Festnetztelefon droht das Ende/Kölliken:Trotz Protest Antenn

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Festnetztelefon droht das Ende/Kölliken:Trotz Protest Antenn

von The Future's black » 26. Oktober 2005 21:05

© Die Südostschweiz; 25.10.2005

31_Computer

Ausgabe Graubünden

Festnetztelefon droht das Ende

Nokia und Motorola propagieren das Handy als einziges Telefongerät

Das traditionelle Festnetztelefon wird in Firmen und Privathaushalten zunehmend durch die Internettelefonie ersetzt. Nun kommen Mobilfunkgeräte auf den Markt, welche intern wie Internet- telefone funktionieren.

· von Hans Galli
Die Festnetztelefonie gerät immer stärker unter Druck. Im nächsten Jahr werden Nokia und Motorola Geräte auf den Markt bringen, welche Mobil- und Festnetztelefonie kombinieren. Unterwegs übertragen die Geräte die Gespräche über das Mobilfunknetz, im Haus können sie für Verbindungen über das Festnetz benützt werden. Das Angebot von Motorola, der Nummer 2 auf dem Mobilfunkmarkt, richtet sich in erster Linie an Privatkunden und kleine Unternehmen.

Von zu Hause aus über WLAN

Wer über einen Breitbandanschluss (ADSL) und ein lokales Funknetz (Wireless Local Area Network oder WLAN) verfügt, kann künftig preisgünstig über das Internet telefonieren. Die neuen Mobilfunkgeräte, welche Motorola dieser Tage im britischen Swindon präsentierte, schalten hausintern auf WLAN um. Sie können aber auch WLAN-Hotspots in Hotels, Flughäfen und an andern öffentlichen Orten nutzen. Dem Inhaber des Telefons steht somit überall, wo ein WLAN installiert ist, eine sehr leistungsfähige Verbindung zur Verfügung. Über Land telefoniert er dagegen über das herkömmliche Mobilfunknetz. Die Kombination von GSM-Mobilfunk und WLAN sei wesentlich günstiger als der neue Mobilfunkstandard UMTS, sagen Motorola-Vertreter.

Motorola kann das neue Angebot allerdings nur in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern einführen. Diese müssen in ihrem Netz Controller einbauen, welche den Übergang vom WLAN zum GSM-Mobilfunknetz sicherstellen. Da es sich um eine Kombination von Mobilfunk und Festnetz handelt, müssen die Anbieter über beide Netze verfügen. Sie befinden sich zudem im Dilemma, weil ihnen Einnahmen entgehen. Auf dem Festnetz können sie nur noch für den Anschluss und die ADSL-Gebühr Rechnung stellen. Zudem verlieren sich auch die Einnahmen für die wegfallenden Handy-Gespräche aus der Wohnung. Angesichts des wachsenden Konkurrenzkampfes und der zunehmenden Lust der Kunden, den Anbieter zu wechseln, bleibt ihnen aber wahrscheinlich keine andere Wahl, als auf das Angebot einzusteigen.

Angebot für Geschäftskunden

Im Gegensatz zu Motorola sieht Nokia die mittleren und grossen Unternehmen als Zielkunden. Der finnische Weltmarktleader im Mobilfunk hat kürzlich drei Gerätetypen vorgestellt, welche die verschiedensten Techniken nutzen. Die neuen Geräte können neben den herkömmlichen GSM-Mobilfunknetzen auch auf den UMTS-Netzen eingesetzt werden und sie verfügen über einen WLAN-Zugang. Sie sind nicht nur für die Sprachübertragung, sondern ausdrücklich auch auf den Datenverkehr ausgerichtet. Insbesondere unterstützen sie die in Unternehmen immer beliebtere E-Mail-Lösung Blackberry.

Eine von der Softwarefirma Avaya hergestellte Lösung erlaubt es, das Mobiltelefon firmenintern wie ein Festnetzgerät zu nutzen. Die entsprechende Software wird in die Hauszentrale eingebaut. Je nach Grösse und Art der Unternehmung lassen sich die Telefonkosten laut Nokia um acht bis 28 Prozent senken. Internationale Konzerne telefonieren damit intern über das Internet weltweit gratis.

