von hilfebrunner.ch » 11. März 2022 18:30
Grenzwerte haben uns nie geschützt. 11. März 2022
Eingeschrieben
Hiltbrunner Alfred
Höhenweg 28
3365Grasswil
Bundesrätin Sommaruga Bundeshaus Nord Persönlich 3003 Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Vielen Dank für das Schreiben von Katrin Schneeberger (BAFU-323.3-2949/8/14) vom 25.Feb 2022
Sie erwähnt u.A. Folgendes
Vor mehr als 20 Jahren habe der Bundesrat die NISV erlassen, um die Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung zu schützen.
Diese Verordnung hat die Bevölkerung nie vor Mobilfunkstrahlung geschützt, weil sie von Anfang an auf Täuschung und Irreführung ausgelegt ist!
Ich werde die Details dazu noch aufführen.
Zuerst aber das aktuelle in Kürze:
• Um den Anwender zu erreichen, werden mit 5G Hochleistung- Pulse ausgestrahlt.
• Um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten, werden die zeitlichen Abstände der einzelnen Pulse gross genug gehalten.
• Wie hoch die Leistung der einzelnen Pulse ist, wird geheim gehalten.
• Unsere Körper werden pro Sekunde mit mehreren Milliarden von Nadelstichen beschossen. Mit 300'000 km/S werden sie durch unseren Körper geschossen, sie bleiben nicht irgendwo an der Oberfläche stecken. So etwas schafft kein Akupunkteur, auch der beste Chinese nicht.
• Ob wir das zulassen wollen oder nicht, werden wir nicht gefragt. Aus unserer Welt wird einfach ein globaler Mikrowellenofen gemacht.
Es wird auch argumentiert, dass je höher die Frequenz ist, umso schlechter würden die Pulse in das Gewebe eindringen (Skineffekt).
Aber das ist ja genau die Problematik. Diese Pulse werden von der Geländebeschaffenheit, Pflanzen, Wälder, Mauern viel stärker gedämpft. Damit diese Pulse den Anwender erreichen können, muss die Spitzenleistung entsprechend erhöht werden. Letzt endlich durchdringen sie nicht nur den betreffenden Anwender, sondern alle Personen, welche zwischen Sendeantenne und dem Anwender oder hinter ihm stehen.
Die Begrenzung der Leistungsfluss- Dichte wie sie NISV) festgelegt wird, kann deshalb weder Mensch, Tier oder Pflanzen vor Schädigung schützen.
Ich bin kein Hochfrequenz- Techniker. Sie werden mit Leichtigkeit einen finden, der dies alles widerlegt. Meine Jahrzehnte langen Leiden, Untersuchungen, Behandlungen, Spitalaufenthalte würden sie auch nicht beweisen. Aber nachdem ich endlich die Zusammenhänge erkannte und geeignete Maßnehmen ergriff, erlebte ich ein Jahr lang eine Lebensqualität, welche ich schon lange nicht mehr kannte. Mir reicht dies aus, als Beweis und es tut mir leid, wenn ich all die Menschen sehe, welche keine solche Erfahrung machen konnten.
Leider geht mit 5G auch diese Erfolgsstory zu ende. Aktuell sind meine Beschwerden, und der anderen Menschen nicht mehr aushaltbar. Die Zunehmende Muskelkrämpfe konnte ich mit hoher Dosis an Magnesium nicht mehr bewältigen. Seit ich wieder meine abschirmende Schutzkleidung 24h/Tag trage, sind sie weg. Das Wichtigste, meinen Kopf kann ich leider nicht mehr schützen. Die Folgen sind fatal.
Warum die Festlegung der Grenzwerte schon immer eine Mogelei war
1. Das begann schon, als man für die Schweiz als Referenzwert V/m definierte. Eine Schädigung ist jedoch von der Leistung abhängig, welche auf uns einwirkt. Mit steigender Spannung nimmt diese im Quadrat zu.
2. Noch zur Zeit des analogen Mobilfunks der ersten Generatio (, A-Netz, B-Netz und C-Netz) war eine Festlegung der Grenzwerte in V/m halbwegs noch vertretbar. Dass man nur den Mittelwert berücksichtigte, war wohl aus damaliger Sicht vertretbar
3. Seit der Einführung der Mobilfunknetze (D-Netz und E-Netz), sind solche Grenzwerte absurd und nutzlos, weil kein mathematischer Zusammenhang zwischen Mittelwert und Spitzenwert besteht.
4. Wenn dann noch ein Mittelwert errechnet und begrenzt wird, war das schon damals ein Blödsinn im Quadrat.
5. Seit 5G ist es wohl eher Blödsinn hoch drei.
Frau Bundesrätin Sommaruga,
Ich bin überzeugt, dass Sie die riesigen Anforderungen an ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Spätestens nach dem Lesen dieses Briefes, Wissen sie Bescheid.
Ich vertraue darauf, dass ihr Gewissen es nicht zulässt, dass wegen den hunderten von Millionen Franken an Lizenzgebühren, welche in die Bundeskasse fliessen, sie in Kauf nehmen, dass das Vielfache dieser Summen für Krankheitskosten ausgegeben werden. Viel stärker muss doch auch das Leiden der Betroffenen zählen.
Als exekutive Gewalt ist der Bundesrat nicht die gesetzgebende Behörde. Aber können sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Gesetze dieser Art umgesetzt werden?
Informieren Sie umgehend alle Verantwortlichen
Handeln Sie, und das sofort, per Notrecht. Die Leiden vieler Bekannten und mir selbst sind unerträglich geworden.
5 G muss sofort abgeschaltet werden!
In Anbetracht all dieser Tatsachen ist für mich das Schreiben Ihrer Mitarbeiterin Katrin Schneeberger vom 25. 2. 22 geradezu Spott und Hohn. Ich muss "schön langsam verrecken" und sie wünscht mir viel Kraft bei der Genesung…….
Mit freundlichen Grüssen
Alfred Hiltbrunner – im Auftrag vieler von Schäden durch Verstrahlung Betroffenen.
Grenzwerte haben uns nie geschützt. 11. März 2022
Eingeschrieben
Hiltbrunner Alfred
Höhenweg 28
3365Grasswil
Bundesrätin Sommaruga Bundeshaus Nord Persönlich 3003 Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Vielen Dank für das Schreiben von Katrin Schneeberger (BAFU-323.3-2949/8/14) vom 25.Feb 2022
Sie erwähnt u.A. Folgendes
Vor mehr als 20 Jahren habe der Bundesrat die NISV erlassen, um die Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung zu schützen.
Diese Verordnung hat die Bevölkerung nie vor Mobilfunkstrahlung geschützt, weil sie von Anfang an auf Täuschung und Irreführung ausgelegt ist!
Ich werde die Details dazu noch aufführen.
Zuerst aber das aktuelle in Kürze:
• Um den Anwender zu erreichen, werden mit 5G Hochleistung- Pulse ausgestrahlt.
• Um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten, werden die zeitlichen Abstände der einzelnen Pulse gross genug gehalten.
• Wie hoch die Leistung der einzelnen Pulse ist, wird geheim gehalten.
• Unsere Körper werden pro Sekunde mit mehreren Milliarden von Nadelstichen beschossen. Mit 300'000 km/S werden sie durch unseren Körper geschossen, sie bleiben nicht irgendwo an der Oberfläche stecken. So etwas schafft kein Akupunkteur, auch der beste Chinese nicht.
• Ob wir das zulassen wollen oder nicht, werden wir nicht gefragt. Aus unserer Welt wird einfach ein globaler Mikrowellenofen gemacht.
Es wird auch argumentiert, dass je höher die Frequenz ist, umso schlechter würden die Pulse in das Gewebe eindringen (Skineffekt).
Aber das ist ja genau die Problematik. Diese Pulse werden von der Geländebeschaffenheit, Pflanzen, Wälder, Mauern viel stärker gedämpft. Damit diese Pulse den Anwender erreichen können, muss die Spitzenleistung entsprechend erhöht werden. Letzt endlich durchdringen sie nicht nur den betreffenden Anwender, sondern alle Personen, welche zwischen Sendeantenne und dem Anwender oder hinter ihm stehen.
Die Begrenzung der Leistungsfluss- Dichte wie sie NISV) festgelegt wird, kann deshalb weder Mensch, Tier oder Pflanzen vor Schädigung schützen.
Ich bin kein Hochfrequenz- Techniker. Sie werden mit Leichtigkeit einen finden, der dies alles widerlegt. Meine Jahrzehnte langen Leiden, Untersuchungen, Behandlungen, Spitalaufenthalte würden sie auch nicht beweisen. Aber nachdem ich endlich die Zusammenhänge erkannte und geeignete Maßnehmen ergriff, erlebte ich ein Jahr lang eine Lebensqualität, welche ich schon lange nicht mehr kannte. Mir reicht dies aus, als Beweis und es tut mir leid, wenn ich all die Menschen sehe, welche keine solche Erfahrung machen konnten.
Leider geht mit 5G auch diese Erfolgsstory zu ende. Aktuell sind meine Beschwerden, und der anderen Menschen nicht mehr aushaltbar. Die Zunehmende Muskelkrämpfe konnte ich mit hoher Dosis an Magnesium nicht mehr bewältigen. Seit ich wieder meine abschirmende Schutzkleidung 24h/Tag trage, sind sie weg. Das Wichtigste, meinen Kopf kann ich leider nicht mehr schützen. Die Folgen sind fatal.
[b][u]Warum die Festlegung der Grenzwerte schon immer eine Mogelei war[/u][/b]
1. Das begann schon, als man für die Schweiz als Referenzwert V/m definierte. Eine Schädigung ist jedoch von der Leistung abhängig, welche auf uns einwirkt. Mit steigender Spannung nimmt diese im Quadrat zu.
2. Noch zur Zeit des analogen Mobilfunks der ersten Generatio (, A-Netz, B-Netz und C-Netz) war eine Festlegung der Grenzwerte in V/m halbwegs noch vertretbar. Dass man nur den Mittelwert berücksichtigte, war wohl aus damaliger Sicht vertretbar
3. Seit der Einführung der Mobilfunknetze (D-Netz und E-Netz), sind solche Grenzwerte absurd und nutzlos, weil kein mathematischer Zusammenhang zwischen Mittelwert und Spitzenwert besteht.
4. Wenn dann noch ein Mittelwert errechnet und begrenzt wird, war das schon damals ein Blödsinn im Quadrat.
5. Seit 5G ist es wohl eher Blödsinn hoch drei.
Frau Bundesrätin Sommaruga,
Ich bin überzeugt, dass Sie die riesigen Anforderungen an ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Spätestens nach dem Lesen dieses Briefes, [b][u]Wissen[/u][/b] sie Bescheid.
Ich vertraue darauf, dass ihr Gewissen es nicht zulässt, dass wegen den hunderten von Millionen Franken an Lizenzgebühren, welche in die Bundeskasse fliessen, sie in Kauf nehmen, dass das Vielfache dieser Summen für Krankheitskosten ausgegeben werden. Viel stärker muss doch auch das Leiden der Betroffenen zählen.
Als exekutive Gewalt ist der Bundesrat nicht die gesetzgebende Behörde. Aber können sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Gesetze dieser Art umgesetzt werden?
Informieren Sie umgehend alle Verantwortlichen
Handeln Sie, und das sofort, per Notrecht. Die Leiden vieler Bekannten und mir selbst sind unerträglich geworden.
5 G muss sofort abgeschaltet werden!
In Anbetracht all dieser Tatsachen ist für mich das Schreiben Ihrer Mitarbeiterin Katrin Schneeberger vom 25. 2. 22 geradezu Spott und Hohn. Ich muss "schön langsam verrecken" und sie wünscht mir viel Kraft bei der Genesung…….
Mit freundlichen Grüssen
Alfred Hiltbrunner – im Auftrag vieler von Schäden durch Verstrahlung Betroffenen.