne des Mobilfunkanbieters Orange war vor vier Jahren nicht geringe Opposition erwachsen. Gegen das Baugesuch waren zahlreiche Einzel- und Sammeleinsprachen eingegangen. Die Einsprecher befürchteten im Wesentlichen Auswirkungen des Elektrosmogs, störten sich am optischen Anblick und den negativen Auswirkungen auf die Wohn- und Lebensqualität.
Die vorgesehene Antenne hielt zwar die Grenzwerte der Verordnung nichtionisierender Strahlungen ein, doch hatte sich damals ein anderes Problem gestellt: die enorme Höhe.
Enorme Höhe
Mit 40 Metern wäre die Antenne beispielsweise gleich hoch geworden wie die Bühler-Hochhäuser. In der Gewerbe-Industriezone ist jedoch eine maximale Gebäudehöhe von 16,5 Metern erlaubt. Allerdings: Antennen sind nicht Bauten, sondern aus baurechtlicher Sicht Anlagen. Und für diese gelten keine generellen Höchstmasse. Lediglich die Verpflichtung setzt Grenzen, wonach auch Anlagen das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten dürfen und sich in die Umgebung einzuordnen haben. Schliesslich lehnte die Uzwiler Baukommission das Projekt aus diesen Gründen ab.
«Abgespeckte Version»
Orange wartete darauf mit einer «abgespeckten» Version am selben Standort am Hummelweg auf, und diese kam letztlich durch. Allerdings versah die Uzwiler Baukommission die Bewilligung im Jahr 2000 mit Auflagen. So muss die gesamte Antennenanlage laufend den neusten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere auch Verschärfungen der NIS-Verordnung, angepasst werden. Zudem kann die Gemeinde zulasten der Betreiberin jederzeit überprüfen lassen, ob die Grenzwerte eingehalten werden.