Nur noch eine Telefonnummer

Neben den Gesprächskosten stellt Nokia aber auch den Effizienzgewinn in den Vordergrund. Wenn Manager, Verkäufer, Serviceangestellte und Sachbearbeiter nur noch über eine Telefonnummer verfügen, sind sie besser erreichbar. Da dieselben Geräte auch für die Bearbeitung von E-Mails und die Abfrage von Firmendaten benutzt werden, ist der Effizienzgewinn noch höher.

Im Hinblick auf die neue Welt ohne Festnetzapparate sind allerdings noch einige Probleme zu lösen. Wenn die Geräte zum ständigen Begleiter im Haus und ausserhalb werden sollen, müssen sie über sehr leistungsfähige Batterien verfügen. Fragen stellen sich im Weiteren zur Strahlenbelastung. Auch die grössten Mobilfunkanhänger räumen ein, dass stundenlanges Telefonieren mit dem Handy nicht zu empfehlen ist. Deshalb sollten die kombinierten Geräten mit Kopfhörer benutzt werden.

Gegenseitige Netzbenutzung

Dringend geregelt werden muss auch der Zugang zu den drahtlosen Netzwerken (WLAN). Heute regelt jeder Betreiber den Zugang zu seinen öffentlichen Hotspots selber. Die Tarife unterscheiden sich stark. Die Kombination von Mobilfunk und WLAN, aber auch der Einsatz von Datenkarten im Computer, werden sich nur durchsetzen, wenn die Benutzer ihre Geräte im In- und Ausland problemlos an jedem Hotspot zu vernünftigen Bedingungen einsetzen können. Diesem Thema widmete sich vergangene Woche die Konferenz der Wireless Broadband Alliance (WBA) in Pontresina im Engadin. Der WBA gehören 25 Telefongesellschaften an, darunter die Swisscom und Orange France an. Die WBA-Mitglieder verfügen weltweit über 49 000 Hotspots.

Angesichts dieses grossen WLAN-Angebots stellt sich die Frage, ob die einst hochgepriesenen UMTS-Netze überhaupt noch nötig sind. UMTS werde auf jeden Fall vorangetrieben, weil die Betreiber Milliarden für die Lizenzen bezahlt hätten, meinen Brancheninsider. Die UMTS-Netze seien aus Kapazitätsgründen nötig, heisst es auf Anfrage bei der Swisscom.
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© Mittelland Zeitung; 26.10.2005

Aarau Tabloid

Trotz Protest Antennenbau

kölliken Der Kanton hat die Baubewilligung verfügt

Der Gemeinderat Kölliken hat ein Gesuch für den Umbau und die Erweiterung einer Mobilfunkantenne bei der Autobahnraststätte abgelehnt. Der Regierungsrat hat die gegen den gemeinderätlichen Ablehnungsentscheid eingereichte Beschwerde gutgeheissen und verfügt, dass die Bewilligung innert Monatsfrist zu erteilen sei. Die Gemeinde hat die Verfahrens- und Parteikosten von rund 2800 Franken zu tragen. Massgebend bei der Beurteilung sind nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Zuständig für eine Anpassung (Verschärfung) der entsprechenden Grenzwerte ist der Bundesrat. Auf Gemeindeebene bleibt keinerlei Ermessensspielraum. Der Gemeinderat wird keine gemeindeeigenen Gebäude oder Grundstücke für das Aufstellen von entsprechenden Anlagen zur Verfügung stellen. Sollten dereinst gesicherte Forschungsergebnisse vorliegen, besteht die Möglichkeit, auf diese vorsorgliche «Schutzhaltung» zurückzukommen. Die Baubewilligung wird gemäss Beschwerdeentscheid erteilt. (ff)

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© Neue Luzerner Zeitung; 25.10.2005; Seite 19

Schwyzer Zeitung Aufschlag

Postulat

Schutz vor zu hoher Strahlung

e. In einem Postulat bittet CVP-Kantonsrat Adi Ochsner aus Wilen den Regierungsrat, Gesetzesvorlagen zum Wohle der Volksgesundheit im Bereich Mobilfunk und Telefonie zu prüfen und allenfalls auszuarbeiten. Vorliegende Studien sowie die mehrjährigen Praxiserfahrungen von Fachleuten genügen laut Ochsner längst, um das Vorsorgeprinzip endlich in die Tat umzusetzen. «Würden die gleichen Massstäbe wie bei der Medikamentenprüfung zur Anwendung gelangen, würde wohl die Strahlenbelastung im jetzigen Ausmass kaum toleriert», schreibt er.

