SO: Kommission für Umwelt und Energie: Elektrosensibilität

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Re: SO: Kommission für Umwelt und Energie: Elektrosensibilit

von Hans-U. Jakob » 22. November 2005 18:45

Die Kommissiöndler werden sich noch wundern!
Hans-U. Jakob

SO: Kommission für Umwelt und Energie: Elektrosensibilität

von The Future's black » 22. November 2005 17:20

© Berner Rundschau / MLZ; 21.11.2005

.Mittelland BE Zeitung

«Keinerlei Spielraum bei UMTS»

Solothurn Bericht zu Mobilfunkantennen

Fabian Gressly

Welchen Einfluss hat eine Gemeinde auf die Baubewilligung von Mobilfunkantennen? Diese Frage stellte man sich in der Stadt Solothurn, und nun liegt die Antwort der Kommission für Umwelt und Energie vor. Sie kommt zum Schluss: Die Gemeinde hat keinerlei Entscheidungsspielraum, solange der Mobilfunkbetreiber die Auflagen erfüllt.

«Es wurden verschiedene Baugesuche eingereicht», ruft Werner Stebler, Leiter des Stadtbauamtes und Vizepräsident der Kommission für Umwelt und Energie, in Erinnerung. Gegen die habe es auch mehr Widerstand gegeben als bisher. Besonders eine an der Benedikt-Hugi-Strasse geplante UMTS-Antenne mobilisierte vor knapp einem Jahr 500 Einsprecher und 2000 Petitionäre.

Anspruch auf Baubewilligung

Nun hat die Kommission für Umwelt und Energie zuhanden des Stadtpräsidenten einen Bericht verfasst. Er zeigt die Problematik auf, in welcher die Gemeinden stecken: Werden die auf Bundesebene festgelegten Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung eingehalten, muss das Baugesuch bewilligt werden.

Zu den Moratorien für die Bewilligung von UMTS-Antennen, wie sie einige Gemeinden anstrebten, wird konstatiert: «Wer ein Gesuch stellt, hat auch einen Rechtsanspruch darauf, dass dieses behandelt wird.» Und: «Das Bundesgericht hat verschiedentlich festgestellt, dass eine Baubewilligung erteilt werden muss, sofern keine Gründe des Ortsbild- oder Heimatschutzes dagegen sprechen und kein Bundesrecht verletzt wird.» Auch der Zürcher Regierungsrat habe jüngst ein Moratorium der Gemeinde Stäfa aufgehoben.

Die Kommission kommt nicht nur zum Schluss, dass die Gemeinde keinerlei Entscheidungsspielraum hat, solange der Mobilfunkbetreiber die Auflagen erfüllt. Der Bund habe zudem an die Vergabe der Konzessionen den Auftrag geknüpft, dass die Funkzellen bzw. Mobilfunkantennen der Betreiber das Versorgungsgebiet vollständig abdecken.

Bevölkerung ernst genommen

Man nehme die Verunsicherung der Bevölkerung auf allen Ebenen ernst, schreibt die Kommission. Eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Elektrosmog - «vergleichbar mit Wetterfühligkeit» - sei denkbar. Sie dürfe aber aufgrund des heutigen Erkenntnisstandes nicht mit Gesundheitsschädigung gleichgesetzt werden. Die Kommission stellt aber auch allgemeiner fest: Die Bevölkerung ist immer und überall von elektrischem Strom umgeben - und damit auch der von jedem Gerät ausgehenden Strahlung, dem Elektrosmog: «Die auf uns einwirkende elektromagnetische Gesamtbelastung setzt sich aus den von aussen einwirkenden Feldern (wie Mobilfunksendern) und den von uns selbst im Haushalt oder Büro verursachten Feldern zusammen.»

Die umstrittene Antenne in der Weststadt übrigens wurde von den städtischen Behörden bewilligt. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid liegt derzeit beim Kanton.

Mehr Informationen über den Bericht im Internet: www.stadt-solothurn.ch

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