von neo » 14. Mai 2002 11:45
Künftig werden alle ein- und ausgehenden Emails in der Schweiz registriert und überwacht, schreibt die Sonntagszeitung der Schweiz. Somit wird das, was ohnehin hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird, nun offiziell.
Das neue Gesetz fordert eine Speicherung von Informationen über Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. Betroffen hiervon sind alle Internet-Provider. Die Daten sind auf Anforderung dem Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verfügung zu stellen.
Primär als Schutz vor der Planung von Verbrechen mit Hilfe des Internets gedacht, betrifft das neue Gesetz insbesondere auch unbescholtene Email-Nutzer, da laut Gesetz pauschal alles und jeder überwacht wird. Entsprechend reagieren Datenschützer auf das neue Gesetz, weil selbst komplette Nachrichteninhalte überwacht werden können. Hier wird weit über das Ziel hinausgeschossen, wird argumentiert, denn die meisten kriminellen Internet-Nutzer wissen sich ohnehin über anonyme Email-Accounts wie Hotmail oder GMX vor einer Überwachung zu schützen.
Die Zeche für die Umsetzung zahlt hierbei der Kunde, denn selbst kleine Provider rechnen mit Summen von bis zu 100.000 Franken zur Umsetzung der Überwachungsstrategie. Bei der Uvek wird die Kritik allerdings nicht besonders ernst genommen, denn es befassen sich bereits 20 Mitarbeiter im Dienst für Besondere Aufgaben mit den Anfragen von Strafuntersuchungsbehörden, die für ihre Fälle Daten verdächtiger Personen benötigen. Der DBA entscheidet dann, ob eine Überwachung des gesamten Mailverkehrs einer verdächtigen Person durchgeführt wird - inklusive des Inhalts der Mails.
Weder Uvek noch Internetanbieter haben übrigens vor, ihre Kunden über die neue Überwachung zu informieren. Die Provider berufen sich hierbei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Bund schiebt das jederzeit einsehbare Gesetz vor.
Es bleibt abzuwarten, wie die umliegenden Länder auf das neue Gesetz reagieren werden. Auszugehen ist allerdings von einer ähnlichen Annäherung, da ohnehin im Rahmen der ETSI-Absprachen ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt wurde.
Quelle:
Network.Secure vom 12.05.2002
unter
http://www.network-secure.de/Secure_Ema ... 20502.php3
Künftig werden alle ein- und ausgehenden Emails in der Schweiz registriert und überwacht, schreibt die Sonntagszeitung der Schweiz. Somit wird das, was ohnehin hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird, nun offiziell.
Das neue Gesetz fordert eine Speicherung von Informationen über Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. Betroffen hiervon sind alle Internet-Provider. Die Daten sind auf Anforderung dem Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verfügung zu stellen.
Primär als Schutz vor der Planung von Verbrechen mit Hilfe des Internets gedacht, betrifft das neue Gesetz insbesondere auch unbescholtene Email-Nutzer, da laut Gesetz pauschal alles und jeder überwacht wird. Entsprechend reagieren Datenschützer auf das neue Gesetz, weil selbst komplette Nachrichteninhalte überwacht werden können. Hier wird weit über das Ziel hinausgeschossen, wird argumentiert, denn die meisten kriminellen Internet-Nutzer wissen sich ohnehin über anonyme Email-Accounts wie Hotmail oder GMX vor einer Überwachung zu schützen.
Die Zeche für die Umsetzung zahlt hierbei der Kunde, denn selbst kleine Provider rechnen mit Summen von bis zu 100.000 Franken zur Umsetzung der Überwachungsstrategie. Bei der Uvek wird die Kritik allerdings nicht besonders ernst genommen, denn es befassen sich bereits 20 Mitarbeiter im Dienst für Besondere Aufgaben mit den Anfragen von Strafuntersuchungsbehörden, die für ihre Fälle Daten verdächtiger Personen benötigen. Der DBA entscheidet dann, ob eine Überwachung des gesamten Mailverkehrs einer verdächtigen Person durchgeführt wird - inklusive des Inhalts der Mails.
Weder Uvek noch Internetanbieter haben übrigens vor, ihre Kunden über die neue Überwachung zu informieren. Die Provider berufen sich hierbei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Bund schiebt das jederzeit einsehbare Gesetz vor.
Es bleibt abzuwarten, wie die umliegenden Länder auf das neue Gesetz reagieren werden. Auszugehen ist allerdings von einer ähnlichen Annäherung, da ohnehin im Rahmen der ETSI-Absprachen ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt wurde.
Quelle:
Network.Secure vom 12.05.2002
unter
http://www.network-secure.de/Secure_Email_Ueberwachung_Schweiz_120502.php3