Ochsner stellt fest, dass die vertragliche Netzabdeckungspflicht seit 2002 erfüllt sei. Ein Problem sieht er auch in den Dect-Haustelefonen, die oft sogar eine noch stärkere Strahlenbelastung in den Wohnräumen verursachten als die Mobilfunkantennen. Konkret will Ochsner wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, sich für Standards und tiefere Strahlenwerte im Bereich der Dect-Haustelefonie auf Bundesebene einzusetzen. (e)
................................................................................................© Neue Luzerner Zeitung; 25.10.2005; Seite 21

Schwyzer Zeitung Kanton

Freienbach

Kampf gegen Mobilfunk-Ausbau

spa. Rund 30 Ärzte und 30 weitere Personen aus dem Gesundheitswesen haben innert zwei Wochen als Erste den «Freienbacher Appell» unterzeichnet. «Als Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktikerinnen, Heilpraktiker, Therapeutinnen und Therapeuten sowie andere im Gesundheitswesen tätige Fachpersonen halten wir den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze für bedenklich», heisst es im Appell. Ziel ist es, einen Mobilfunk-Ausbaustopp sowie reduzierte Grenzwerte und Funkbelastungen zu erreichen, aber auch die Bevölkerung über die Gefahren zu informieren.

«Behörden bestärken»

«Ausgelöst wurde das Ganze ursprünglich durch die beiden aktuellen Mobilfunkantennen-Projekte in der Gemeinde Freienbach», erklärt Initiant Karl Durrer aus Freienbach. Sowohl gegen die geplante Antenne auf dem Bahnhofareal Pfäffikon als auch gegen jene an der Schlyffistrasse in Bäch sind jeweils über 100 Einsprachen eingegangen.

Im Grunde geht es dem «Freienbacher Appell» jedoch nicht primär um diese beiden Projekte, sondern um weit Grundsätzlicheres. «Jüngste Studien zeigen, dass die Mobilfunkstrahlung Gehirnaktivitäten beeinflusst, das Blutbild verändert, Erbgutschädigungen verursacht, die Blut-Hirnschranke beeinträchtigt und krebsfördernd wirken kann», heisst es im Begleitschreiben zur Unterschriftensammlung. Auf diese Gefahren wolle der «Freienbacher Appell» aufmerksam machen, sagt Karl Durrer.
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© St. Galler Tagblatt; 25.10.2005

Stadt St. Gallen

Hauptblatt

leserbrief

Ohrfeigen fürs Zil-Quartier

«Die Stadt und die Standorte», Tagblatt vom 22.9.2005

Der Stadtrat hat eine Einfache Anfrage zur Sunrise-Mobilfunkantenne am Zilweg 11 in St. Gallen beantwortet. Obwohl die Bauverwaltung die Antenne 1999 rechtswidrig bewilligte, hat sie mit einer Ausnahmebewilligung für die Aufrüstung mit UMTS dem Quartier jetzt noch eine zweite Ohrfeige verpasst. Die Antwort des Stadtrates ist ergänzungsbedürftig.

Es ist richtig, dass wir von der Umweltfachstelle in der Direktion von Stadtrat Fredy Brunner (FDP) bereitwillig und speditiv Informationen zur Strahlenbelastung erhielten. Die Stelle überprüft aber lediglich die Einhaltung der Grenzwerte. Für die Bewilligung ist die Baupolizeikommission in der Direktion von Stadträtin Elisabeth Beéry (SP) zuständig. Sie suchte nie das Gespräch mit der Anwohnerschaft. Gespräche sind zwar juristisch nicht zwingend, aber ein Gebot politischer Klugheit.

