von Andreas Witschi » 23. November 2005 15:20
Hallo Forum,
OKA bezeichnet die Orte für kurzfristigen Aufenthalt.
Die Immissionsgrenzwerte (IGW) für OKA sind:
- GSM: zwischen 41 und 58 V/m
- UMTS: 61 V/m
Der IGW muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen auch nur kurzfristig aufhalten können(Anm.: typischerweise auf Flachdächern, u. dgl.)
> Die Frage ist nun, was heisst 'kurzfristig' ?
Situation:
Auf dem Nachbargebäude meines Büros sind Bauarbeiter schon zwei Wochen damit beschäftigt, die Fassaden und Flachdach-Partien zu renovieren, malen usw.
Die Antenneanlage ist eine starke GSM/UMTS-Anlage.
Die Bauarbeiter tragen keinen erkennbaren Schutz und sind womöglich gar nicht im Bild über die Gefahr, der sie ausgesetzt sind.
Wie vorgehen? Wo am besten melden?
(Vom IGW her betrachtet ist bestimmt einmal mehr alles innerhalb der gesetzl. Grenzwerte - daher die Frage, was heisst 'kurzfristiger' Aufenthalt)
MfG,
Andreas Witschi
Hallo Forum,
OKA bezeichnet die Orte für kurzfristigen Aufenthalt.
Die Immissionsgrenzwerte (IGW) für OKA sind:
- GSM: zwischen 41 und 58 V/m
- UMTS: 61 V/m
Der IGW muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen auch nur kurzfristig aufhalten können(Anm.: typischerweise auf Flachdächern, u. dgl.)
> Die Frage ist nun, was heisst 'kurzfristig' ?
Situation:
Auf dem Nachbargebäude meines Büros sind Bauarbeiter schon zwei Wochen damit beschäftigt, die Fassaden und Flachdach-Partien zu renovieren, malen usw.
Die Antenneanlage ist eine starke GSM/UMTS-Anlage.
Die Bauarbeiter tragen keinen erkennbaren Schutz und sind womöglich gar nicht im Bild über die Gefahr, der sie ausgesetzt sind.
Wie vorgehen? Wo am besten melden?
(Vom IGW her betrachtet ist bestimmt einmal mehr alles innerhalb der gesetzl. Grenzwerte - daher die Frage, was heisst 'kurzfristiger' Aufenthalt)
MfG,
Andreas Witschi