OKA - was bedeutet kurzfristig?

Antwort erstellen


Um automatische Eingaben zu unterbinden, müssen Sie die nachfolgende Aufgabe lösen.
Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: OKA - was bedeutet kurzfristig?

Re: OKA - was bedeutet kurzfristig?

von mips » 24. November 2005 07:56

Leider ist das zulässig - wenn zum Beispiel die Freibeete einer Gärtnerei mit 10V/m exponiert sind, so muss dort lediglich der Immissionsgrenzwert eingehalten werden, auch wenn dort in den Sommermonaten Gärtner täglich während 8 Stunden arbeiten. Auch Dachdecker geniessen keinen Schutz bei ihrer Arbeit.

Re: OKA - was bedeutet kurzfristig?

von Andreas Witschi » 23. November 2005 23:36

Meine Frage war, um sie präziser zu stellen:

> Wie lange darf sich ein Mensch an einem OKA (in diesem Falle direkt unter der Antennenanlage auf dem Flachdach) aufhalten?

Ich glaube sicher nicht 2 Wochen lang ca. 6 bis 8 Stunden täglich.

Gibt es eine juristisch wasserdichte Definition von 'kurzfristig' in der Bedeutung OKA ?

Danke und Grüsse
Andreas Witschi

Re: OKA - was bedeutet kurzfristig?

von mips » 23. November 2005 17:11

Alle Orte die nicht als OMEN gelten (Orte mit empfindlicher Nutzung) gelten als OKA.

Omen sind:
- Wohnräume, Schulen, Kindergärten
- Arbeitsräume (indoor), in denen an mehren Tagen pro Woche über mehrere Stunden gearbeitet wird.
- Kinderspielplätze die in Zonenplänen als solche ausgewiesen sind (kennt jemand einen Zonenplan, in dem Kinderspielplätze expizide als solche ausgewiesen werden?).

OKA - was bedeutet kurzfristig?

von Andreas Witschi » 23. November 2005 15:20

Hallo Forum,

OKA bezeichnet die Orte für kurzfristigen Aufenthalt.

Die Immissionsgrenzwerte (IGW) für OKA sind:

- GSM: zwischen 41 und 58 V/m
- UMTS: 61 V/m

Der IGW muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen auch nur kurzfristig aufhalten können(Anm.: typischerweise auf Flachdächern, u. dgl.)

> Die Frage ist nun, was heisst 'kurzfristig' ?

Situation:
Auf dem Nachbargebäude meines Büros sind Bauarbeiter schon zwei Wochen damit beschäftigt, die Fassaden und Flachdach-Partien zu renovieren, malen usw.

Die Antenneanlage ist eine starke GSM/UMTS-Anlage.

Die Bauarbeiter tragen keinen erkennbaren Schutz und sind womöglich gar nicht im Bild über die Gefahr, der sie ausgesetzt sind.

Wie vorgehen? Wo am besten melden?

(Vom IGW her betrachtet ist bestimmt einmal mehr alles innerhalb der gesetzl. Grenzwerte - daher die Frage, was heisst 'kurzfristiger' Aufenthalt)


MfG,
Andreas Witschi

Nach oben