von Hans-U.Jakob » 4. Mai 2002 09:20
Zur Zeit ist eine Verhinderung von Mobilfunkantennen nur über die Standortvermieter möglich.
Die NIS-Verordnung des Bundesrates setzt alle andern Bürgerrechte ausser Kraft.
Das heisst, man muss in einer Gemeinde dafür sorgen, dass die Mobilfunkgesellschaften keine Standorte mehr anmieten können.
Potenzielle Standortvermieter müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das volle finanzielle Risiko für Strahlenschäden in der Nachbarschaft tragen. Nach Art.684 ZGB ist nur der Landeigentümer für Strahlenschäden haftbar, welche von seinem Grundstück oder von seinem Hausdach ausgehen und niemand sonst.
Das kann in die Millionen gehen. Versicherbar sind Strahlenschäden nicht. Die Mobilfunkgesellschaften als Mieter sind da aus der Verantwortung draussen.
Potenzielle Standortvermieter können auch mit Boykott bedroht werden, wenn es sich dabei um Verkaufsgeschäfte handelt.
Jede Gemeinde hat ein Gemeindereglement und ein Baureglement.
Hier kann mit einem Gemeindeversammlungsbeschluss ein Passus aufgenommen werden, dass die Gemeinde als Land- oder Liegenschaftsbesitzer keine Antennenstandorte zur Verfügung stellen darf. Hier sind die politischen Gemeinden frei in der Entscheidung.
Dasselbe gilt für Kirchgemeinden, Burgergemeinden oder Schulgemeinden.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob
Zur Zeit ist eine Verhinderung von Mobilfunkantennen nur über die Standortvermieter möglich.
Die NIS-Verordnung des Bundesrates setzt alle andern Bürgerrechte ausser Kraft.
Das heisst, man muss in einer Gemeinde dafür sorgen, dass die Mobilfunkgesellschaften keine Standorte mehr anmieten können.
Potenzielle Standortvermieter müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das volle finanzielle Risiko für Strahlenschäden in der Nachbarschaft tragen. Nach Art.684 ZGB ist nur der Landeigentümer für Strahlenschäden haftbar, welche von seinem Grundstück oder von seinem Hausdach ausgehen und niemand sonst.
Das kann in die Millionen gehen. Versicherbar sind Strahlenschäden nicht. Die Mobilfunkgesellschaften als Mieter sind da aus der Verantwortung draussen.
Potenzielle Standortvermieter können auch mit Boykott bedroht werden, wenn es sich dabei um Verkaufsgeschäfte handelt.
Jede Gemeinde hat ein Gemeindereglement und ein Baureglement.
Hier kann mit einem Gemeindeversammlungsbeschluss ein Passus aufgenommen werden, dass die Gemeinde als Land- oder Liegenschaftsbesitzer keine Antennenstandorte zur Verfügung stellen darf. Hier sind die politischen Gemeinden frei in der Entscheidung.
Dasselbe gilt für Kirchgemeinden, Burgergemeinden oder Schulgemeinden.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob