von Hans-U. Jakob » 29. Oktober 2005 18:18
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Versuchen an die Mietverträge mit den Mobilfunkern heranzukommen und diese auf ihre Gültigkeit hin untersuchen. Vor allem prüfen ob diese von befugten Personen unterzeichnet sind.
Beispiel 1: Antenne auf Gebäude mti Stockwerkeigentum.
Hier müssen restlos alle Stockwerkeigentümer unterzeichnen. War ein einzelner nicht einverstanden, ist der Mietvertrag ungültig.
Beispiel 2: Antenne in Kirchturm. Kirchgemeindereglement durchforsten. Ist für Mietverträge die Gemeindeversammlung zuständig und der Kirchgemeinderat oder sogar nur deren Präsident/In hat eigenmächtig gehandelt, ist der Mietvertrag ebenfalls ungültig.
Beispiel 3: Antenne auf Gebäude welches im Baurecht erstellt wurde.
Wenn der Baurechtnehmer nicht im Einverständnis mit dem Grundeigentümer gehandelt hat, ist der Mietvertrag ungültig.
Falls Ungültigkeit des Mievertrages festgestellt wurde, bei der örtlichen Baupolizeibehörde die unverzügliche Stillegung und Abbruch der Anlage verlangen.
Weitere Möglichkeit (Beispiel 4)
Bei der Gemeindeverwaltung Einsicht in das damalige Antennen-Bauprojekt verlagen. Diese muss auch dann gewährt werden, wenn die Einsprachefrist längstens abgelaufen ist. Wenn man Ihnen da Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter. Bisher haben wir alle 20 Fälle mit Einsichtsverweigerung gewonnen.
Das Einsichtsrecht beinhaltet übrigens auch das Recht Kopien anzufertigen und mitzunehmen.
Dann untersuchen, ob wirklich das gebaut wurde. was im Projekt stand.
Antennentypen, Sendendeleistungen, Senderichtungen, Bauhöhen usw.
Dazu brauchen Sie einen Fachmann mit einem guten Mesgerät.
(Spektrum-Analysator)
Falls auf dem Mast etwas anderes hängt, als senrzeit projektiert wurde, bei der Baupolizeibehörde sofortige Stilllegung und Abbruch der Anlage verlangen.
In Ihrem speziellen Fall (Ihr Haus wurde gebaut als die Antenne schon stand):
Unüberbaute Grundstücke im Baugebiet müssen bei der Antennenplanung so behandelt und berechnet werden, als wenn hier schon ein Gebäude mit der maximal erlaubten Höhe stehen würde.
Ob das der Fall war sehen Sie in den Planunterlagen wie oben in Beispiel 4 beschrieben. Auch hier müssen Sie sich diese auf der Gemeindeverwaltung beschaffen.
Bei der Nachberechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ueber eines müssen Sie sich aber im Vorneherein klar sein. Wenn Sie sich mit der Mobilfunkmafia anlegen, brauchen Sie gute Nerven und einen langen Atem. Freundlichkeiten und Anstand helfen Ihnen da gar nicht. Liebe Gespräche und Bitten noch viel weniger. Da gibt es nur eingeschriebene Briefe im Klartext. Und allfällige Abbruchverfügungen wenn nötig mit Polizeigewalt durchsetzen.
Viel Glück und viel Vergnügen,
Hans-U. Jakob, Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Versuchen an die Mietverträge mit den Mobilfunkern heranzukommen und diese auf ihre Gültigkeit hin untersuchen. Vor allem prüfen ob diese von befugten Personen unterzeichnet sind.
Beispiel 1: Antenne auf Gebäude mti Stockwerkeigentum.
Hier müssen restlos alle Stockwerkeigentümer unterzeichnen. War ein einzelner nicht einverstanden, ist der Mietvertrag ungültig.
Beispiel 2: Antenne in Kirchturm. Kirchgemeindereglement durchforsten. Ist für Mietverträge die Gemeindeversammlung zuständig und der Kirchgemeinderat oder sogar nur deren Präsident/In hat eigenmächtig gehandelt, ist der Mietvertrag ebenfalls ungültig.
Beispiel 3: Antenne auf Gebäude welches im Baurecht erstellt wurde.
Wenn der Baurechtnehmer nicht im Einverständnis mit dem Grundeigentümer gehandelt hat, ist der Mietvertrag ungültig.
Falls Ungültigkeit des Mievertrages festgestellt wurde, bei der örtlichen Baupolizeibehörde die unverzügliche Stillegung und Abbruch der Anlage verlangen.
Weitere Möglichkeit (Beispiel 4)
Bei der Gemeindeverwaltung Einsicht in das damalige Antennen-Bauprojekt verlagen. Diese muss auch dann gewährt werden, wenn die Einsprachefrist längstens abgelaufen ist. Wenn man Ihnen da Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter. Bisher haben wir alle 20 Fälle mit Einsichtsverweigerung gewonnen.
Das Einsichtsrecht beinhaltet übrigens auch das Recht Kopien anzufertigen und mitzunehmen.
Dann untersuchen, ob wirklich das gebaut wurde. was im Projekt stand.
Antennentypen, Sendendeleistungen, Senderichtungen, Bauhöhen usw.
Dazu brauchen Sie einen Fachmann mit einem guten Mesgerät.
(Spektrum-Analysator)
Falls auf dem Mast etwas anderes hängt, als senrzeit projektiert wurde, bei der Baupolizeibehörde sofortige Stilllegung und Abbruch der Anlage verlangen.
In Ihrem speziellen Fall (Ihr Haus wurde gebaut als die Antenne schon stand):
Unüberbaute Grundstücke im Baugebiet müssen bei der Antennenplanung so behandelt und berechnet werden, als wenn hier schon ein Gebäude mit der maximal erlaubten Höhe stehen würde.
Ob das der Fall war sehen Sie in den Planunterlagen wie oben in Beispiel 4 beschrieben. Auch hier müssen Sie sich diese auf der Gemeindeverwaltung beschaffen.
Bei der Nachberechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ueber eines müssen Sie sich aber im Vorneherein klar sein. Wenn Sie sich mit der Mobilfunkmafia anlegen, brauchen Sie gute Nerven und einen langen Atem. Freundlichkeiten und Anstand helfen Ihnen da gar nicht. Liebe Gespräche und Bitten noch viel weniger. Da gibt es nur eingeschriebene Briefe im Klartext. Und allfällige Abbruchverfügungen wenn nötig mit Polizeigewalt durchsetzen.
Viel Glück und viel Vergnügen,
Hans-U. Jakob, Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch