von The Future's Black » 1. Dezember 2005 14:26
© St. Galler Tagblatt; 30.11.2005
Kanton St. Gallen
Hauptblatt
Die Vorgaben werden eingehalten
Das Amt für Umwelt von Appenzell Ausserrhoden setzt Kontrollkonzept für
Mobilfunkantennen um
Ausserrhoden. In Ausserrhoden werden bei sämt lichen Mobilfunkantennen die
gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die aktuellen Leistungen liegen
deutlich unter den bewilligten Werten. Das ergaben die vom kantonalen Amt
für Umweltschutz gemachten Messungen.
In Appenzell Ausserrhoden wurden bisher insgesamt 67 Baugesuche für
Mobilfunkantennen eingereicht und bearbeitet. Ein Teil der Baugesuche wurde
laut Mitteilung des Departements Bau und Umwelt durch die Gesuchsteller
zurückgezogen, teilweise wurden Gesuche abgelehnt oder trotz erteilter
Bewilligung nicht erstellt. So seien bis heute an 35 Standorten Antennen
durch die drei Anbieter Swisscom, Orange und Sunrise erstellt und in Betrieb
genommen worden. Laut dieser Betreiber ist der Ausbau der Netze noch nicht
abgeschlossen und neue Antennenstandorte werden abgeklärt. Es werden also
noch weitere Baugesuche folgen. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der
kontinuierlichen Anpassung an neue Techniken (UMTS etc.). Die Zahl der
Nutzer der mobilen Kommunikation in der Schweiz ist seit 1990 rasant
angestiegen. Diese Entwicklung erforderte auch den stetigen Ausbau des
Antennennetzes in der Schweiz. Bestehende Anlagen wurden ausgebaut und neue
Standorte mussten gefunden werden.
Dreistufiges Kontrollkonzept
In der Bevölkerung gehen die Meinungen über die Auswirkungen von
Mobilfunkantennen auf die Anwohner weit auseinander. Viele haben Angst vor
gesundheitsschädigenden Auswirkungen. Der Bund hat darum in der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) die verbindlichen
Grenzwerte festgelegt. Vorschriften sind nur glaubwürdig und wirkungsvoll,
wenn sie kontrolliert werden. Das Amt für Umwelt überprüft die bestehenden
Antennen deshalb laufend.
Eine erste Kontrolle findet bei jeder Baueingabe statt. Das Amt für Umwelt
prüft bei allen Gesuchen, ob rechnerisch die Vorgaben der NISV eingehalten
sind und verlangt nötigenfalls auch Abnahmemessungen. Ist die Antenne
bewilligt und erstellt, findet eine Kontrolle in den Betriebszentralen der
Betreiber statt. Dort wird überprüft, ob alle Einstellungen den bewilligten
Unterlagen entsprechen. Dazu gehören die Angaben betreffend Antennentyp,
Montageart, Sendeleistung, Abstrahlrichtung und Neigungswinkel. Weiter
werden unabhängige und unangemeldete Messungen der Strahlenbelas-tung im
Umfeld von Antennenanlagen im Auftrag des Amts für Umwelt (AfU) durchgeführt.
Befriedigende Ergebnisse
Bei dieser Kontrolltätigkeiten im Herbst 2004 in den Zentralen der Anbieter
wurden alle Antennenanlagen kontrolliert. Dabei wurden laut Mitteilung des
Departements keine Mängel festgestellt, die übermässige Strahlen-emissionen
zur Folge haben. Die Kontrollen hätten zudem gezeigt, dass an vielen Orten
bis heute nur ein Teil der bewilligten Antennen betrieben werde. Die
Befürchtung, dass sich die Antennenbetreiber nicht an die bewilligten
Anlagedaten halten würden, habe sich nicht bewahrheitet. Künftig würden
periodische Stichproben durchgeführt.
Kontrollmessungen
Ab März 2005 wurden an verschiedenen Orten von den Netzbetreibern
unabhängige und unangemeldete Messungen durchgeführt. Im Zusammenhang mit
einem Antennen-Baugesuch in Teufen wurde nach Angaben des Ausserrhoder
Departements Bau und Umwelt das Umfeld aller Antennen auf dem Gemeindegebiet
gemessen. Es ging einerseits um die Kontrolle der Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und andererseits um die Ermittlung der aktuellen
Strahlenbelastung im Siedlungsgebiet und im Umfeld der einzelnen Antennen.
Auch in Speicher, Herisau, Waldstatt und Heiden wurden einzelne Messungen
durchgeführt. Die Ergebnisse hätten die vorgängigen Kontrollen in den
Zentralen der Anbieter bestätigt: Die Grenzwerte würden eingehalten und die
aktuellen Leistungen lägen deutlich unter den bewilligten Werten. Trotz der
guten Beurteilung der aktuellen Situation wird in der Mitteilung betont,
dass das Amt für Umwelt wachsam bleibe und auch künftig konsequent
Kontrollen durchführen werde. (apz/pd)
............................................................................................
© St. Galler Tagblatt; 01.12.2005; Seite 50
TG-Amriswil
05-TG Thurgau
Sunrise rekurriert gegen Entscheide
Die Diskussion um zwei neue UMTS-Antennen in Amriswil geht in eine neue
Runde: Sunrise, die die beiden Antennen an der Weinfelderstrasse und an der
Poststrasse errichten wollte, hat gegen die beiden ablehnenden Entscheide
des Stadtrates Rekurs eingelegt. Der Stadtrat hatte vor Kurzem die
Einsprachen gegen die beiden Baugesuche mit insgesamt über 250
Unterschriften gutgeheissen. Nun wird der Kanton über die beiden Rekurse der
Sunrise entscheiden müssen. Laut Bauverwalter Martin Belz liegen der Stadt
Amriswil derzeit die beiden Rekursschriften noch nicht vor. Die Stadt habe
aber auf jeden Fall das Recht, sich als Vorinstanz zu den Rekursen zu
äussern. Entscheidet der Kanton im Sinne der Stadt Amriswil, wird die
Sunrise die Möglichkeit haben, diesen Entscheid zunächst beim
Verwaltungsgericht und eventuell später beim Bundesgericht anzufechten. Gibt
der Kanton hingegen der Rekurrentin Recht, wird es der Stadt Amriswil
möglich sein, den Entscheid vor das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Amriswil hatte die Ablehnung der beiden Baugesuche mit dem
Umweltschutzgesetz begründet, wonach ein Schutz der Bevölkerung vorrangig
ist. Der Stadtrat meinte unter anderem, es könnte nicht abgeschätzt werden,
wie sich die Gesamtstrahlenbelastung auswirken würde. (rk)
.............................................................................................
© Mittelland Zeitung; 01.12.2005
Baden Tabloid
Rückzug in Sachen Mobilfunk
Gebenstorf Bundesgericht stützt Interessen der Gemeinde nicht.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates für den Neubau einer
Mobilfunkantenne im Gebiet Schächli hatte der Gemeinderat beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vorsorgliche Beschwerde eingereicht.
Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht in Sachen UMTS-Antenne im Kappelerhof
in Baden ein Urteil gefällt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde
abgewiesen. Somit sei seiner Beschwerde weitgehend der Boden entzogen,
stellt der Gemeinderat Gebenstorf fest. Er sieht sich gezwungen, die
vorsorgliche Beschwerde wahrscheinlich zurückzuziehen. (gd)
..............................................................................................
© Neue Luzerner Zeitung; 26.11.2005; Seite 22
Zuger Zeitung Leserbriefe
Brillen und Telefone können Elektrosmog verstärken
«Schaden elektrische Geräte im Schlafzimmer?», Ratgeber Neue ZZ vom 21.
November.
Ich teile die Ansicht von Dr. W. Karrer, dass man alle möglichen
Schadstoffquellen nicht nur elektrische von sich fern halten soll. Ich
möchte anschliessend noch auf die Fragen von E. M. in G. eingehen, die der
Ratgeber leider nicht beantwortete. Es ging um Radiowecker, Festtelefon,
elektrisch verstellbare Betten, Magnetresonanzsystem sowie andere Geräte im
Schlafzimmer, und ob diese unsere Gesundheit negativ beeinflussen könnten.
Elektrische Geräte erzeugen immer elektromagnetische Felder, die mit der
Distanz exponentiell schwächer werden. Es hängt davon ab, wie nahe Geräte
zum Körper liegen und ob es elektromagnetisch leitende Teile, z. B. aus
Eisen, hat, die die Feldlinien anziehen und das natürliche Erdmagnetfeld
verändern.
Ein netzbetriebener Radiowecker enthält einen Transformator, der ein
elektromagnetisches Feld erzeugt. Im soeben herausgekommenen Buch vom
Anzeiger: «Gesundheitsrisiko Elektrosmog» steht: «Wenn der netzbetriebene
Elektrowecker 20 Zentimeter vom Kopf entfernt auf dem Nachttisch oder der
Bettablage steht, verursacht er jede Nacht ein Feuerwerk von elektrischen
und magnetischen Feldern, die ziemlich genau denjenigen entsprechen, die
direkt unter Hochspannungsleitungen entstehen.» Und weiter heisst es: «Ein
bis zwei Meter Abstand sind meistens genug. Ein batteriebetriebener Wecker,
den man im Abstand von 50 Zentimetern vom Kopf hält, ist in der Regel
unbedenklich.
«Elektrisch verstellbare Betten können mehrere tausend Millivolt
Körperspannung auf die Anzeige eines Voltmeters bringen», steht ausserdem im
Buch. Übrigens sind Federkernmatratzen problematisch, weil sie
Metallspiralen enthalten.
Wenn ein modernes Festtelefon ans 220-Volt-Netz angeschlossen ist, befindet
sich ebenfalls ein Trafo darin, der wiederum ein Magnetfeld erzeugt.
Ausserdem erzeugen viele Kopfhörer ein kräftiges Magnetfeld, wer stundenlang
damit telefoniert, bekommt eine Menge ab. Untersuchen Sie den Kopfhörer mit
der Kompassnadel, ob sie abweicht. Piezoelektrische Hörer verursachen kein
Feld.
Nachttischlampen haben meist nur zweiadrige Kabel mit zweipoligen Steckern
(ohne Erdungskabel), sie sind in der Regel viel feldintensiver als
dreiadrige Kabel mit dreipoligen Steckern (mit Erdung). Bei zweipoligen
Lampen sollte die Seite des Unterbrechers auf die Phase der Steckdose
kommen. Sparlampen sollten nicht eingesetzt werden, da die eingebaute
Elektronik ein hochfrequentes Feld erzeugt, das Auswirkungen auf die
Nervenzellen und die Hirnfunktionen hat.
Das Magnetfeldresonanzsystem erzeugt rechte Magnetfelder und sollte nur
unter der Aufsicht und genauen Anweisungen des Arztes z. B. während 5
Minuten und entsprechender Frequenzeinstellung als Therapie eingesetzt
werden. Wenn sie gestresst vom Büro nach Hause kommen, reicht meist ein
normales fünfminütiges Abliegen, um wieder fit zu sein.
Viele Leute tragen Magnetfelder buchstäblich auf der Nase, denn
Brillengestelle können derart strahlen, dass man Feldveränderungen noch in
zehn Zentimetern Abstand vor und neben dem Kopf per Kompassnadelausschlag
darstellen kann. Das kann Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwäche
und andere Symptome verursachen. Abhilfe können nichtmagnetische
Brillengestelle bringen.
PETER HIERONYMI, INFO-VEREIN ELEKTROSMOG, UNTERÄGERI
.............................................................................................
© 24 heures Région La Côte; 28.11.2005; page 40
La_der
antennes de téléphonie
antennes de téléphonie
Nos normes sont aberrantes
» A propos de l’article intitulé «Querelle de clocher autour d’une antenne»
(24 heures du 20 octobre 2005):
Une chose doit être plus largement connue, et le mérite de la diffusion de
cette info au groupe des médecins homéopathes vaudois, que je préside, en
revient à l’ARA par M. Hug, qui n’a rien d’un farfelu, n’en déplaise à un
lecteur curé.
Il faut se rendre compte que nous vivons une aberration scientifique. Le
seuil de danger, établi pour les portables et les antennes en Suisse, est
basé sur un éventuel effet thermique (comme un micro-ondes!) sur les tissus
vivants.
Or la réalité est que, pour des valeurs d’émission cent fois inférieures à
cette norme suisse, on a déjà un effet de modification de la pompe à
potassium cellulaire, par exemple. . . dans le cerveau. C’est cela le vrai
danger pour la santé, car tout le monde est exposé à son insu si on
maintient les normes actuelles! La suite du débat en découle. . .
Philip Siegenthaler,
Pully
© St. Galler Tagblatt; 30.11.2005
Kanton St. Gallen
Hauptblatt
Die Vorgaben werden eingehalten
Das Amt für Umwelt von Appenzell Ausserrhoden setzt Kontrollkonzept für
Mobilfunkantennen um
Ausserrhoden. In Ausserrhoden werden bei sämt lichen Mobilfunkantennen die
gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die aktuellen Leistungen liegen
deutlich unter den bewilligten Werten. Das ergaben die vom kantonalen Amt
für Umweltschutz gemachten Messungen.
In Appenzell Ausserrhoden wurden bisher insgesamt 67 Baugesuche für
Mobilfunkantennen eingereicht und bearbeitet. Ein Teil der Baugesuche wurde
laut Mitteilung des Departements Bau und Umwelt durch die Gesuchsteller
zurückgezogen, teilweise wurden Gesuche abgelehnt oder trotz erteilter
Bewilligung nicht erstellt. So seien bis heute an 35 Standorten Antennen
durch die drei Anbieter Swisscom, Orange und Sunrise erstellt und in Betrieb
genommen worden. Laut dieser Betreiber ist der Ausbau der Netze noch nicht
abgeschlossen und neue Antennenstandorte werden abgeklärt. Es werden also
noch weitere Baugesuche folgen. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der
kontinuierlichen Anpassung an neue Techniken (UMTS etc.). Die Zahl der
Nutzer der mobilen Kommunikation in der Schweiz ist seit 1990 rasant
angestiegen. Diese Entwicklung erforderte auch den stetigen Ausbau des
Antennennetzes in der Schweiz. Bestehende Anlagen wurden ausgebaut und neue
Standorte mussten gefunden werden.
Dreistufiges Kontrollkonzept
In der Bevölkerung gehen die Meinungen über die Auswirkungen von
Mobilfunkantennen auf die Anwohner weit auseinander. Viele haben Angst vor
gesundheitsschädigenden Auswirkungen. Der Bund hat darum in der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) die verbindlichen
Grenzwerte festgelegt. Vorschriften sind nur glaubwürdig und wirkungsvoll,
wenn sie kontrolliert werden. Das Amt für Umwelt überprüft die bestehenden
Antennen deshalb laufend.
Eine erste Kontrolle findet bei jeder Baueingabe statt. Das Amt für Umwelt
prüft bei allen Gesuchen, ob rechnerisch die Vorgaben der NISV eingehalten
sind und verlangt nötigenfalls auch Abnahmemessungen. Ist die Antenne
bewilligt und erstellt, findet eine Kontrolle in den Betriebszentralen der
Betreiber statt. Dort wird überprüft, ob alle Einstellungen den bewilligten
Unterlagen entsprechen. Dazu gehören die Angaben betreffend Antennentyp,
Montageart, Sendeleistung, Abstrahlrichtung und Neigungswinkel. Weiter
werden unabhängige und unangemeldete Messungen der Strahlenbelas-tung im
Umfeld von Antennenanlagen im Auftrag des Amts für Umwelt (AfU) durchgeführt.
Befriedigende Ergebnisse
Bei dieser Kontrolltätigkeiten im Herbst 2004 in den Zentralen der Anbieter
wurden alle Antennenanlagen kontrolliert. Dabei wurden laut Mitteilung des
Departements keine Mängel festgestellt, die übermässige Strahlen-emissionen
zur Folge haben. Die Kontrollen hätten zudem gezeigt, dass an vielen Orten
bis heute nur ein Teil der bewilligten Antennen betrieben werde. Die
Befürchtung, dass sich die Antennenbetreiber nicht an die bewilligten
Anlagedaten halten würden, habe sich nicht bewahrheitet. Künftig würden
periodische Stichproben durchgeführt.
Kontrollmessungen
Ab März 2005 wurden an verschiedenen Orten von den Netzbetreibern
unabhängige und unangemeldete Messungen durchgeführt. Im Zusammenhang mit
einem Antennen-Baugesuch in Teufen wurde nach Angaben des Ausserrhoder
Departements Bau und Umwelt das Umfeld aller Antennen auf dem Gemeindegebiet
gemessen. Es ging einerseits um die Kontrolle der Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und andererseits um die Ermittlung der aktuellen
Strahlenbelastung im Siedlungsgebiet und im Umfeld der einzelnen Antennen.
Auch in Speicher, Herisau, Waldstatt und Heiden wurden einzelne Messungen
durchgeführt. Die Ergebnisse hätten die vorgängigen Kontrollen in den
Zentralen der Anbieter bestätigt: Die Grenzwerte würden eingehalten und die
aktuellen Leistungen lägen deutlich unter den bewilligten Werten. Trotz der
guten Beurteilung der aktuellen Situation wird in der Mitteilung betont,
dass das Amt für Umwelt wachsam bleibe und auch künftig konsequent
Kontrollen durchführen werde. (apz/pd)
............................................................................................
© St. Galler Tagblatt; 01.12.2005; Seite 50
TG-Amriswil
05-TG Thurgau
Sunrise rekurriert gegen Entscheide
Die Diskussion um zwei neue UMTS-Antennen in Amriswil geht in eine neue
Runde: Sunrise, die die beiden Antennen an der Weinfelderstrasse und an der
Poststrasse errichten wollte, hat gegen die beiden ablehnenden Entscheide
des Stadtrates Rekurs eingelegt. Der Stadtrat hatte vor Kurzem die
Einsprachen gegen die beiden Baugesuche mit insgesamt über 250
Unterschriften gutgeheissen. Nun wird der Kanton über die beiden Rekurse der
Sunrise entscheiden müssen. Laut Bauverwalter Martin Belz liegen der Stadt
Amriswil derzeit die beiden Rekursschriften noch nicht vor. Die Stadt habe
aber auf jeden Fall das Recht, sich als Vorinstanz zu den Rekursen zu
äussern. Entscheidet der Kanton im Sinne der Stadt Amriswil, wird die
Sunrise die Möglichkeit haben, diesen Entscheid zunächst beim
Verwaltungsgericht und eventuell später beim Bundesgericht anzufechten. Gibt
der Kanton hingegen der Rekurrentin Recht, wird es der Stadt Amriswil
möglich sein, den Entscheid vor das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Amriswil hatte die Ablehnung der beiden Baugesuche mit dem
Umweltschutzgesetz begründet, wonach ein Schutz der Bevölkerung vorrangig
ist. Der Stadtrat meinte unter anderem, es könnte nicht abgeschätzt werden,
wie sich die Gesamtstrahlenbelastung auswirken würde. (rk)
.............................................................................................
© Mittelland Zeitung; 01.12.2005
Baden Tabloid
Rückzug in Sachen Mobilfunk
Gebenstorf Bundesgericht stützt Interessen der Gemeinde nicht.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates für den Neubau einer
Mobilfunkantenne im Gebiet Schächli hatte der Gemeinderat beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vorsorgliche Beschwerde eingereicht.
Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht in Sachen UMTS-Antenne im Kappelerhof
in Baden ein Urteil gefällt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde
abgewiesen. Somit sei seiner Beschwerde weitgehend der Boden entzogen,
stellt der Gemeinderat Gebenstorf fest. Er sieht sich gezwungen, die
vorsorgliche Beschwerde wahrscheinlich zurückzuziehen. (gd)
..............................................................................................
© Neue Luzerner Zeitung; 26.11.2005; Seite 22
Zuger Zeitung Leserbriefe
Brillen und Telefone können Elektrosmog verstärken
«Schaden elektrische Geräte im Schlafzimmer?», Ratgeber Neue ZZ vom 21.
November.
Ich teile die Ansicht von Dr. W. Karrer, dass man alle möglichen
Schadstoffquellen nicht nur elektrische von sich fern halten soll. Ich
möchte anschliessend noch auf die Fragen von E. M. in G. eingehen, die der
Ratgeber leider nicht beantwortete. Es ging um Radiowecker, Festtelefon,
elektrisch verstellbare Betten, Magnetresonanzsystem sowie andere Geräte im
Schlafzimmer, und ob diese unsere Gesundheit negativ beeinflussen könnten.
Elektrische Geräte erzeugen immer elektromagnetische Felder, die mit der
Distanz exponentiell schwächer werden. Es hängt davon ab, wie nahe Geräte
zum Körper liegen und ob es elektromagnetisch leitende Teile, z. B. aus
Eisen, hat, die die Feldlinien anziehen und das natürliche Erdmagnetfeld
verändern.
Ein netzbetriebener Radiowecker enthält einen Transformator, der ein
elektromagnetisches Feld erzeugt. Im soeben herausgekommenen Buch vom
Anzeiger: «Gesundheitsrisiko Elektrosmog» steht: «Wenn der netzbetriebene
Elektrowecker 20 Zentimeter vom Kopf entfernt auf dem Nachttisch oder der
Bettablage steht, verursacht er jede Nacht ein Feuerwerk von elektrischen
und magnetischen Feldern, die ziemlich genau denjenigen entsprechen, die
direkt unter Hochspannungsleitungen entstehen.» Und weiter heisst es: «Ein
bis zwei Meter Abstand sind meistens genug. Ein batteriebetriebener Wecker,
den man im Abstand von 50 Zentimetern vom Kopf hält, ist in der Regel
unbedenklich.
«Elektrisch verstellbare Betten können mehrere tausend Millivolt
Körperspannung auf die Anzeige eines Voltmeters bringen», steht ausserdem im
Buch. Übrigens sind Federkernmatratzen problematisch, weil sie
Metallspiralen enthalten.
Wenn ein modernes Festtelefon ans 220-Volt-Netz angeschlossen ist, befindet
sich ebenfalls ein Trafo darin, der wiederum ein Magnetfeld erzeugt.
Ausserdem erzeugen viele Kopfhörer ein kräftiges Magnetfeld, wer stundenlang
damit telefoniert, bekommt eine Menge ab. Untersuchen Sie den Kopfhörer mit
der Kompassnadel, ob sie abweicht. Piezoelektrische Hörer verursachen kein
Feld.
Nachttischlampen haben meist nur zweiadrige Kabel mit zweipoligen Steckern
(ohne Erdungskabel), sie sind in der Regel viel feldintensiver als
dreiadrige Kabel mit dreipoligen Steckern (mit Erdung). Bei zweipoligen
Lampen sollte die Seite des Unterbrechers auf die Phase der Steckdose
kommen. Sparlampen sollten nicht eingesetzt werden, da die eingebaute
Elektronik ein hochfrequentes Feld erzeugt, das Auswirkungen auf die
Nervenzellen und die Hirnfunktionen hat.
Das Magnetfeldresonanzsystem erzeugt rechte Magnetfelder und sollte nur
unter der Aufsicht und genauen Anweisungen des Arztes z. B. während 5
Minuten und entsprechender Frequenzeinstellung als Therapie eingesetzt
werden. Wenn sie gestresst vom Büro nach Hause kommen, reicht meist ein
normales fünfminütiges Abliegen, um wieder fit zu sein.
Viele Leute tragen Magnetfelder buchstäblich auf der Nase, denn
Brillengestelle können derart strahlen, dass man Feldveränderungen noch in
zehn Zentimetern Abstand vor und neben dem Kopf per Kompassnadelausschlag
darstellen kann. Das kann Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwäche
und andere Symptome verursachen. Abhilfe können nichtmagnetische
Brillengestelle bringen.
PETER HIERONYMI, INFO-VEREIN ELEKTROSMOG, UNTERÄGERI
.............................................................................................
© 24 heures Région La Côte; 28.11.2005; page 40
La_der
antennes de téléphonie
antennes de téléphonie
Nos normes sont aberrantes
» A propos de l’article intitulé «Querelle de clocher autour d’une antenne»
(24 heures du 20 octobre 2005):
Une chose doit être plus largement connue, et le mérite de la diffusion de
cette info au groupe des médecins homéopathes vaudois, que je préside, en
revient à l’ARA par M. Hug, qui n’a rien d’un farfelu, n’en déplaise à un
lecteur curé.
Il faut se rendre compte que nous vivons une aberration scientifique. Le
seuil de danger, établi pour les portables et les antennes en Suisse, est
basé sur un éventuel effet thermique (comme un micro-ondes!) sur les tissus
vivants.
Or la réalité est que, pour des valeurs d’émission cent fois inférieures à
cette norme suisse, on a déjà un effet de modification de la pompe à
potassium cellulaire, par exemple. . . dans le cerveau. C’est cela le vrai
danger pour la santé, car tout le monde est exposé à son insu si on
maintient les normes actuelles! La suite du débat en découle. . .
Philip Siegenthaler,
Pully