Nachdem das Verwaltungsgericht unser wichtigstes Argument gegen die Antenne unterstützte, zogen wir die Einsprache aus Kostengründen zurück. Wir waren nach dem Brief an Stadträtin Beéry, nach der Einfachen Anfrage und nach einem Leserbrief von 16 Anwohnern überzeugt, dass ein Entscheid ohne Gespräche politisch untragbar wäre. Trotzdem schuf die Baupolizeikommission mit der Erteilung der Ausnahmebewilligung - ohne Gespräche und noch vor der Beantwortung der Einfachen Anfrage - vollendete Tatsachen. Wir vermissen dazu eine Erklärung. Zur Fehlleistung der Bauverwaltung von 1999 kommt jetzt noch der fehlende Respekt vor den 400 Einsprechern. Die Bauverwaltung, die heute Direktion Bau und Planung heisst, kennt die Bedenken im Quartier wegen rätselhafter Krebsfälle. Zudem zeigen zwei neue Untersuchungen eine Vervielfachung der Krebsrate im Umkreis von Antennen bei einer Strahlenbelastung unterhalb der Schweizer Grenzwerte.

Man höre und staune. Da wurde 1999 eine Antenne rechtswidrig und unter nie restlos geklärten Umständen bewilligt. Zudem erhöhte Sunrise rechtswidrig die Sendeleistung. Auf Nachfrage hin behauptete das Unternehmen aber, es hätte lediglich einen bereits bewilligten Kasten montiert. Erst als die Umweltfachstelle bei einer Überprüfung die Leistungserhöhung nachwies, hat Sunrise sie zugegeben. Trotzdem gilt der Vertrauensschutz der Bauverwaltung für Sunrise, jedoch nicht für die Anwohner.

Weil Sunrise keinen Anspruch auf eine Bewilligung hatte, hätte man ihr am Verhandlungstisch Zugeständnisse abringen können. Beispiele: Bedürfnisnachweis unter Einbezug aller Mobilfunknetze, medizinische Erhebung (zum Beispiel Krebsfälle), Prüfung verschiedener Alternativen durch neutrale Fachleute oder Massnahmen zum Schutz der Anwohner. Diese landesweit einmalige Chance wurde vertan.

Viele Stadt- und Gemeindebehörden unterstützen den Kampf gegen Mobilfunkantennen. In St. Gallen fallen sie den Bürgerinnen und Bürgern in den Rücken.

Béatrice und Hans Schlauri

Zilstrasse 46, 9016 St. Gallen

Mitunterzeichner

Trudi und Franz Bock (Zilstrasse 46), Marta und Alfred Humbel (Zilstrasse 42), Rita und Hugo Kaufmann (Zilweg 8), René Köhl (Zilweg 9), Vreni und Max Naef (Zilstrasse 46), Elsi und Hasse Schreiber (Zilstrasse 54).
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.© Berner Zeitung; 22.10.2005; Seite 25

BZ-ST-Aufschlagseite

In Kürze

Nordquartier

SP will Antennen-Moratorium

Die SP Bern-Nord fordert via Einsprache ein Moratorium für eine neue UMTS-Antenne an der Rütlistrasse. Solange die langfristigen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung unklar seien, müsse «im Sinne des Vorsorgeprinzips die Gesundheit der Quartierbevölkerung Vorrang haben», schreibt die Partei. Der Bundesrat hat kürzlich Gelder für ein Nationalfondsprojekt gesprochen, um die Forschung zu Elektrosmog voranzutreiben. mgt

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© Der Bund; 22.10.2005; Seite 33

Stadt-Region

Der Bund

Kurz

Wenig Chancen für neue Mobilfunkantenne

MÜNchenbuchsee Die heftig umstrittene Mobilfunkantenne der Firma Sunrise am Ulmenweg wird wohl von der Gemeinde nicht bewilligt. «Für mich ist es klar: Eine Baubewilligung darf es für diese Antenne nicht geben», sagte Bauvorsteherin Elsbeth Maring (sp) am Donnerstag im Gemeindeparlament. Denn gemäss den gültigen Bauvorschriften seien am Ulmenweg Aufbauten verboten - Sunrise würde also eine Ausnahmebewilligung benötigen, die aber nicht erteilt werde, sagte sie. Maring weiss, wovon sie spricht: Sie ist Präsidentin der Hochbaukommission, die Ende November über das Baugesuch entscheiden wird. (rr)

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