von Elisabeth Buchs » 8. November 2005 08:33
Hallo Antihandy
Der Verfasser des Textes über das UMTS-Urteil auf der Hauptseite ist Herr Jakob und bei diesem könnten Sie das Urteil erhalten und nähere Angaben dazu bekommen. Sie können sich jedoch auch bei der Staatskanzlei Sitten erkundigen.
Dass ein Kanton ein solches Urteil hat, ist ein Grund zur Freude und wird hoffentlich von den andern Kantonen nachgeahmt, auch wenn es nur auf Grund der Messempfehlung ist und offiziell nicht aus gesundeitlichen Gründen.
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Buchs
Hallo Antihandy
Der Verfasser des Textes über das UMTS-Urteil auf der Hauptseite ist Herr Jakob und bei diesem könnten Sie das Urteil erhalten und nähere Angaben dazu bekommen. Sie können sich jedoch auch bei der Staatskanzlei Sitten erkundigen.
Dass ein Kanton ein solches Urteil hat, ist ein Grund zur Freude und wird hoffentlich von den andern Kantonen nachgeahmt, auch wenn es nur auf Grund der Messempfehlung ist und offiziell nicht aus gesundeitlichen Gründen.
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Buchs